Erster Bürgermeister Achim Höfling eröffnete am 19.05.2026 um 19:30 Uhr die 9. Sitzung des Gemeinderates, begrüßte alle Anwesenden, stellte die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Die Tagesordnung (öffentlicher und nichtöffentlicher Sitzungsteil) wurde einstimmig angenommen. Die Gemeinderatssitzung endete mit einem nichtöffentlichen Sitzungsteil.
Achim Höfling, Markus Bähr, Christine Binner, Christina Gold, Nico Harde, Kilian Häusler, Florian Hoßmann, Susanne Keller, Holger König, Daniel Lambrecht, Thomas Obert, Thomas Reitz, Martin Scheuner, Martina Utsch, Franziska Wolf,
Entschuldigte Personen:
Theresa Jansen, Steffen Zöller
1 Anerkennung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 05.05.2026
Dem Gemeinderat wurde die Niederschrift von der konstituierenden Gemeinderatssitzung vom 05.05.2026 zur Kenntnisnahme freigegeben. Der Gemeinderat ist mit der Niederschrift einverstanden.
2 Beratung und Beschluss über den Umbau des Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 183 ("An der Mühle 4") in Bühler.
Die Eigentümer des Grundstück Fl.Nr. 183 („An der Mühle 4“) in Bühler planen den Umbau des Dachgeschosses im Wohnhaus. Dabei soll ein Zwerchgiebel und Dachgauben eingebaut werden. Ziel ist die Erweiterung einer bestehenden Wohneinheit.
Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich von Bühler, weshalb es nur zulässig ist, wenn es zum Charakter der Umgebung passt. Das Gebäude liegt in einem dörflichen Wohngebiet gemäß § 5a BauNVO, die geplanten Umbauten fügen sich nach Art und Maß in die Umgebung ein. Die Zustimmung der Nachbarn liegt vor.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt für den Bauantrag auf Umbau des Dachgeschosses mit Errichtung eines Zwerchgiebels und Dachgauben auf dem Grundstück Fl.Nr. 183 („An der Mühle 4“) in Bühler.
Einstimmig beschlossen Ja 15 Nein 0
3 Beratung und Beschluss über den Verkauf des Alten Spielplatzes in Obersfeld
Seit der neue Obersfelder Spielplatz in der Nähe der Klingenhütte eingerichtet ist, wird der alte Spielplatz im Brunnwiesenweg zwar weiterhin gemäht, die Spielgeräte, welche die Spielgeräteprüfung nicht mehr bestehen, werden allerdings abgebaut und nicht mehr durch neue Geräte ersetzt. Aktuell stehen dort nur noch eine Rutsche, ein Sandkasten, eine Wackelbiene und eine Turnstange.
Nun fragte ein Nachbar bei der Gemeinde an, ob er das Grundstück (Fl.Nr. 3706) kaufen kann. Er möchte eine Teilfläche schottern und sie für seine Autos als Parkplatz nutzen, den Rest als Garten. Das Grundstück liegt zwar im unbeplanten Innenbereich von Obersfeld, ist aber dennoch nicht bebaubar, da es im Überschwemmungsbereich des Aschbachs (HQ100-Zone) liegt. Außerdem quert eine unterirdische Regenwasserleitung das Grundstück.
Daniel Lambrecht vermutet, dass auch andere Interesse an dem Grundstück hätten. Man solle außerdem überlegen, ob die Gemeinde selber das Grundstück brauchen kann. Susanne Keller würde das Grundstück nicht verkaufen. Da wir ausgewiesene Schwammregion sind, könne man es eventuell für den Wasserrückhalt nutzen. Solange die Baumaßnahme bezüglich des Fremdwassers im Brunnwiesenweg noch nicht abgeschlossen ist, würde Thomas Reitz ebenfalls nicht verkaufen. Für Martin Scheuner scheidet ein Verkauf schon wegen der dort verlaufenden gemeindlichen Leitung aus. Auch Achim Höfling würde den Verkauf allein aufgrund der Leitung ausschließen. Außerdem sei es ein schöner Platz neben dem Bach und den Kleingärten. Er könne sich für diese Stelle schöneres vorstellen als Parkplätze. Thomas Obert schließt sich dem an. Susanne Keller schlägt vor, grundsätzlich Grundstücke, in denen Leitungen der Gemeinde liegen, nicht zu verkaufen. Dann wäre in so einem Fall kein Beschluss nötig. Florian Hoßmann würde nach Vollendung der Baumaßnahme zur Ableitung des Fremdwassers über eine Verpachtung des Grundstücks abstimmen.
