Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 137 BauGB, § 3 Abs. 2 BauGB zur Sanierungssatzung
In der Sitzung vom 07.04.2026 hat der Gemeinderat Markt Kraiburg a. Inn den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 3 BauGB beschlossen. (sh. auch Bekanntmachung über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen vom 16.04.2026).
In der Sitzung vom 07.07.2026 hat der Gemeinderat Markt Kraiburg a. Inn nach Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept inkl. zugehörigem Maßnahmenkatalog als Basis für zukünftige Entscheidungen zur Entwicklung Kraiburgs beschlossen. Der Abschlussbericht enthält auch den Vorschlag zum Umgriff eines Sanierungsgebiets „Kraiburg am Inn - Ortskern II“ einschließlich Begründung.
Der Entwurf der Satzung des Markt Kraiburg a. Inn über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Kraiburg am Inn - Ortskern II“ vom 07.07.2026 kann von jedermann in der Zeit vom
10.07.2026 – bis einschließlich 20.08.2026
im Rathaus des Markt Kraiburg a. Inn, Marktplatz 1, 84559 Kraiburg a. Inn, Zimmer 1, 1. OG, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Gleichzeitig wird Gelegenheit zur Äußerung (Stellungnahme) bis zum 20.08.26 gegeben.
Verfahrensunterlagen:
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