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Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 29.01.2026
Gemeinde Mönchsroth
05.02.2026, 12:17

Bauantrag: Errichtung Vordach in der Hauptstraße 7 in Mönchsroth

Das bereits errichtete Vordach wurde zunächst auf Grund der Größe als verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57 BayBO eingestuft. Da das Vordach allerdings direkt mit dem Gebäude verbunden wurde, ist das Vorhaben nicht mehr verfahrensfrei. Es wurde nun ein Bauantrag eingereicht.

Der Gemeinderat Mönchsroth hat das gemeindliche Einvernehmen hierzu erteilt.

Externer Personaleinsatz im Limesfreibad Mönchsroth

Die Technik des Limesfreibades Mönchsroth wurde in den letzten Jahren durch den Bauhof betreut. Ebenso wurde die Hauptzeit der Badeaufsicht geleistet. Auf Grund Krankheit und bevorstehender Rente muss hierfür eine Nachfolgelösung gefunden werden. Hier stehen der Gemeinde verschiedene Alternativen zur Verfügung.

Alternative 1: Einstellung Nachfolge mit fest angestellter Person im Bauhof

Diese Alternative bringt den Vorteil mit sich, dass eine Person wieder dauerhaft vor Ort ist. Es fallen ca. 65.000 € jährliche Personalkosten an. Im Zeitraum von Oktober bis März muss diese Person im Bauhof beschäftigt werden. Nach Anforderungen der DIN-Vorschriften muss eine Person mit der Qualifikation Fachkraft für Badetechnik im Bad eingesetzt werden. Es stellt sich die Frage, inwieweit diese Person in den Wintermonaten im Bauhof eingesetzt werden kann bzw. möchte. Die Eingruppierung wird ebenso höher ausfallen müssen, so dass die genannten bisherigen Personalkosten nicht ausreichen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die eingestellte Person gleichzeitig die Anforderungen der Badeaufsicht erfüllt, erscheint eher gering, so dass in diesem Bereich ebenfalls noch eine oder mehrere Anstellungen erfolgen müssen. Der aktuelle Personenkreis der geringfügig Beschäftigten und Ehrenamtlichen ist nicht ausreichend.

Alternative 2: Beschäftigung von externen Personen mittels Arbeitnehmerüberlassung

Bereits in den vergangenen beiden Jahren wurde mit der Fa. Bädercoach in diesem Bereich zusammengearbeitet. Es wurde eine Fachkraft für Bädertechnik mittels Arbeitnehmerüberlassung zur Verfügung gestellt, welche bei der Betreuung der technischen Anlage unterstützt hat. Firmen dieser Art bieten gleichzeitig auch die Überlassung von Badeaufsichten an. Ergänzend übernehmen weiterhin die geringfügig Beschäftigten und die Ehrenamtlichen die Badeaufsicht. Unter der Maßgabe, dass das Freibad jeden Tag bei gutem Wetter vollständig geöffnet ist, fallen in der Saison 2026 insgesamt 616 Stunden an, welche durch eine externe Badeaufsicht geleistet werden müssten. Es würden hierbei Kosten im Bereich von ca. 42.000 bis 50.000 € entstehen. Wenn eine Beauftragung der Fachkraft für Bädertechnik im Umfang von zwei halben Tagen pro Woche angesetzt wird, entstehen zusätzlich noch Kosten im Bereich von ca. 6.000 bis 8.000 €. Die Kosten bei externem Personaleinsatz mittels Arbeitnehmerüberlassen betragen somit insgesamt ca. 48.000 bis 58.000 €, tendenziell weniger auf Grund von Schlechtwetterzeiten.

Alternative 3: Übergabe der Badeleitung an externe Firma

Über die Arbeitnehmerüberlassung hinaus gibt es die Möglichkeit die Badeleitung an externe Firma zu übertragen. Die Verantwortung geht dann vollumfänglich an die Firma über. Die Firma ist für Organisation des Badebetriebes, des Personals und der Betriebsmittel zuständig. Die Gemeinde selbst bleibt Inhaberin des Freibades.

