Pressemitteilung Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen:
Nach dem Nachweis der Geflügelpest bei mehreren Wasservögeln entlang der Donau und Kiesweihern im Donaumoos ergreift der Landkreis Neuburg-Schrobenhausenweitere Vorsorgemaßnahmen. Das Landratsamt hat eine Allgemeinverfügung erlassen zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in einem festgelegten Gebiet zu präventiven Zwecken nach der Verordnung (EU) 2016/429 zu Tierseuchen (“Tiergesundheitsrecht”) i. V. m. der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) dem Tiergesundheitsgesetz und dem Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz (im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen
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