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Grundsteuer - Pflicht zur Anzeige von Änderungen am Grundbesitz
Stadt Parsberg - Öffentlichkeitsarbeit
12.12.2025, 10:07
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Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sowie Betrieben der Land- und Forstwirtschaft sollten jetzt aufmerksam werden: Für die Grundsteuer ab 1. Januar 2025 gilt die neue, bereits zum Stichtag 1. Januar 2022 festgestellte Bemessungsgrundlage.

 

Wichtig: Alle Veränderungen am Grundbesitz nach diesem Stichtag müssen dem Finanzamt eigenständig gemeldet werden – ohne gesonderte Aufforderung. Erst danach prüft das Amt, ob sich daraus Auswirkungen auf die Grundsteuer ergeben.

 

Kurz gesagt: Wer Änderungen nicht meldet, riskiert Konsequenzen.
Daher bitte: Anpassungen rechtzeitig weitergeben und auf dem aktuellen Stand bleiben.

 

Hier sehen Sie den Flyer des Bayerischen Landesamts für Steuern.


Beschreibung

Dies ist der Heimat-Info-Auftritt der Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Parsberg. Hier erhalten Sie Informationen, Termine, Neuerungen und vieles mehr, rundum die Stadt und Stadtverwaltung Parsberg.