Die Übergabe der Betriebsführung wird in pauschalen Preisen angeboten. Es entstehen Kosten von ca. 120.000 €.

In nichtöffentlicher Sitzung hat sich der Gemeinderat für Alternative 2 entschieden. Der Auftrag umfasst für die Saison 2026 voraussichtlich Kosten in Höhe von rund 50.000 € an. Die tatsächlichen Kosten sind von dem Umfang der Beauftragung abhängig, welcher wiederum von der Witterung abhängig ist.

Kanalsanierung Haupt- und Limesstraße: Kanaluntersuchung

Das Staatliche Bauamt als Träger des baulichen Unterhalts der Haupt- und Limesstraße plant die Sanierung der Fahrbahndecke in den Jahren 2026/2027. In diesem Zuge wird die Gemeinde die Kanalsanierungen vornehmen. Mit Beschluss vom 14.10.2025 wurde das IB Heller mit den Ingenieurleistungen beauftragt. Mit Beschluss vom 09.12.2025 wurde die Baugrunduntersuchung an das Büro BFI Zeiser GmbH, 73479 Ellwangen vergeben. Die vergebenen Leistungen befinden sich bereits in Ausführung. Im nächsten Schritt müssen nun Kanaluntersuchungen durchgeführt werden. Mit den Kanaluntersuchungen werden die Zustände der Anschlussleitungen ermittelt. Diese wurden im Rahmen des Generalsanierungskonzeptes noch nicht festgestellt. Insbesondere werden im Rahmen dieser Untersuchungen die Anschlüsse überprüft, welche auf Haltungen führen, die nicht neu gebaut oder saniert werden. Der Gemeinderat hat in nichtöffentlicher Sitzung die Vergabe in Höhe von 32.112,15 € beschlossen.

Interessenbekundung zum Förderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten

Der Deutsche Bundestag hat mit Beschluss des Bundeshaushalts 2025 in einer ersten Tranche Programmmittel in Höhe von 333 Mio. Euro für ein neues Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) bereitgestellt. Die Mittel sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität veranschlagt. Es sind Jahresraten über sechs Jahre vorgesehen. Mit den Mitteln soll eine Förderung überjähriger investiver Projekte der Kommunen für Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung ermöglicht werden. Die Projekte sind von besonderer Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in der Kommune sowie hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit. Damit unterstützt der Bund die Kommunen beim Abbau des bestehenden Sanierungsstaus bei kommunalen Sportstätten. Gegenstand der Förderung sind kommunale Sportstätten, d. h. bauliche Anlagen, die primär der Ausübung von Sport dienen sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Die zu fördernden Sportstätten müssen für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Auch Freibäder fallen unter diese Sportstätten.

Für das Limesfreibad Mönchsroth wurde das Interesse durch Einreichung einer entsprechenden Projektskizze bekundet. Die Projektskizze umfasst insbesondere die Sanierung der technischen Anlage, des Schwimmer- und Freizeitbeckens, die Umsetzung der Barrierefreiheit am Becken und auf der Anlage sowie den Bau einer PV-Anlage zur Erwärmung des Wassers.

Die Projektskizze wurde fristgerecht vor Ablauf des 15.01.2026 eingereicht. Für die Einreichung der Projektskizze ist der Beschluss des Gemeinderates notwendig, welcher nachgereicht werden kann. Im Beschluss stimmte der Gemeinderat der Einreichung der Projektskizze zu und sichert zu im Falle einer Zuwendung und der Umsetzung des Projektes die finanziellen Eigenmittel aufzubringen.

Überblick über aktuelle Maßnahmen in der Gemeinde

Die Gemeinde Mönchsroth hat in den nächsten Jahren einige Maßnahmen zu bewältigen. Auf Grundlage der schwierigen finanziellen Situation der Gemeinde bringen diese entsprechende Herausforderungen mit sich. Im Folgenden soll ein Überblick über die Maßnahmen gewährt werden.

