Art und Name: Truppenübung "Schneller Luchs"
Voraussichtliche Ballungsräume: Die Übungsteilnehmenen bewegen sich im Rahmen einer Patrouille mit Kfz und zu Fuß im oben genannten Übungsraum in Stärke von ca. 20 Soldaten mit 5 Fahrzeugen.
Besonderheiten: Während des gesamten Übungszeitraumes finden durchgehend Nachtmärsche statt.
Im Rahmen der Übung wird Manövermunition verwendet, Rauchsignale und Fackelsignale.
Zeit: 25.06. - 01.07.2026
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich den Einrichtungen der übenden Truppen und von evtl. liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmuniotion und dgl.) fernzuhalten. Auf die Strafbarkeit des Auflesens von Sprengmitteln wird hingewiesen.
Wer Kampfmittel findet, hat dies unverzüglich der nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen. Zuwiderhandlungen können nach § 18 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen als Ordnungswidrikeit geahndet werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Übungsschäden, welche die Bundeswehr allein verursacht hat bzw. die Stationierungskräfte allein oder gemeinsam mit der Bundeswehr verursacht haben oder deren Verursacher unbekannt ist, bei der zuständigen Gemeinde anzumelden sind, welche Meldung nach Formblatt direkt an das Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Bogen weiterleitet bzw. die Schäden bei der Bundesanstalt Nürnberg anmeldet.
