In seiner Sitzung vom 13.08.2026 hat der Marktgemeinderat die nachfolgend abgedruckte Friedhofsatzung beschlossen. Im Wesentlichen orientiert sich die neugefasste Satzung an der alten Satzung, auf folgende Punkte / Änderungen wird aber gesondert hingewiesen:
a) Aufnahme einer neuen Grabart (Baumgrabstätte)
Urnen können künftig (nach Fertigstellung der Anlage) in einer Baumgrabstätte beigesetzt werden. Eine Beschreibung dieser neuen Grabart finden Sie unter § 13 Abs. 7 Friedhofsatzung.
b) Änderungen im Bereich der Urnenwände
In der neuen Friedhofssatzung wurden die Bestimmungen für die Urnenwände geändert. Künftig ist abgelegter Grabschmuck nur unmittelbar nach der Urnenbestattung gestattet und wird durch die Friedhofsverwaltung spätestens 14 Tagen nach der Beisetzung abgeräumt. Das Aufstellen von weiteren Grabmalen (z. B. Kreuze etc.), Grabschmuck wie Grableuchten, Kerzen (Grablichter), Blumen oder Blumen-/Trockengestecken oder anderer Gegenstände sowie eine gärtnerische Gestaltung der Grabanlage (Urnenwand) ist nicht zulässig. Die Gemeinde räumt abgestellte Gegenstände in regelmäßigen Abständen ab.
Alle Nutzungsberechtigten der Urnenwände werden deshalb aufgefordert, jeglichen, vor den Urnenwänden abgelegten Grabschmuck (Grableuchten, Kerzen (Grablichter), Blumen oder Blumen-/Trockengestecke oder andere Gegenstände bis spätestens 30.09.2026 selbst zu entfernen und künftig keine Gegenstände mehr abzulegen / abzustellen.
) Ruhefristen
Die Ruhefristen für Urnengrabstätten und Urnengrabfächer wurde auf 15 Jahre geändert.
DDie komplette Satzung finden Sie auf unserer Homepage unter:
https://www.markt-rattelsdorf.de/buergerservice-politik/digitales-rathaus/satzungen-verordnungen/Stichwort/friedhof