Der Bürgermeister fasst die Diskussion folgendermaßen zusammen: Das Grundstück wird nicht verkauft. Nach Abschluss der Fremdwasser-Baumaßnahme kann nochmal über eine Verpachtung diskutiert werden. Susanne Keller beantragt daraufhin die Entscheidung zurückzustellen.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dafür die Entscheidung zurückzustellen.
Zurückgestellt Ja 15 Nein 0
4 Beratung und Beschluss über die Verlängerung des kommunalen Förderprogramms zur Aktivierung von Leerständen und Baulücken in den Altorten der Gemeinde Eußenheim
In seiner Sitzung vom 21.01.2020 beschloss der damalige Gemeinderat ein Förderprogramm zur Aktivierung von Leerständen und Baulücken in den Altorten. Wer ein leerstehendes Gebäude aus- oder umbaut erhält seitdem 5.000 € von der Gemeinde, bei denkmalgeschützten Gebäuden sind es 10.000 €. Ziel war es, im Altort Baulücken zu schließen und den Aus- oder Umbau von leerstehenden Gebäuden zu fördern. Das Förderprogramm lief am 31.12.2025 aus. Nun geht es um die Frage, ob es verlängert werden soll.
Die wichtigsten Eckpunkte:
§ förderfähige Maßnahmen: Die Förderung gibt es für die Schaffung von Wohnraum und wohnungsbezogenen Freiflächen, ferner für Maßnahmen zur Modernisierung und der nachhaltigen Gebäudeerhaltung.
§ weitere Voraussetzungen: Ein Gebäude muss mindestens 50 Jahre alt sein und mindestens 12 Monate leer stehen. Gefördert werden nur Maßnahmen im Altort (nicht in den Siedlungen), auch Neubauten in Baulücken.
§ Umfang der Förderung:
- Bauberatung mit einem Architekten
- 5.000 € Zuschuss (bei Einzeldenkmal 10.000 €); max. 30% der Bruttokosten
Zwischen 2020 und 2025 wurden durch das Förderprogramms sieben Maßnahmen mit je 5.000,- € gefördert.
Nico Harde erkundigt sich, ob insgesamt nur sieben Anträge gestellt wurden. Nein, es gab weitere Anträge, die aber nicht den Fördervorgaben entsprachen. Sie wurden dann von den Bauwerbern wieder zurückgezogen. Florian Hoßmann fragt, in welcher Höhe das Förderprogramm in den anderen Kommunen angeboten wird. ILE-Managerin Susanne Keller erläutert, dass das Förderprogramm 2020 von allen fünf ILE-Kommunen umgesetzt wurde. In Karlstadt und Arnstein wurde das Förderprogramm vor kurzem bereits verlängert.
Susanne Keller findet die Impulsbauberatung sowie die Förderung sehr gut. Sie stellt dem Gremium die Frage, ob man sich auf 10.000 Euro für alle Förderanträge einigen könne. Achim Höfling ist ebenfalls Befürworter der Förderung und spricht sich auch für die Erhöhung auf 10.000 Euro aus. Er findet es nur schade, dass damit kein Anreiz gesetzt wird, die zahlreichen Baulücken in den Siedlungen zu bebauen, denn dort seien die meisten Baulücken zu verzeichnen.
Christine Binner fragt, wo die Aktion beworben wird. Die Förderung wurde durch Dorfspaziergänge, für Leute, die einen Altbau umbauen wollen, bekannt gemacht oder bei Radtouren der ILE. Kommen Bauwerber ins Rathaus, werden sie vom Bauamt darauf hingewiesen. Außerdem kann man sich auf der Homepage der Gemeinde informieren. Franziska Wolf erkundigt sich, ob es auf der Homepage Informationen gibt, welches Grundstück zum Verkauf steht. Die gibt es nicht, da es die Gemeinde in der Regel nicht erfährt, wenn sich ein Grundstückseigner zum Verkauf entscheidet. Achim Höfling hat zudem den Eindruck, dass die Bauinteressenten in den einzelnen Ortschaften schnell auf Eigentümer zugehen, sobald ein Haus frei wird. Thomas Obert erinnert daran, dass vor vielen Jahren ein Leerstandskataster eingeführt wurde. Laut Bürgermeister wird in der Verwaltung aktuell kein Leerstandskataster geführt. Er wird prüfen, ob es einen Beschluss über das Erstellen eines Leerstandskataster gibt und wie das organisatorisch erstellt werden kann.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt für die Erhöhung des Förderbetrages auf 10.000 Euro.
