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Niedrigwassersituation - Wasserentnahmen im Rahmen des Gemeingebrauchs und des Eigentümer- und Anliegergebrauchs
Markt Ludwigschorgast
10.07.2026, 12:23

Aufgrund der aktuell niedrigen Wasserstände in den Oberflächengewässern informiert das Landratsamt Kulmbach die Bevölkerung über die Rechtslage bezüglich Wasserentnahmen im Rahmen des Gemeingebrauchs (Art. 18 BayWG) und des Eigentümer- und Anliegergebrauchs (§ 26 WHG). 

Näheres entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.



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Beschreibung

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