Aufgrund aktueller Vorkommnisse sehen wir uns veranlasst nochmals ausdrücklich auf die geltenden Regelungen für den Baustellenbereich hinzuweisen:
Das Befahren der Baustelle ist ausdrücklich und ausnahmslos untersagt!
Die vorhandenen Absperrungen und Beschilderungen sind zwingend zu beachten.
Die Baustelle darf ausschließlich von den hierzu befugten Personen und Baustellenfahrzeugen befahren werden.
Ebenso ist das Betreten der Baustelle durch Unbefugte zu unterlassen. Dies gilt ausdrücklich auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten, beispielsweise an Wochenenden oder Feiertagen, sowie zum Zwecke einer Besichtigung oder zur persönlichen Kontrolle des Baufortschritts.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das unbefugte Befahren oder Betreten erhebliche Gefahren für Personen und Sachwerte mit sich bringt und zudem den ordnungsgemäßen Ablauf der Bauarbeiten behindert.
Bitte halten Sie sich an die Sperrung und sehen Sie davon ab, den Baustellenbereich zu befahren oder zu betreten.
Nur durch die konsequente Einhaltung der Sperrung kann sichergestellt werden, dass der Bauablauf nicht beeinträchtigt wird und der vorgesehene Zeitplan sowie die nächsten Arbeitsschritte wie geplant umgesetzt werden können.
