Zum 7. Februar 2026 treten bundesweit neue Gebühren für die Beantragung von Personalausweisen in Kraft. Hintergrund ist eine Anpassung der Gebührenordnung auf Bundesebene, die alle Kommunen gleichermaßen betrifft. Die Gebühren für Personalausweise werden wie folgt angepasst:
• Personalausweis für Personen bis zum 24. Lebensjahr: (6 Jahre gültig): künftig 27,60 € (bisher 22,80 €)
• Personalausweis für Personen ab dem 24. Lebensjahr: (10 Jahre gültig): künftig 46,00 € (bisher 37,00 €)
Bei weiteren Fragen rund um die Beantragung von Ausweisdokumenten steht Ihnen das Bürgerbüro gerne zur Verfügung.
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