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Protokoll der Gemeinderatssitzung am 05.02.2024
Gemeinde Eußenheim - Bürgermeister
01.03.2024, 14:58

Die Gemeinde Eußenheim hat ihre Gemeinderatsprotokolle schon immer breit gestreut und liefert sie über eine kostenlose Werbezeitung sogar in jeden Haushalt der Gemeinde. Da ist es nur konsequent sie auch in der Heimat-Info-App zu veröffentlichen. Gut, dass es keine Zeichenbegrenzung für die Beiträge gibt! Hier ist also das Sitzungsprotokoll der letzten Gemeinderatssitzung in (fast) voller Länge: 

 

Erster Bürgermeister Achim Höfling eröffnete um 19:30 Uhr die 2. Sitzung des Gemeinderates, begrüßte alle Anwesenden, stellte die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Die Tagesordnung wurde einstimmig angenommen. Die Gemeinderatssitzung endete mit einem öffentlichen Sitzungsteil.

1. Anerkennung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 16.01.2024

Dem Gemeinderat wurde die Niederschrift von der Gemeinderatssitzung vom 16.01.2024 zur Kenntnisnahme freigegeben. Der Gemeinderat ist mit der Niederschrift einverstanden.

Einstimmig beschlossen            Ja 13  Nein 0 

 

2. Beratung und Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen hinsichtlich der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit bezüglich der 9. Änderung des  Flächennutzungsplanes "Arbig"

Um die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage im Außenbereich zu ermöglichen, muss sowohl der Flächennutzungsplan der Gemeinde Eußenheim entsprechend geändert werden, als auch ein Bebauungsplan mit detaillierten Vorgaben aufgestellt werden. Zu beiden wurden die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange angehört und konnten Stellungnahmen abgeben.

Die öffentliche Auslegung zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Eußenheim gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 20.11.2023 bis einschließlich 20.12.2023 durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im selbigen Zeitraum statt. Am Verfahren wurden 22 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Da die 9. Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Arbig“ im Parallelverfahren durchgeführt werden, bezogen sich viele Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gleichzeitig auf beide Verfahren. Von der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein.

Herr Wehner von TEAM 4 Landschaftsarchitekten erläuterte die eingegangenen Stellungnahmen zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans und stellte mehrere Änderungen in der Planung vor, die aufgrund dieser Stellungnahmen eingearbeitet wurden.

[Die Darstellung dieser Stellungnahmen sowie der zugehörigen Beschlussvorlagen nehmen im Protokoll 16 DIN-A4-Seiten in Anspruch. Daher verzichten wir auf einen Abdruck. Das vollständige Protokoll ist jederzeit auf der Gemeindehomepage unter dem Link „Gemeinderatssitzungen" abrufbar.]

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt für die Beschlussvorschläge für die notwendigen Abwägung der eingereichten Stellungnahmen zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan zur Darstellung einer Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung Photovoltaik-Freiflächenanlage.

Mehrheitlich beschlossen                      Ja 12  Nein 2 

Ab diesem Tagesordnungspunkt war 3. Bürgermeisterin Susanne Keller anwesend.

 

3. Beratung und Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplans "Photovoltaikanlage Arbig" mit integriertem Grünordnungsplan

Für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Arbig“ wurde gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 20.11.2023 bis einschließlich 20.12.2023 die öffentliche Auslegung durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im selbigen Zeitraum statt. Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Am Verfahren wurden 22 Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt.

[Auch hier nehmen die Darstellung der Stellungnahmen und der zugehörigen Beschlussvorlagen zu viel Platz in Anspruch. Daher verzichten wir auf einen Abdruck hier im MARKT. Das vollständige Protokoll findet sich auf der Gemeindehomepage.]

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt für die Beschlussvorschläge für die notwendigen Abwägung der eingereichten Stellungnahmen zur Aufstellung des Bebauungsplans „Photovoltaikanlage Arbig“ mit integriertem Grünordnungsplan.

Mehrheitlich beschlossen                      Ja 12  Nein 2 

 

4. Beratung und Beschluss über die Feststellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Solarpark Arbig“

Die vorgebrachten Stellungnahmen zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes wurden dem Ge­meinderat vorgestellt. Der Gemeinderat hat unter Berücksichtigung der planungsrelevanten Umstände die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.

Gegenüber den Entwurfsfassungen werden zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes nur noch Änderungen bzw. Ergänzungen am Text vorgenommen, die redaktioneller Art sind bzw. auf Anregung beteiligter Behörden erfolgen, durch welche Dritte nicht abwägungsrelevant berührt werden. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt gemäß § 5 BauGB für die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Eußenheim im Bereich „Solarpark Arbig“ in der Fassung vom 06.02.2024, welche die aus der vorangegangenen Abwägung eingeflossenen Anregungen, Hinweise und Bedenken bereits enthält.

Die 9. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan ist gemäß § 6 BauGB beim Landratsamt zur Genehmigung einzureichen und gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ist die Genehmigung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Eußenheim im Bereich „Solarpark Arbig“ durch das Landratsamt Main Spessart, im Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Eußen­heim ortsüblich bekannt zu machen.

Mehrheitlich beschlossen                      Ja 12  Nein 2 

 

5. Beratung und Beschluss über die Satzung zur Aufstellung des Bebauungsplans "Photovoltaikanlage Arbig" mit integriertem Grünordnungsplan

Die vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Solarpark Arbig“ wurden dem Gemeinderat vorgestellt. Der Gemeinderat hat unter Berücksichtigung der planungsrelevanten Umstände die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.