Mehrheitlich beschlossen Ja 13 Nein 2
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt für die Verlängerung des Förderungsprogramms zur Aktivierung von Leerständen und Baulücken in den Altorten bis 31.12.2031 mit einer erhöhten Fördersumme von 10.000 Euro (max. 30 %) pro Antrag
Einstimmig beschlossen Ja 15 Nein 0
5 Beratung und Beschluss über die Erdverkabelung der Straßenlampen in der Schulstraße und An der Mühle in Bühler
Die Fa. Bayernwerk will die letzten Stromleitungs-Dachständer in Bühler entfernen. Die Stromleitungen in der Schulstraße und An der Mühle sollen dafür bis Ende November in der Erde vergraben werden. Dies betrifft auch die Stromzufuhr für die Straßenlampen, die ebenfalls vom Bayernwerk betrieben werden.
Da die Gemeinde für die Beleuchtung der Straßen verantwortlich ist, erhielt die Gemeinde von der Fa. Bayernwerk ein Angebot für die Arbeiten an den Straßenlampen in Höhe von 39.114 €, verbunden mit der Aufforderung dieses zu beauftragen.
Nico Harde ist sicher, dass sowohl die Straßenlampen in der Schulstraße als auch An der Mühle bereits erdverkabelt seien: Da keine Kabel zwischen den Lampen hingen, müsse der Strom aus der Erde kommen. Thomas Reitz informiert, dass in der Schulstraße alle Lampen bereits neu seien. Außerdem wies er darauf hin, dass für die Maßnahme kein Geld im Haushaltsplan vorgesehen sei. Martin Scheuner fragt, ob in dieser Sache Kontakt mit der Fa. Bayernwerk aufgenommen wurde. Der Bürgermeister hat mit einem Bayernwerk-Verantwortlichen gesprochen: Dieser argumentierte, dass die Straßenbeleuchtung Pflichtaufgabe der Gemeinde sei, die Summe nur ein Anteil an den Tiefbauarbeiten sei, und eine eigene extra Kabelverlegung, z.B. im nächsten Jahr, der Gemeinde deutlich teurer käme. Außerdem informierte er, dass mittelfristig alle Stromkabel, die noch in der Luft hängen, in die Erde sollen.
Thomas Reitz schlägt vor, diesen Tagesordnungspunkt von der Sitzung zu nehmen und zu hinterfragen. In der nächsten Sitzung soll dann der Sachstand erklärt werden. Markus Bähr stimmt dem zu. Thomas Reitz stellt den Antrag auf Geschäftsordnung, die Entscheidung zu vertagen.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt für die Vertagung der Entscheidung.
Zurückgestellt Ja 15 Nein 0
6 Beratung und Beschluss über die Umstellung der Finanzierung der Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Arnstein
Der Gemeinderat hat bereits am 03.06.2025 über dieses Thema beraten und abgestimmt. In einer Besprechung am 02.04.26 mit den anderen FBG-Bürgermeistern, kamen jedoch zusätzliche Informationen auf, die nach Ansicht des Bürgermeisters eine erneute Befassung mit diesem Thema erfordern.
Zum Hintergrund: In der Forstbetriebsgemeinschaft Arnstein e.V. (FBG) sind mehrere hundert Privatwaldbesitzer sowie sieben Kommunen aus dem Altlandkreis Karlstadt zusammengeschlossen. Die FBG unterstützt ihre Mitglieder durch Beratung, gemeinsame Beschaffung von Pflanzen und Material sowie die Vermarktung von Holz.
