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Das Landratsamt Kitzingen informiert: Übung der US-Streitkräfte
Stadt Iphofen
18.06.2025, 12:20

Im Zeitraum vom 01.07.2025 bis 31.07.2025 führt eine Einheit der US-Streitkräfte Truppenübungen (Helikopterlandungen) durch. Dabei wird auch der Landkreis Kitzingen beansprucht. Der Übungsraum umgrenzt sich wie folgt: Gemeindegebiet Iphofen. Es wird gesondert darauf hingewiesen, dass die Übungen zur Tages- als auch zur Nachtzeit stattfinden können.

Hinweise:
Wir legen der Bevölkerung, insbesondere Spaziergängern, Joggern und Geocachern nahe, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe und den Soldaten fernzuhalten! Wir bitten Jagdausübungsberechtigte
generell um erhöhte Aufmerksamkeit, denn es ist nicht bekannt, wo sich die Truppe im Übungsgebiet zeitweise aufhalten wird. Außerdem weisen wir auf die Gefahren hin, die von liegen gebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dgl.) ausgehen. Wir bitten, jeden Fund
umgehend der Polizeiinspektion Kitzingen zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen geahndet werden.

Zur Abwicklung von Manöverschäden erteilen die Gemeinden sowie das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Kompetenzzentrum Baumanagement Stuttgart, Postfach 10 52 61, 70045 Stuttgart, für die Bundeswehr und die
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben – Schadensregulierungsstelle des Bundes – Regionalbüro Ost, Drosselbergstraße 2, 99097 Erfurt, für die ausländischen Streitkräfte nähere Auskünfte
(Manöverbekanntmachung vom 04.12.2008).

Entschädigungsansprüche sollen umgehend geltend gemacht werden. Im Falle von Manöverschäden, die von NATO-Streitkräften allein oder gemeinsam mit der Bundeswehr verursacht worden sind, sind sie spätestens innerhalb eines Monats nach Beendigung der den Schaden verursachenden Übung schriftlich bei der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung oder innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Geschädigte von dem Schaden und der beteiligten Truppe Kenntnis
erlangt hat, schriftlich bei der o. g. Regulierungsstelle geltend zu machen
(http://www.behoerdenwegweiser.bayern.de/dokumente/aufgabenbeschreibung/10553265494).



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