digitales Lichtbild für Ausweisdokumente
Aufgrund der Änderung des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen sind Lichtbilder für Ausweisdokumente nur noch digital einzureichen. Sie werden, je nach Wunsch des Antragstellers, digital vom zertifizierten Fotodienstleister an die Meldebehörde übermittelt oder direkt in der Meldebehörde erstellt. Papiergebundene Lichtbilder sind nicht mehr zulässig. Das Aufnahmegerät PointID® der Bundesdruckerei ist seit Juli einsatzbereit. Sie können Ihr Passbild selbstständig direkt in der Meldebehörde erstellen. Es entsteht Ihnen hierfür eine zusätzliche Gebühr von 6,00 €. Für die erfolgreiche Erstellung eines biometrischen Passbilds mit PointID® ist es erforderlich, dass die abzulichtende Person für einige Sekunden ruhig und mit neutralem Gesichtsausdruck in die Kamera blickt. Zusätzlich wird im Erfassungsprozess ggf. eine leichte Kopfbewegung benötigt. Bei kleinen Kindern oder Säuglingen kann dies häufig nicht zuverlässig gewährleistet werden. In der Praxis zeigt sich, dass viele Kinder z. B. den Mund verziehen, nicht stillsitzen oder den Anweisungen des Systems nicht folgen können. In solchen Fällen ist eine erfolgreiche Aufnahme leider nicht möglich. Wir bitten Sie daher, insbesondere bei jüngeren Kindern im Vorfeld zu prüfen, ob Ihr Kind die Anforderungen erfüllen kann. Sollte dies nicht der Fall sein, empfehlen wir eindringlich das digitale Lichtbild im Vorfeld durch einen zertifizierten Fotodienstleister anfertigen zu lassen (in Höchstadt a.d. Aisch derzeit möglich bei: dm-drogerie markt, Foto Käs, Foto Weller). Vielen Dank für Ihr Verständnis. Für Fragen und weitere Informationen steht Ihnen die Meldebehörde unter 09193 626-120, -121 oder -122 gerne zur Verfügung. Bildquelle: AdobeStock | Stockfotos-MG
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Aufgrund der Änderung des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen sind Lichtbilder für Ausweisdokumente nur noch digital einzureichen. Sie werden, je nach Wunsch des Antragstellers, digital vom zertifizierten Fotodienstleister an die Meldebehörde übermittelt oder direkt in der Meldebehörde erstellt. Papiergebundene Lichtbilder sind nicht mehr zulässig. Das Aufnahmegerät PointID® der Bundesdruckerei ist seit Juli einsatzbereit. Sie können Ihr Passbild selbstständig direkt in der Meldebehörde erstellen. Es entsteht Ihnen hierfür eine zusätzliche Gebühr von 6,00 €. Für die erfolgreiche Erstellung eines biometrischen Passbilds mit PointID® ist es erforderlich, dass die abzulichtende Person für einige Sekunden ruhig und mit neutralem Gesichtsausdruck in die Kamera blickt. Zusätzlich wird im Erfassungsprozess ggf. eine leichte Kopfbewegung benötigt. Bei kleinen Kindern oder Säuglingen kann dies häufig nicht zuverlässig gewährleistet werden. In der Praxis zeigt sich, dass viele Kinder z. B. den Mund verziehen, nicht stillsitzen oder den Anweisungen des Systems nicht folgen können. In solchen Fällen ist eine erfolgreiche Aufnahme leider nicht möglich. Wir bitten Sie daher, insbesondere bei jüngeren Kindern im Vorfeld zu prüfen, ob Ihr Kind die Anforderungen erfüllen kann. Sollte dies nicht der Fall sein, empfehlen wir eindringlich das digitale Lichtbild im Vorfeld durch einen zertifizierten Fotodienstleister anfertigen zu lassen (in Höchstadt a.d. Aisch derzeit möglich bei: dm-drogerie markt, Foto Käs, Foto Weller). Vielen Dank für Ihr Verständnis. Für Fragen und weitere Informationen steht Ihnen die Meldebehörde unter 09193 626-120, -121 oder -122 gerne zur Verfügung. Bildquelle: AdobeStock | Stockfotos-MG
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