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Untersagung der Wasserentnahme aus oberirdischen Fließgewässern
Gemeinde Ahorntal
07.07.2025, 13:35

Sehr geehrte Ahorntalerinnen, sehr geehrte Ahorntaler,

 

das Landratsamt Bayreuth hat den wasserrechtlichen Gemeingebrauch sowie den Eigentümer- und Anliegergebrauch zur Entnahme von Wasser aus allen Oberflächengewässern der zweiten und dritten Ordnung in allen Gemeinden des Landkreises Bayreuth untersagt.

 

Das Entnahmeverbot gilt nicht für den Fall, dass eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Wasserentnahme durch die zuständige Wasserbehörde erteilt wurde, für die Entnahme mit Handschöpfgefäßen mittels Eimer oder Gießkanne ohne jegliche Zuhilfenahme von Pumpen sowie die Entnahme zur unmittelbaren Gefahrenabwehr.

 

Die entsprechende Allgemeinverfügung, die in der Zeit vom 08.07.2025 widerruflich bis zum 30.09.2025 gilt, ist auf der Homepage des Landratsamtes unter https://www.landkreis-bayreuth.de/der-landkreis/bekanntmachungen-und-ausschreibungen/amtliche-bekanntmachungen veröffentlicht. 

 

Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten. 

 

Ihre Gemeindeverwaltung


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