Bislang finanzierte sich die FBG zum einen über staatliche Zuschüsse und zum anderen über eine Verkaufsgebühr: Je Festmeter über die FBG verkauftes Holz flossen zwei Euro an die FBG. Vor allem von Seiten der Kommunen schwankte die Höhe dieser Einnahmen in der Vergangenheit aber immer sehr stark, weswegen die FBG nun auf eine Flächenpauschale von fünf Euro pro Hektar Waldfläche umstellen mochte. Die Gemeinde Eußenheim hat in der Vergangenheit nur ihr motor-manuell geerntetes Holz über die FBG verkauft, mit dem Harvester geerntetes Holz hingegen selbst vermarktet. Dadurch flossen in den letzten Jahren durchschnittlich rund 2.000 Euro/Jahr von der Gemeinde Eußenheim an die FBG. Durch die neue Regelung würde die Mitgliedschaft in der FBG jährlich rund 8.000 Euro kosten. In seiner Sitzung am 03.06.2025 beriet der Gemeinderat über diese neue Regelung und lehnte sie mit 7 : 8 Stimmen ab.
Nun fand am 02.04.2026 im Rathaus in Retzstadt eine Besprechung mit den Bürgermeistern der in der FBG vertretenen Kommunen statt. Darin wurde deutlich, dass die meisten Kommunen (Arnstein, Thüngen, Zellingen, Retzstadt, Himmelstadt) der Finanzierung über die Flächenpauschale zugestimmt haben. Nur Karlstadt und Eußenheim haben noch nicht auf die Flächenpauschale umgestellt, wobei Karlstadt sein gesamtes eingeschlagenes Holz über die FBG vermarktet, wodurch der FBG die gleichen Einnahmen wie über die vorgeschlagene Flächenpauschale zufließen. Die Gemeinde Eußenheim ist somit inzwischen die einzige Mitgliedskommune, die sich nicht wie die anderen Kommunen an der Finanzierung der FBG beteiligt.
Die FBG kann nur fortbestehen, wenn die sieben Kommunen in ihrem Bereich Mitglied sind und sich an ihrer Finanzierung beteiligen. Denn die staatlichen Zuschüsse fließen nur, wenn die FBG bestimmte Mindesteinnahmen erzielt. Tritt die Gemeinde Eußenheim aus der FBG aus, werden diese möglicherweise nicht mehr erreicht.
Wenn die Kommunen ihr Holz selbst vermarkten, können sie aufgrund ihrer Größe meist ähnlich gute Preise erzielen wie bei die FBG. Die zwei Euro pro Festmeter sind sozusagen on top. Bei Privatwaldbesitzern ist es anders, sie können ihre Kleinmengen eigentlich nur über die FBG sinnvoll verkaufen. Auch bei Beratung, Pflanzeneinkauf und Fortbildungen brauchen die Kommunen aufgrund ihrer Größe die FBG nicht unbedingt, für die Privatwaldbesitzer ist sie hier eine große Unterstützung.
Thomas Obert spricht sich gegen die zusätzliche Zahlung von 6.000 Euro aus. Er ist der Meinung, dass dieser Betrag die FBG weder retten noch vernichten wird. Markus Bähr sieht das anders. Man sollte das nicht rein betriebswirtschaftlich betrachten, es gebe auch andere Vorteile, wenn man die FBG hat. Nico Harde erinnerte daran, dass die FBG jährlich Wertholzversteigerungen organisiert, an denen die Gemeinde erfolgreich teilnimmt. Auch Susanne Keller spricht sich für die weitere Mitgliedschaft zu den neuen Konditionen aus. Man dürfe nicht nur das Wirtschaftliche sehen, man müsse in Generationen denken. Sie appelliert an die privaten Waldbesitzer, der FBG beizutreten. Florian Hoßmann ist der Meinung, dass man in einer Gemeinschaft Synergieeffekte hat, von denen alle profitieren. Thomas Obert stellt klar, dass er nicht aus der FBG austreten möchte.
