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Bekanntmachung - Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 7 Gesetz über die Umweltverträg- lichkeitsprüfung (UVPG); Anhörungsverfahren nach § 18, 19 UVPG i. V. m. Art. 73 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)
Stadt Ludwigsstadt
15.04.2026, 08:00


38 Bekanntmachung Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 7 Gesetz über die Umweltverträg- lichkeitsprüfung (UVPG); Anhörungsverfahren nach § 18, 19 UVPG i. V. m. Art. 73 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)   für das Rodungsvorhaben Waldinanspruchnahme für die Infrastruktur des Windparks Rennsteig   in der Gemeinde / Verwaltungsgemeinschaft / Stadt Stadt Ludwigsstadt, Markt Tettau, Gemeinde Steinbach am Wald                 Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Coburg-Kulmbach hat das Verwaltungsverfahren nach Art. 9 Bayerisches Waldgesetz (BayWaldG) i. V. m. Art. 72 ff. BayVwVfG eingeleitet. Für ein Vorhaben, das in Anlage 1 Spalte 1 zum UVPG mit dem Buchstaben „X“ gekennzeichnet ist, besteht die UVP-Pflicht, wenn die zur Bestimmung der Art des Vorhabens genannten Merkmale vorliegen. Sofern Größen- oder Leistungswerte an- gegeben sind, besteht die UVP-Pflicht, wenn die Werte erreicht oder überschritten werden. Die Überprüfung dieser Werte hat ergeben, dass für das Vorhaben nun eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, da die Rodungsfläche eine Größe von 10 Hektar überschreitet und somit Nr. 17.2.1 der Anlage 1 zum UVPG als einschlägig angesehen wird.   Für das Rodungsvorhaben werden Grundstücke in der Gemarkung Tettau des Marktes Tettau, der Gemarkung Kehlbach der Gemeinde Steinbach am Wald, den Gemarkungen Ludwigsstadt und Ebersdorf der Stadt Ludwigsstadt, beansprucht Der Bericht über die Umweltverträglichkeitsprüfung (Zeichnungen und Erläuterungen, die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen) liegt zur all- gemeinen Einsicht aus   bei (Anschrift der Behörde) Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Forstamtstr. 4, 95346 Stadtsteinach   in der Zeit (von - bis) 15.04.2026 – 16.05.2026 während der Dienststunden (von - bis) Mo. - Fr. 08.00 Uhr – 12.00 Uhr und Mo. – Do. 13.00 Uhr – 15.30  nach vorheriger Terminvereinbarung   bei (Anschrift der Behörde) Stadt Ludwigsstadt, Lauensteiner Str. 1, Zimmer 204, 96337 Ludwigsstadt in der Zeit (von - bis) 15.04.2026 – 16.05.2026 während der Dienststunden (von - bis) Mo. - Fr. 09.00 Uhr – 12.00 Uhr, Mo. u. Do.14.30 Uhr – 17.30 nach vorheriger Terminvereinbarung bei (Anschrift der Behörde) Markt Tettau, Hauptstr. 10, 96355 Tettau in der Zeit (von - bis) 15.04.2026 – 16.05.2026 während der Dienststunden (von - bis) Mo., Mi., Fr. 08.00 Uhr – 12.00 Uhr Di., Do. 14.00 Uhr – 17.00  nach vorheriger Terminvereinbarung     bei (Anschrift der Behörde) Gemeinde Steinbach am Wald, Ludwigsstädter Str. 2, 96361 Steinbach am Wald in der Zeit (von - bis) 15.04.2026 – 16.05.2026 während der Dienststunden (von - bis) Montag: 13.00 Uhr - 16.00 Uhr Dienstag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Mittwoch: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.30 Uhr Donnerstag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung                                                                                     Zudem wird die Bekanntmachung im Internet unter Homepage des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Coburg-Kulmbach www.aelf-ck.bayern.de veröffentlicht.   Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen (Art. 27a Abs. 1 BayVwVfG). 1.  Jeder, dessen Belange durch das Rodungsvorhaben berührt werden, kann bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum (Ablauf der Einwendungsfrist) 17.06.2026 beim (Anschrift des Amtes) Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Coburg-Kulmbach (AELF), Goethestr. 6, 96450 Coburg bei der (Anschrift der Stadt)  Stadt Ludwigsstadt, Lauensteiner Str. 1, 96337 Ludwigsstadt beim (Anschrift der Gemeinde)  Markt Tettau, Hauptstr. 10, 96355 Tettau bei der (Anschrift der Gemeinde)  Gemeinde Steinbach am Wald, Ludwigsstädter Str. 2, 96361 Steinbach am Wald                               Einwendungen gegen die Umweltverträglichkeitsprüfung  schriftlich, zur Niederschrift (Art. 73 Abs. 4 S. 1 BayVwVfG, § 21 Abs. 1 UVPG) oder, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat, in elektronischer Form (Art. 3a Abs. 1 BayVwVfG) erheben. Die Erhebung der Einwendungen per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Nach Ablauf der Äußerungsfrist sind für das Verfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 21 Abs. 4 UVPG). Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vielfältiger gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen (Art. 17 BayVwVfG). 2. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der Vereinigungen nach Art. 73 Abs. 4 S. 5 BayVwVfG von der Auslegung der Umweltverträglichkeitsprüfung. 3. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebungen von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 4. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungs- verfahrens die zuständige Behörde entscheiden. Die Zustellung der Entscheidung an die Einwender und diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. 5. Da das Vorhaben UVP-pflichtig ist, wird darauf hingewiesen, dass die für das Verfahren und die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zuständige Behörde das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Coburg-Kulmbach ist, dass über die Zulässigkeit des Vorhabens durch Verwaltungsakt entschieden werden wird, und dass ein UVP-Bericht vorgelegt wurde, der die nach § 16 Abs. 1 UVPG notwendigen Angaben enthält. 6. Hierzu hat das AELF Coburg-Kulmbach folgende Unterlagen vorgelegt: Unterlage    Bezeichnung: UVP-Bericht Rodung für Windpark Rennsteig 7. Zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahrens haben keine weiteren das Vorhaben betreffenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen nach § 19 Abs. 2 Nr. 2 UVPG vorgelegen.   Unterschrift gez. Sommerer, FOR   Hinweise zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Durchführung des Anhörungs- und Planfest- stellungsverfahrens nach Art. 73 ff. BayVwVfG.    Verantwortlich für die Datenerhebung ist wenn die Einwendung beim AELF Coburg-Kulmbach erhoben wird: AELF Coburg-Kulmbach, Goethestr. 6, 96450 Coburg, poststelle@aelf-ck.bayern.de, Tel. 09561/769-0. Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten des AELF Coburg- Kulmbach lauten: AELF Coburg-Kulmbach, Goethestr. 6, 96450 Coburg, poststelle@aelf-ck.bayern.de, Tel. 09561/769-0. wenn die Einwendung bei der Stadt Ludwigsstadt erhoben wird Name der Gemeinde, Anschrift, E-Mail, Telefonnummer Stadt Ludwigsstadt, Lauensteiner Str. 1, 96337 Ludwigsstadt info@ludwigsstadt.de, 09263 949-0   Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der Stadt Ludwigsstadt lauten: Datenschutzbeauftragter, Anschrift, E-Mail, Telefonnummer Klaus Völk Klosterstraße 13, 96317 Kronach klaus.voelk@lra-kc.bayern.de, Tel. 09261 678-476   wenn die Einwendung beim Markt Tettau erhoben wird Name der Gemeinde, Anschrift, E-Mail, Telefonnummer Markt Tettau, Hauptstr. 10, 96355 Tettau poststelle@tettau.de, Tel. 09269 987-0   Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten des Marktes Tettau lauten: Datenschutzbeauftragter, Anschrift, E-Mail, Telefonnummer Klaus Völk Klosterstraße 13, 96317 Kronach klaus.voelk@lra-kc.bayern.de, Tel. 09261 678-476   wenn die Einwendung bei der Gemeinde Steinbach am Wald erhoben wird Name der Gemeinde, Anschrift, E-Mail, Telefonnummer Gemeinde Steinbach am Wald, Ludwigsstädter Straße 2, 96361 Steinbach am Wald info@steinbach-am-wald.de, Tel. 09263 9751-0   Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der Gemeinde Steinbach am Wald lauten: Datenschutzbeauftragter, Anschrift, E-Mail, Telefonnummer Klaus Völk Klosterstraße 13, 96317 Kronach klaus.voelk@lra-kc.bayern.de, Tel. 09261 678-476   Ihre Daten werden dafür erhoben, um Ihre Einwendung zu bearbeiten. Ihre Daten werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO, Art. 4 BayDSG erhoben. Ihre personenbezogenen Daten werden, sofern erforderlich, weitergegeben an: das AELF Coburg-Kulmbach (falls die Einwendung bei einer Gemeinden erhoben wurde) andere Sachgebiete des AELF Coburg-Kulmbach Behörden, deren Aufgabenbereich vom Verwaltungsverfahren berührt wird (wie zum             zum Beispiel die Kreisverwaltungsbehörde) Gerichte Ihre Daten werden nach der Erhebung beim AELF Coburg-Kulmbach/der Stadt Ludwigsstadt/dem Markt Tettau/der Gemeinde Steinbach am Wald so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung (Anhörungsverfahren) erforderlich ist.  Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:  Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft das AELF Coburg-Kulmbach/die Gemeinde Steinbach am Wald/der Markt Tettau/die Stadt Ludwigsstadt, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz, Wagmüllerstraße 18, 80538 München, poststelle@datenschutz-bayern.de, Tel. 089/212672-0). angeschlagen am:      15.04.2026 abgenommen am:      16.05.2026


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