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Sitzung des Stadtrates vom 15. Mai 2025: Die Stadt Parsberg hat den Hebesatz für die Grundsteuer A und B gesenkt
Stadt Parsberg - Öffentlichkeitsarbeit
16.05.2025, 12:03

1. Aufhebung der Hebesatzung und Beschlussfassung über die neuen, ab 01.01.2025 geltenden Hebesätze

 

Sachverhalt:

Der Stadtrat der Stadt Parsberg beschloss in seiner Sitzung am 12.12.2024 eine Satzung über Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Stadt Parsberg zum 01.01.2025.

 

Folgende Hebesätze wurden zum 01.01.2025 festgesetzt:

 

1.           für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)310 v.H.

2.           für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                        250 v.H.

3.           für die Gewerbesteuer                                                             320 v.H.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Bei der Neufestsetzung der Realsteuerhebesätze in der Sitzung am 12.12.2024 wurde versprochen, dass sich das Gesamtaufkommen im Vergleich zum Vorjahr auf ähnlichem Niveau bewegen wird.

Aktuell werden durch die Grundsteuer A und B Mehreinnahmen von ca. 100.000 € erzielt.

 

Bislang sind noch nicht alle Grundsteuermessescheide durch das Finanzamt geändert bzw. erstellt worden. Auch sind diese durch die Verwaltung noch nicht komplett verbeschieden. Die Datenbasis ist bislang noch nicht vollständig. Insofern sind die aktuellen Einnahmen nicht zuverlässig aussagekräftig.

 

Der Haushaltsentwurf 2025 enthält eine Reduzierung der Grundsteuerhebesätze, so dass sich das Gesamtaufkommen im Vergleich zum Vorjahr auf in etwa gleichem Niveau befindet.

 

Mit der Haushaltssatzung 2025 können rückwirkend zum 01.01.1025 die Realsteuerhebesätze neu festgesetzt werden.

 

Eine etwaige Aufkommensneutralität der Einnahmen ist bei Festlegung folgender Realsteuerhebesätze gegeben:

 

1.           für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 280 v.H.

2.           für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                        225 v.H.

3.           für die Gewerbesteuer                                                             320 v. H.

 

Bürgermeister Bauer betont nochmals sein Versprechen vom Dezember 2024, das

bisherige Volumen beizubehalten.

 

3.Bürgermeister Hopf stellt fest, dass die Grundsteuer, Gewerbesteuer und Hundesteuer die einzigen eigenen Steuereinnahmen für eine Kommune sind. Mehreinnahmen von 100.000 € für die Stadt belasten den durchschnittlichen Privathaushalt mit 50 € pro Jahr. Die Stadt benötigt dringend das Geld, um sich auch weiterhin den bisherigen Standard leisten zu können. Das Freibad kostet viel Geld, auch der Bahnhof und die Bücherei.

 

Herr Hopf verweist auf die Verantwortung des Stadtrates, auf die Finanzen zu achten. Parsberg bietet viel das finanziert werden muss.

 

Beschluss:

a)   Der als Anlage zum Beschluss beigefügten Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Stadt Parsberg vom 01.01.2025 wird zugestimmt.

 

 

Beschluss:

b)   Die Hebesätze sollen in der Haushaltssatzung 2025 wie folgt festgesetzt werden:

 

-          für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)     280 v.H.

-          für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                            225 v.H.

-          für die Gewerbesteuer                                                                 320 v.H.

 

 

 

1.1 Beschlussfassung über den Finanzplan 2026 bis 2028

 

Beschluss:

Dem Finanzplan für den Finanzplanungszeitraum für die Jahre 2026 – 2028 wird zugestimmt.

 

 

 

1.2 Erlass der Haushaltssatzung 2025 mit Anlagen

 

Beschluss:

Dem Finanzplan für den Finanzplanungszeitraum für die Jahre 2026 – 2028 wird zugestimmt.

 

 

 

1.3 Erlass der Haushaltssatzung 2025 mit Anlagen

 

Sachverhalt:

Der Entwurf zum Haushalt 2025 wird

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 20.771.500 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 16.915.000 € vorgelegt.

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen wird auf 4.800.000 € festgesetzt.

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0 € festgesetzt.

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.Grundsteuer

a) für die land- forstwirtschaftlichen Betriebe (A)             280 v. H.

b) für die Grundstücke (B)                                              225 v. H.

 

2. Gewerbesteuer                                                          320 v. H.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 3.000.000 € festgesetzt.

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

Beschluss:

Die Haushaltssatzung der Stadt Parsberg für das Haushaltsjahr 2025 wird entsprechend dem als Anlage beigefügten Entwurf beschlossen. Dem Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025 wird zugestimmt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 


Beschreibung

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