Franziska Wolf fragte nach der Waldfläche in Eußenheim und den anderen Mitgliedskommunen. Die Gemeinde besitzt 1.700 ha Wald. Karlstadt und Arnstein haben in etwa die gleiche Fläche, die anderen Kommunen etwas weniger. Aus den Orten der Gemeinde Eußenheim sind rund 60 Waldbesitzer Mitglied der FBG, für Achim Höfling wären mindestens 120 Mitglieder aus der Gemeinde wünschenswert. Thomas Reitz hält die 6.000 € an höherem Beitrag für viel Geld, aber wenn schlechte Zeiten auf dem Holzmarkt einbrechen, hat die FBG wesentlich bessere Möglichkeiten auch das Holz der Gemeinde zu verkaufen. Zudem betont auch er, dass man nicht nur das Betriebswirtschaftliche sehen darf. Martin Scheuner erkundigt sich, ob wir aus der FBG raus müssen, wenn wir nicht zahlen. Laut Achim Höfling wurde das in der Besprechung so nicht gesagt, aber sei kaum vorstellbar, dass ein Mitglied dauerhaft nur einen Bruchteil des Beitrags aller anderen bezahlt. Markus Bähr plädiert für die Zustimmung zum Finanzierungsvorschlag: Die FBG benötige Beiträge und Zuschüsse zum Bestehen, ihr Bestehen hängt an unserer Mitgliedschaft.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt für den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit der Forstbetriebsgemeinschaft Arnstein e.V., in der eine jährliche Beitragszahlung von 5 € pro Hektar Gemeindewald vereinbart wird.
Mehrheitlich beschlossen Ja 13 Nein 2
7 Beratung und Beschluss über die Vertreter der Gemeinde Eußenheim im Lenkungsausschuss der ILE Region MainWerntal
In der ILE Region MainWerntal haben sich die fünf Kommunen Eußenheim, Gössenheim, Thüngen, Arnstein und Karlstadt zusammengeschlossen um bestimmte Handlungsfelder, die für die einzelne Kommune zu groß sind, gemeinsam anzugehen. ILE-Managerin ist Susanne Keller.
Im monatlichen Wechsel finden Bürgermeisterrunden und Sitzungen des Lenkungsausschusses statt, in denen alle Beschlüsse gefasst werden. Im Lenkungsausschuss saßen bislang meist der jeweilige Bürgermeister und seine ersten und zweiten Stellvertreter. Die Gemeinde Eußenheim wurde in den letzten Jahren durch Markus Bähr und Martina Utsch vertreten.
Nun muss entschieden werden, wer in dieser Legislaturperiode – neben dem Bürgermeister – die Gemeinde Eußenheim im Lenkungsausschuss vertritt. Die Vertreter müssen nicht zweiter oder dritter Bürgermeister sein. Achim Höfling wünscht sich, dass die Gemeinde durch Personen vertreten werde, die von interkommunaler Zusammenarbeit begeistert sind. Thomas Obert erkundigt sich, ob die Vertreter der anderen Kommunen stellvertretende Bürgermeister seien. In den anderen Stadt- und Gemeinderäten wurde die Entscheidung noch nicht getroffen. Grundsätzlich steht es jeder Kommune frei, wen sie für dieses Amt einsetzt.
Susanne Keller schlägt als einen Vertreter der Gemeinde Florian Hoßmann vor. Er ist bereits ein Teil des Netzwerks der Selbstvermarktung. Achim Höfling schlägt als zweite Kandidatin Martina Utsch vor. Sie ist bereits seit der Gründung Mitglied im Lenkungsausschuss und stehe voll hinter der Idee der ILE MainWerntal.
Susanne Keller lädt den Gemeinderat außerdem schon heute zu einer öffentlichen interkommunalen Ratssitzung Ende September ein. Dort werden die Handlungsfelder der ILE erklärt und wo diese gerade steht.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt für Martina Utsch und Florian Hoßmann als Vertreter der Gemeinde Eußenheim im Lenkungsausschuss der Region MainWerntal.
Einstimmig beschlossen Ja 13 Nein 0 Persönlich beteiligt 2
Gemäß Art. 49 GO können Martina Utsch und Florian Hoßmann wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen.
8 Informationen aus der Verwaltung
Ganztagsbetreuung für Grundschüler
Seit mehreren Jahren organisiert die Gemeinde über die offene Ganztagsschule (OGS) eine Nachmittagsbetreuung für unsere Grund- und Mittelschüler. Sie findet in allen Unterrichtswochen von Montag bis Donnerstag statt und kann bis 14 Uhr oder bis 16 Uhr gebucht werden. Das Angebot wird gut angenommen: jedes Jahr werden es etwa acht bis neun Kinder mehr, aktuell sind es 78. Die Betreuung selbst ist für die Eltern kostenlos, nur das gekochte Mittagessen müssen sie bezahlen.
