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Heckenrückschnitt ab 1. März nur noch eingeschränkt zulässig
Stadt Hemau
25.02.2026, 11:52

Die Stadt Hemau weist darauf hin, dass es laut § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 1. März bis 30. September verboten ist, Hecken abzuschneiden oder auf Stock zu setzen, also auf einer Höhe von etwa zehn bis zwanzig Zentimetern abzuschneiden.

Zulässig sind aber schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen. Außerhalb dieser Schonfrist können auch stärkere Rückschnitte erfolgen, wobei bei Grundstücken, die im Bereich der Gestaltungssatzung der Stadt Hemau liegen, zudem die „Baumschutzklausel“ (§ 15 Nr. 3) zu beachten ist. Diese besagt, dass Bäume mit über vier Metern Kronenhöhe und dreißig Zentimetern Stammumfang nur nach vorheriger Zustimmung der Stadtverwaltung beseitigt werden dürfen.


Beschreibung

Willkommen auf der offiziellen Seite der Stadt Hemau mit Informationen rund um das Rathaus, behördliche Themen und das Stadtleben. Die Stadt Hemau ist die flächenmäßig größte Gemeinde im Landkreis Regensburg und liegt im Herzen des Tangrintel - dem bewaldeten Bergrücken zwischen der Altmühl und der Schwarzen Laaber. Hemau blickt auf eine über 700-jährige Geschichte zurück, ist die westlichste Gemeinde und mit derzeit rund 9.700 Einwohnern zweitgrößte Stadt im Landkreis Regensburg.