Update: Aufgrund der vielen Nachfragen stellt das Landratsamt Landsberg (Versammlungsbehörde) klar, dass Anlieger Ihre Anliegen auch in den genannten Zeiten – soweit als möglich – (auch mit dem Fahrzeug) erledigen können. D.h. eine Zu- oder Abfahrtsmöglichkeit der Reichlinger Bürgerinnen und Bürger ist – je nach Situation – in der Regel möglich.
Bekanntmachung der Verwaltungsgemeinschaft Reichling
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