Umsetzung Generalsanierungskonzept: Das Ingenieurbüro Heller hat im Auftrag der Gemeinde ein Generalsanierungskonzept entworfen, in welchem alle Kanäle mit ihrem Sanierungsbedarf erfasst werden. Auf Basis dieses Konzeptes muss die Gemeinde sukzessive die Sanierungen umsetzen. Die Bedarfe wurden in die Kategorien kurz-, mittel- und langfristig und somit in Prioritäten unterteilt. Die Einteilung wird aber auch von anderen Faktoren beeinflusst. Die Haupt- und Limesstraße hat beispielsweise nicht Priorität 1, muss aber vorgezogen werden, da der Straßenträger Freistaat Bayern eine Sanierung der Fahrbahndecke durchführen möchte. Die Gemeinde sollte sich aus Kostengründen hier anschließen. Die Ingenieurleistungen wurden an das IB Heller vergeben. Die voraussichtlichen Kosten von 1.250.000 € sind in den Haushalten 2025 bis 2028 aufgeteilt. Die Gemeinde erhält für die Maßnahme Fördermittel nach RZWas. Gemäß dem Bewilligungsbescheid vom 14.03.2025 fällt die Gemeinde Mönchsroth auf Grund der finanziellen Situation in die Härtefallförderung und erhält für die Gesamtkosten des Generalsanierungskonzeptes von 5.481.753,36 € Zuwendungen in Höhe von 2.180.321,33 €. Die übrigen Eigenmittel der Gemeinde müssen über die Abwassergebühren finanziert werden, da die Abwasserbeseitigung eine kostendeckende Einrichtung sein muss. Zu beachten ist, dass sowohl die Zuwendungen als auch die Gebühren entsprechend zeitversetzt eingenommen werden. Bevor weitere Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden, möchte die Gemeinde in Zusammenarbeit mit der ILE-Region Hesselberg Limes innerhalb des Interkommunalen (Ab-)Wassermanagements die tatsächlichen Sanierungsbedarfe überprüfen. Viele Sanierungsbedarfe aus dem Generalsanierungskonzept gründen auf der Vergrößerung der Haltungen auf Grund der hydraulisch berechneten Wassermengen. Dies hydraulisch berechneten Wassermengen sollten überprüft werden.

Sanierungsmaßnahmen im Freibad: Das Freibad ist nun fast 50 Jahre alt und die Technik dementsprechend in die Jahre gekommen. Aus diesem Grund wurde im Interessenbekundungsverfahren für das Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ eingereicht. Sollte die Gemeinde im ersten Schritt einen Zuschlag erhalten, ist ein mit Kosten hinterlegter Förderantrag einzureichen. In diesem Schritt ist dann zu überprüfen, ob die Gemeinde die verbleibenden Eigenmittel stemmen kann. Da es fraglich ist, ob die Gemeinde überhaupt Zuwendungen erhält und im Falle dessen die Eigenmittel aufbringen kann, werden parallel kleinere Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Die in der vergangenen Saison defekte Schwallwasserpumpe wird repariert und steht in der Saison 2026 überholt zur Verfügung. Die Kosten betragen rund 4.900 €. Der Gemeinderat hat sich gegen die Neuanschaffung entschieden, welche mindestens 10.000 € kosten würde. In der vergangenen Saison wurde im Rahmen der durchgeführten Rückspülungen festgestellt, dass aus dem Mehrstromfilter Filtermaterials in Becken gespült wird. Bei einer Sichtprüfung wurde dann festgestellt, dass der Mehrstromfilter professionell begutachtet werden sollte. Im Rahmen dessen wurde dann festgestellt, dass der Filter im aktuellen Zustand nicht mehr nutzbar ist. Ohne eine Sanierung kann das Bad in der Saison 2026 nicht mehr betrieben werden. Die Kosten der Sanierung betragen insgesamt rund 60.000 €. Die Sanierung ist bereits in Ausführung. Die Finanzierung des Vorhabens wird durch den Förderverein Limesfreibad Mönchsroth e.V. bezuschusst. Hierzu wird der Verein zum einen die Mitgliedsbeiträge einsetzen. Zum anderen sollen Gewerbebetriebe als Sponsoren gewonnen werden.