Nun gibt es ab dem kommenden Schuljahr 2026/27 eine Ausweitung beim Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung der Kinder im Grundschulalter: Sie muss – mit Ausnahme von maximal 20 Schließtagen – an allen Werktagen bis 16 Uhr angeboten werden, also auch am Freitag und in den Ferien. Der Rechtsanspruch gilt zuerst nur für die Erstklässler und wird dann jedes Schuljahr um eine Jahrgangsstufe ausgeweitet. Wie beim Kindergarten müssen die Eltern die Beförderung der Kinder selbst organisieren.
Bereits zum Jahreswechsel führte der Bürgermeister eine Umfrage unter allen Grundschul- und Vorschuleltern durch. Dabei haben von 105 Eltern lediglich 14 einen Bedarf an der Ferienbetreuung angemeldet, die meisten auch nur für einige wenige Wochen im Schuljahr. In den meisten Ferienwochen würde die Ferienbetreuung daher von nur drei bis fünf Kindern besucht werden. Das sei weder pädagogisch noch finanziell sinnvoll. Deshalb führte Achim Höfling Gespräche mit den umliegenden Kommunen, um Möglichkeiten einer Zusammenarbeit auszuloten.
Eine Möglichkeit ergab sich mit der Stadt Arnstein. Dort gibt es bereits vier Wochen im Jahr eine Ferienbetreuung, die nun ausgeweitet wird und an der auch Kinder aus der Gemeinde Eußenheim teilnehmen können. Die 14 interessierten Eltern wurden darüber persönlich informiert, alle anderen über einen Elternbrief der Schule. Die Anmeldung fürs kommende Schuljahr erfolgt im Juli. Sobald die Nachfrage steigt, möchte der Bürgermeister aber ein eigenes Angebot in der Gemeinde anbieten. In der neuen Grundschule stünden dafür hervorragend ausgestattete Räumlichkeiten zur Verfügung, auch die Durchführung ließe sich gut organisieren – es fehlten aktuell lediglich ausreichend teilnehmende Kinder.
Martin Scheuner fragt, ob die Ferienbetreuung zwingend durch die OGS stattfinden muss. Er könne sich vorstellen, dass ein Kindergarten die Betreuung übernimmt. Der Bürgermeister hat die Kindergärten bereits gefragt, die sind jedoch skeptisch. Martin Scheuner ist der Meinung, man solle es in den Kindergärten noch einmal probieren. Christina Gold ist nicht damit zufrieden, dass die Gemeinde keine Beförderung anbietet. Viele Eltern mit regulären Arbeitszeiten können die Beförderung nicht schaffen. Der Bürgermeister wies allgemein darauf hin, dass die Kommunen hier vom Bund per Gesetz Verpflichtungen auferlegt bekommen und diese umsetzen müssen. Er hält das Thema Kinderbetreuung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf für wichtig, schlägt aber vor, erstmal nur das anzubieten, was gesetzlich vorgeschrieben ist. Das erfordere schon einen großen Aufwand. Wenn die Angebote tatsächlich angenommen werden, könne man sie ausbauen, z.B. indem man eine Beförderung organisiert. Christina Gold entgegnet, dass das Angebot der Ferienbetreuung nichts bringe, wenn man es nicht mit seinem Beruf vereinbaren kann. Für Christine Binner ist die Beförderung Sache der Eltern. Thomas Reitz schlägt vor, noch einmal mit den Kindergärten zu sprechen. Sollte das nicht gehen, müsse überlegt werden, ob die Kinder mit dem Gemeindebus gefahren werden können.
B26n
Am 12.11.2021 wurde von Seiten der Gemeinde eine Stellungnahme zu den Planungen für die B26n verfasst. Die Gemeinde ist grundsätzlich Befürworterin der B26n, weil sie eine Entlastung der Ortschaften beim Transitverkehr bringen wird. Allerdings sieht sie es sehr kritisch, dass der erste Bauabschnitt zwischen Hundsbach und Müdesheim enden soll, was vermutlich deutlich mehr Verkehr in den Bachgrund leitet. Es besteht die Sorge, dass sich die höhere Belastung der Bewohner längere Zeit hinauszieht, deshalb fordert die Gemeinde, dass Bauabschnitt 1 und 2 zusammen gebaut werden sollen.
