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Flächennutzungsplanänderung für „Solarpark Schafhöfen“ rechtswirksam.
Gemeinde Mötzing
10.02.2026, 15:54

Das Landratsamt Regensburg hat mit Bescheid vom 22.07.2025 die 06. Änderung des Flächennutzungsplanes Mötzing zur Ausweisung eines Sondergebietes „Solarpark und Batteriespeicher Mötzing/Schafhöfen“ für das Gut Schafhöfen in der Fassung vom 16.06.2025 genehmigt. Die Genehmigung wird ortsüblich bekanntgemacht, sodass die Flächennutzungsplanänderung rechtswirksam wird.

 

Auf die anliegenden Unterlagen und insbesondere auf die Bekanntmachung wird hingewiesen.

 

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