Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sowie Betrieben der Land- und Forstwirtschaft sollten jetzt aufmerksam werden: Für die Grundsteuer ab 1. Januar 2025 gilt die neue, bereits zum Stichtag 1. Januar 2022 festgestellte Bemessungsgrundlage.
Wichtig: Alle Veränderungen am Grundbesitz nach diesem Stichtag müssen dem Finanzamt eigenständig gemeldet werden – ohne gesonderte Aufforderung. Erst danach prüft das Amt, ob sich daraus Auswirkungen auf die Grundsteuer ergeben.
Kurz gesagt: Wer Änderungen nicht meldet, riskiert Konsequenzen.
Daher bitte: Anpassungen rechtzeitig weitergeben und auf dem aktuellen Stand bleiben.
Hier sehen Sie den Flyer des Bayerischen Landesamts für Steuern.