Am 27.04.2026 erhielt die Gemeinde eine offizielle Antwort vom Staatlichen Bauamt. In diesem wurde darüber informiert, dass aktuell rund 2.900 Kfz täglich durch den Bachgrund fahren, davon 200 LKW. Nach Fertigstellung des Bauabschnitts 1 bis Müdesheim ist mit 3.300 Kfz pro Tag zu rechnen, davon 200 Lkw. Nach Fertigstellung von Bauabschnitt 2 bis Karlstadt verringert sich die Belastung auf 2.200 Kfz pro Tag, darunter fast keine Lkw. Laut Schreiben des Staatlichen Bauamts sei der gleichzeitige Bau von Abschnitt 1 und 2 nicht möglich, die vorübergehende Erhöhung der Belastung mit Fahrzeugen zumutbar.
Martin Scheuner fragt nach dem Stadium von Bauabschnitt 1. Es befindet sich vor der Planfeststellung. Es ist auch noch ein Anhörungstermin geplant, zu dem alle eingeladen werden, die eine Einwendung abgaben.
Neue Feldgeschworene in Münster
Jürgen Rosenzweig, Frank Kütt und Andreas Försch wurden beim Feldgeschworenentag am 9. Mai 2026 vereidigt.
Baufachmesse
Am 3. Und 4. Oktober 2026 findet im Innen- und Außenbereich der Bachgrundhalle in Aschfeld eine Baufachmesse mit 40 Ausstellern aus der Region statt.
Poststation in Hundsbach
Die Poststation an der alten Schule in Hundsbach wurde am 7. Mai 2026 aufgebaut. Sie ist noch nicht in Betrieb. [Nachtrag: Sie ist seit 29.05.2026 in Betrieb.]
Sitzungstermine
Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 9. Juni 2026 statt. Ab Juli finden die Gemeinderatssitzungen für ein Jahr immer mittwochs statt. Der Bürgermeister stellt zwei Varianten für die Sitzungstermine im Herbst und Winter 2026 vor. Der Gemeinderat entscheidet sich für die Variante mit folgenden Sitzungsterminen:
09.09.2026
23.09.2026
14.10.2026
04.11.2026 (in den Herbstferien)
25.11.2026
16.12.2026
13.01.2027
Susanne Keller erhielt einen Brief bezüglich der Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Aschbachs, mit dem sie zu einem Erörterungstermin im Landratsamt eingeladen wurde. Sie fragt, ob der Bürgermeister mehr Informationen zu dem Thema habe. Auch der hat diese Einladung erhalten, weil er als Vertreter der Gemeinde eine Einwendung abgegeben hat. Über das Schreiben hinaus hat er keine weiteren Informationen. Ziel so eines Erörterungstermines sei es, den Betroffenen die Möglichkeit zu geben, ihre Kritik und Forderungen nochmal deutlich zu machen. Susanne Keller fragte weiterhin, ob von Seiten der Gemeinde nach Möglichkeiten gesucht wird, die HQ100-Grenze zu verschieben oder ob das so akzeptiert wird. Der Bürgermeister geht davon aus, dass sich die Ausweisung des Hochwasserbereichs nicht verhindern lässt, schließlich geht es um eine reale Gefahr. Um an einzelnen Stellen die HQ100-Grenze zu verändern, brauche man gute Argumente, die von betroffenen Anwohnern über ihre Einwendungen vorgebracht wurden. Sie schlägt vor, aktiv nach Lösungen zu suchen, z.B. durch den Bau von Rückhaltebecken. Martin Scheuner schlägt vor Grundstücke zu kaufen, diese als Retentionsflächen zu nutzen und so das Bauen im HQ100-Bereich möglich zu machen.
Markus Bähr wies darauf hin, dass er in der letzten Sitzung vorgeschlagen hat, einen Vertreter der Fa. GP Joule für ein Update zu den geplanten Windrädern bei Hundsbach in die Sitzung einzuladen. Er vermisse diesen Tagesordnungspunkt. Der Bürgermeister hat dies mit GP Joule bereits für die nächste Sitzung vereinbart.
Susanne Keller fragt, warum einige Holzrechtler aus Hundsbach ihr Holz in Aschfeld und Eußenheim schlagen müssen und nicht wie üblich in Hundsbach. Da in Hundsbach zu wenig Gipfelteile für alle Holzrechtler zur Verfügung standen und in Eußenheim und Aschfeld noch welche übrig waren, wurden diese genommen.
Mit Dank für die gute Mitarbeit schloss Erster Bürgermeister Achim Höfling um 21:00 Uhr den öffentlichen Sitzungsteil der 9. Sitzung des Gemeinderates.
