Die Veröffentlichung der Sterbefälle im Mitteilungsblatt erfolgt ab sofort nur noch auf Erteilung einer Ermächtigung zur Veröffentlichung.
Mit Versand der Trauerkarte der Gemeinde Weidhausen b.Coburg erfolgt die Zusendung dieser Ermächtigung.
Bitte bei Wunsch zur Veröffentlichung des Sterbefalles diese Ermächtigung ausgefüllt an die Gemeinde Weidhausen b.Coburg zurückgeben.
DANKE