Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm startet einen neuen Service:
zweimal im Jahr wird das Grüngut direkt vor der Haustür abgeholt – unabhängig davon, dass alle Bürgerinnen und Bürger weiterhin ihr Grüngut an den bekannten Sammelstellen im Landkreis abgeben können.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
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Das gebündelte oder in Behältern abgestellte Grüngut soll bis 06:00 Uhr vor dem Grundstück stehen.
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Als Grüngut zählt zum Beispiel Strauch- und Baumschnitt, Grünabfall aus Blumenbeeten oder Laub.
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Der Baumschnitt sollte maximal 10 cm Durchmesser und 1,50 m Länge haben.
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Es dürfen max. 2 Kubikmeter zur Abholung bereitgestellt werden
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Wichtig ist, dass es nicht mit Kunststoffschnüren gebunden oder in Kunststofftüten verpackt ist.
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Wenn das Grüngut zum Beispiel in Kisten oder Grüngutbehältern bereitgestellt ist, wird es vom Entsorger entleert und die Kiste oder der Behälter wieder hingestellt.
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Baumschnitt kann auch gestapelt vor dem Grundstück abgelegt werden.
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Die Abholung erfolgt manuell.
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Die Reinigung des Weges vor dem Grundstück ist wie immer Sache des Anliegers
Die genauen Termine für die einzelnen Gemeinden und Städte finden Sie auf der Homepage des AWB unter https://www.awb-neu-ulm.de/gruengut .
Dort finden Sie auch die Adressen der Grüngutsammelstellen und deren Öffnungszeiten.