Feuerwehrgerätehaus Mönchsroth: Das Feuerwehrgerätehaus Mönchsroth weist einige Gegebenheiten auf, die nicht mehr den Standards entsprechen und vor allem ein großes Gefahrenpotenzial für die Einsatzkräfte mit sich bringen. Die gravierendsten Punkte sollen mit einem Anbau beseitigt werden. Der Anbau umfasst einen Fahrzeugstellplatz, in welchem das vom Bund zur Verfügung gestellte Erkunder-Fahrzeug untergebracht wird. Zudem sollen Duschen entstehen, ein Büro, Lagerfläche und Umkleidemöglichkeiten geschaffen werden. Es sollen weitere Parkplätze geschaffen werden, um die Mindestanzahl zu erreichen. Durch die neue Gestaltung der Parkplätze wird die Zufahrt der ankommenden Einsatzkräfte von der Abfahrt der ausfahrenden Einsatzfahrzeuge getrennt. Im Rahmen des gegründeten Arbeitskreises wurden die Leistungsphase 1 Grundlagenermittlung und die Leistungsphase 2 Vorplanung durchgeführt. Das Architekturbüro rg-Ingenieure aus Dinkelsbühl wurde mit Leistungsphase 3 Entwurfsplanung beauftragt und hat bereits einen ersten Entwurf ausgearbeitet. Dieser Entwurf wird aktuell mit Kosten hinterlegt. In der Sitzung am 10.02.2026 soll der Entwurf mit Kosten vorgestellt und die Leistungsphase 4 Genehmigungsplanung vergeben werden. Nach erster Schätzung im Rahmen des Arbeitskreises betragen die Kosten voraussichtlich rund 490.000 €. Entgegen stehen hier Fördermittel von voraussichtlich rund 90.000 €, so dass ein Eigenanteil der Gemeinde in Höhe von rund 400.000 € verbleibt.

Parkplatz Sägweiherstraße: Im Jahr 2023 wurde die Fläche 154/2 zur Erstellung eines Parkplatzes für den Kindergarten und die Hausarztpraxis durch die Gemeinde erworben. Für die Umsetzung sind Kosten in Höhe von 30.000 € angesetzt. Die Umsetzung erfolgt durch das Bauamt der VG Wilburgstetten, welches derzeit die Ausschreibung der Leistungen durchführt. Da eine nicht geringe Fläche versiegelt wird, muss eine entsprechende Entwässerung eingeplant werden.

