Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 11. März 2026 den Kommunalen Wärmeplan für den Markt Essenbach beschlossen.
Die Regelungen des GEG zur verpflichtenden Einbindung von erneuerbaren Energien in die Gebäudeheizung treten durch den gefassten Beschluss NICHT vorzeitig in Kraft. Erst wenn der Marktgemeinderat explizit aufgrund des Wärmeplans bestimmte Gebiete per Beschluss als Neu- und Ausbaugebiete von Wärme- oder Wasserstoffnetzen ausweist, würde es zu einer vorzeitigen Anpassung der Stichtage des GEG kommen. Dies ist allerdings nicht erfolgt.
Den vollständigen Ergebnisbericht sowie die Anlage finden Sie hier:
Zudem finden Sie im GeoViewer (https://geoviewer-kwp.de/destination/Essenbach/) einige Erkenntnisse aus der Bestands- und Potenzialanalyse, wie z. B. bestehende Erzeugereinheiten, Heiz- und Gebäudeinformationen, als interaktive Karte aufbereitet.
