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Aufhebung des Feuerverbotes
Gemeinde Eußenheim
05.05.2025, 12:00

Aufgrund der Wetterlage ist das Feuerverbot aus der Bekanntmachung vom 30.04.2025 im gesamten Gemeindegebiet mit sofortiger Wirkung wieder aufgehoben.

Trotz der Aufhebung des Feuerverbotes, rät die Gemeinde Eußenheim dringen zur Vorsicht bei offenem Feuer und weist darauf hin, die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass

-das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen nach der Bayerischen Luftreinhalteverordnung  (BayLuftV) und der Verordnung für die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen (PflAbV) nur noch außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteilen und nur noch auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind verbrannt werden dürfen.

-kein offenes Feuer im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 m angezündet werden darf.

-in den Wäldern ein Rauchverbot vom 01. März bis 31. Oktober für Besucher besteht.


Beschreibung

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