Umsetzung Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung: Durch den Gesetzgeber wurde der Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung entwickelt. Dieser wird stufenweise ab dem Schuljahr 2026/2027 je Klasse eingeführt, d.h. ab dem Schuljahr 2026/2027 haben die Kinder der 1. Klasse einen Rechtsanspruch, ab dem Schuljahr 2027/2028 dann zusätzlich die Kinder der 2. Klasse bis dann ab dem Schuljahr 2029/2030 alle Kinder der Grundschule einen Rechtsanspruch haben. Grundsätzlich ist das aktuelle System der Gemeinde Mönchsroth aus Kombination von verlängerter Mittagsbetreuung und Hort nach Aussage der Regierung Rechtsanspruch erfüllend. Allerdings erhält das System keine weitere Genehmigung, da die räumlichen Anforderungen nicht erfüllt werden. Der Gemeinderat hat sich dazu entschieden künftig nur die verlängerte Mittagsbetreuung anzubieten und keinen Hort mehr, da ein Hort deutlich höhere Anforderungen an Personal und Räumlichkeit stellt. Durch bauliche Maßnahmen müssen nun die räumlichen Anforderungen der verlängerten Mittagsbetreuung umgesetzt werden, um weiterhin eine Genehmigung zu erhalten. Mit Erteilung der Genehmigung kann die Gemeinde Mönchsroth den Rechtsanspruch erfüllen. Für etwaige Schließtage, innerhalb welcher die Mittagsbetreuung der Gemeinde den Rechtsanspruch nicht abdecken können, wird aktuell innerhalb der ILE-Region Hesselberg Limes eine interkommunale Ferienbetreuung erarbeitet. Um die räumlichen Anforderungen zu erfüllen, muss die Gemeinde neue Räumlichkeiten schaffen. Dies kann in Form eines Anbaus an die Grundschule geschehen. Hierzu wurde in Zusammenarbeit mit der Schulleitung Frau Eberle und der pädagogischen Fachkraft der Mittagsbetreuung Frau Hompf ein Raumprogramm entwickelt. Dieses wurde der Regierung vorgelegt und dort bewertet. Sämtliche Räume der Mittagsbetreuung sind keine reinen Betreuungsflächen, da sowohl der Gruppenraum als auch der Mehrzweckraum eine schulische Nutzung erfahren. Die Küchen- und Mensasituation ist dauerhaft nicht genehmigungsfähig, da Werkraum und zugehöriger Nebenraum auch nur als solche genutzt werden dürfen. Absolut notwendig ist deshalb die Schaffung einer Mensafläche mit Ausgabeküche. Die Mindestfläche beträgt gemäß dem Raumprogramm 70 qm. Hier sollte auch ein weiterer Gruppenraum mit 50 qm integriert werden, welcher ausschließlich von der Mittagsbetreuung genutzt wird. Gesamtbedarf für den Anbau sind somit 120 qm. Ein solcher Anbau könnte im nördlichen Bereich zwischen der Schule und den Parkplätzen entstehen. Die Gemeinde erhält hierfür als Fördermittel die Grundförderung für Schul- und Hortbau nach Bayerischem Finanzausgleichsgesetz und Bayerischem Schulfinanzierungsgesetz mit Aufstockung einer Platzpauschale pro geschaffenem Platz in Höhe von bis zu 6.000 €. Alternativ kann die Gemeinde eine budgetierte „Booster-Förderung“ von bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben beantragen. Die Regierung schlägt vor ein Architekturbüro bis einschließlich Leistungsphase 3 zu beauftragen einen mit Kosten hinterlegten Entwurf zu erarbeiten, welcher dann von dort geprüft wird. Dieses Vorgehen ist förderunschädlich. In Ansprache mit dem Bauamt der VG Wilburgstetten werden entsprechende Büros kontaktiert.

Ausrichtung Wasserversorgung: In der Wasserversorgung wurden in den vergangenen Jahren viele Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, so dass sich die Anlage technisch auf dem aktuellen Stand der Dinge befindet. Personell wird die Anlage durch den Bauhof betreut. Sowohl das Wasserwirtschaftsamt als auch das Gesundheitsamt fordern ein zweites Standbein zur Sicherung der Wasserversorgung. Auf Grundlage dieser Forderungen wurden in der Vergangenheit bereits Gespräche mit anderen Wasserversorgern geführt, um eventuelle Zusammenschlüsse zu überprüfen. Es müssen nun weitere Investitionen getätigt werden, um Genehmigungen zu erhalten sowie in Kraft getretene Verordnungen zu erfüllen. Bevor weitere Investitionen getätigt werden, soll die Erhaltung der eigenen Wasserversorgung sorgfältig geprüft werden.

Digitale Alarmierung: Mit dem Bau einer neuen Integrierten Leitstelle wird das Alarmierungssystem auf ein digitales umgestellt. Hierzu müssen die Gemeinden zum einen digitale Meldeempfänger erwerben sowie die bestehenden Sirenen auf den Feuerwehrhäusern umstellen. Beide Anschaffungen werden entsprechend gefördert. Die digitalen Meldeempfänger wurden bereits beschafft. Insgesamt sind Kosten in Höhe von 42.949,50 € entstanden. Den Kosten stehen Fördermittel in Höhe von 21.760,00 € entgegen. Es verbleibt somit ein Eigenanteil der Gemeinde in Höhe von 21.189,50 €. Die Umstellung der Sirenen in Mönchsroth und den Ortsteilen läuft ebenfalls bereits. Die Fördermittel hierfür sind beantragt.

