Aufgrund der aktuell niedrigen Wasserstände in den Oberflächengewässern informiert das Landratsamt Kulmbach die Bevölkerung über die Rechtslage bezüglich Wasserentnahmen im Rahmen des Gemeingebrauchs (Art. 18 BayWG) und des Eigentümer- und Anliegergebrauchs (§ 26 WHG).
Näheres entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.
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