Glasfaserausbau: In den drei Ortsteilen der Gemeinde Mönchsroth ist der Glasfaserausbau abgeschlossen. Im Hauptort Mönchsroth bestehen noch Lücken. Mit dem neuen Förderaufruf wurde das Punktesystem verändert und der Zugang zu Fördermitteln erschwert. Vielen Gemeinden, so auch Mönchsroth, ist es deshalb nicht mehr möglich Fördermittel zu erhalten. Aus diesem Grund hat sich die Gemeinde Mönchsroth im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Ornbau und der Gemeinde Burk zusammengeschlossen. Alle drei Gemeinden werden vom Beratungsbüro Corwese im Breitbandverfahren betreut. Von dort wurde der Zusammenschluss vorgeschlagen. Der Zusammenschluss war ausreichend, um die erforderliche Punktegrenze zu erreichen und Fördermittel zu erhalten. Der Bewilligungsbescheid liegt bereits vor. Aktuell erarbeitet das Büro Corwese die Ausschreibungsunterlagen. Im Rahmen der Ausführung werden weitere Lückenschlüsse geprüft. Hier muss entweder die Gemeinde selbst die Kosten tragen oder ein Anbieter übernimmt diese Kosten. Die Ausführung des Ausbaus soll im Jahr 2027 erfolgen.

Brücke Katzenbach: Im Zuge des Anbaus an das Feuerwehrgerätehaus Mönchsroth wird auch der Wiederaufbau der Brücke über den Katzenbach diskutiert. Hierfür besteht bereits eine Genehmigung. Die genaue Ausführung muss in Absprache mit dem Wasserwirtschaftsamt nochmals überprüft werden, da nach ersten Gesprächen hierüber keine so strengen Anforderungen an den Durchlaufbereich des Wassers unterhalb der Brücke gestellt werden wie ursprünglich davon ausgegangen wurde. Nach Feststellung der tatsächlichen Anforderungen, werden die Kosten neu ermittelt. Zur Finanzierung der Maßnahme soll ein Förderantrag gestellt werden.

Der Gemeinderat wird über die folgenden Themen informiert:

In Bezug auf den Abriss des Pavillons (ehemalige Kegelbahn) in der Hauptstraße 12 in Mönchsroth wurde in einer der vergangenen Sitzungen das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Der Sachverhalt sollte zunächst durch das Denkmalamt bewertet werden. Das Denkmalamt beim Landratsamt Ansbach hat nun die Genehmigung zum Abbruch erteilt.

Die Spenden des Bürgerbusses aus August 2025 wurden im September 2025 verbucht. Aus diesem Grund sind in der Statistik im August 2025 keine Spenden aufgeführt.

Der Gemeinde wurde ein Brief von mehreren Bürgerinnen und Bürger übermittelt, in welchem darum gebeten die Entscheidung bezüglich der Kündigung des aktuellen Römerhofpächters zu überprüfen.Das Gremium ist sich einig, dass die getroffene Entscheidung nicht geändert wird.

Die Eichen im Bereich der Grundschule sind vom Eichenprozessionsspinner befallen. Damit der Pausenhof und insbesondere das „Grüne Klassenzimmer“ künftig vollständig genutzt werden können, müssen die Bäume teilweise gefällt oder gespritzt werden, um den Eichenprozessionsspinner zu bekämpfen. Bei der Bekämpfung muss mit Kosten von jährlich ca. 2.000 € gerechnet werden. Die Bekämpfung erfolgt auf Grund der Größe der Eichen durch eine Spezialfirma mit Hubsteiger. Das Gremium wird in der nächsten Sitzung einen förmlichen Beschluss hierzu treffen.


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