Gegenüber den Entwurfsfassungen werden zum Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Solarpark Arbig“ nur noch Änderungen bzw. Ergänzungen am Text vorgenommen, die redaktioneller Art sind bzw. auf Anregung beteiligter Behörden erfolgen, durch welche Dritte nicht abwägungsrelevant berührt werden. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dafür, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Solarpark Arbig“ in der Fassung vom 06.02.2024, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, welcher die aus der vorangegangenen Abwägung eingeflossenen Anregungen, Hinweise und Bedenken bereits enthält, als Satzung zu beschließen.

Mehrheitlich beschlossen                      Ja 12  Nein 2 

 

6. Information und Beratung über die Fremdwasserproblematik in der Kläranlage und mögliche Lösungsansätze

Erster Bürgermeister Achim Höfling erläuterte hohe Belastung der gemeindlichen Kläranlage durch Fremdwasser: Die normale Abwassermenge beträgt zwischen 800 und 1000 m³ pro Tag. Im Januar kamen jedoch folgende Mengen an Abwasser in der Kläranlage an, was vor allem auf die hohen Grundwasserstände in den letzten Wochen zurückzuführen sind:

05. Januar:      4001 m³
12. Januar:      3819 m³
19. Januar:      3855 m³
26. Januar:      3893 m³
02. Februar:    3782 m³
05. Februar:    3540 m³

Klärwärter Marco Göbel erläuterte die Probleme durch die großen Mengen an Wasser. Einerseits enthalten sie kaum Material, das für die Bakterien in der Kläranlage verwertbar ist, sodass diese absterben können. Wenn das Fremdwasser zurückgeht und wieder mehr echtes Abwasser in der Kläranlage landet, besteht anderseits die Gefahr einer Überlastung der Anlage. Darüberhinaus verursacht die hohe Abwassermenge einen entsprechend hohen Stromverbrauch von zur Zeit rund 3.000 Euro pro Monat. Außerdem besteht eine wasserrechtliche Pflicht, die Fremdwassermenge in unserer Kläranlage deutlich zu reduzieren. Nach Aussage des Landratsamtes ist die Gemeinde Eußenheim unter den drei Gemeinden, die das meiste Fremdwasser zu verzeichnen haben.

Die Fremdwasserproblematik besteht schon seit vielen Jahren. Es ist bekannt, dass ein Großteil des Fremdwassers aus Obersfeld kommt. Dort wurde in den letzten Monaten eine Kamerabefahrung durchgeführt, deren Auswertung noch aussteht. Auch in Aschfeld im Bereich zwischen der großen Bushaltestelle und dem Dorfplatz steht viel Grundwasser, welches durch die Kanäle reingedrückt wird. In Eußenheim wird in nächster Zeit ebenfalls eine Kamerabefahrung durchgeführt, die für die Verlängerung der Einleiteerlaubnis von geklärtem Wasser in die Wern notwendig ist. Klärwärter Marco Göbel sieht als Problemlösung in erster Linie die Sanierung der Kanäle. Allerdings wies er auch darauf hin, dass dadurch das Grundwasser in den Orten steigen könne. Dies führt vor allem auf bebauten Grundstücken zu Problemen, sodass die Eigentümer das Wasser möglicherweise sammeln und in die Kanalisation leiten.

Ferner könne das Grundwasser an kritischen Stellen gesammelt und über neue Kanäle abgeleitet werden, diese können mit Spülbohrungen oder offenen Rohrgräben gebaut werden. Vom Einbau von zusätzlichen Trennsystemen in bereits bebaute Viertel rät Marco Göbel aus Kostengründen ab. Herr Göbel hat mit Herrn Rapp vom IB Köhl bereits diese Lösungsansätze besprochen. Herr Göbel schlug vor, zuerst die Auswertung von Obersfeld abzuwarten. Er geht davon aus, dass bei der Kamerabefahrung in Eußenheim nicht viel Fremdwasser zu verzeichnen ist. Er geht von einem größeren Fremdwasseranteil am Dorfplatz von Aschfeld aus. Dort müsse man genau konkretisieren, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Das Gremium diskutierte ausführlich über die Problematik. Es würde in den letzten Jahren immer wieder versucht das Kanalnetz zu verbessern, jedoch ist eine große Sanierung notwendig. Durch die Inlinersanierung erfolgte zwar eine Verbesserung, jedoch ist es nicht möglich diese Sanierung im kompletten Gemeindegebiet durchzuführen. Der Gemeinderat einigte sich darauf, die Auswertungen aus Obersfeld abzuwarten. Sie wird am 22.02.24 abgeschlossen sein. 

 

7. Information und Beratung zum Thema Starkregenvorsorge

Sturzfluten werden durch ungewöhnlich heftige Starkregenereignisse ausgelöst, die extrem viel wild abfließendes Wasser und rasant ansteigende Wasserstände vor allem entlang von kleinen Gewässern zur Folge haben. Es handelt sich dabei um räumlich stark begrenzte Ereignisse. Wo sie auftreten, verursachen sie häufig katastrophale Schäden und stellen eine große Gefahr für Leib und Leben dar.

Um auf Ereignisse dieser Art vorbereitet zu sein, besteht die Möglichkeit ein sogenanntes Sturzflutrisikomanagementkonzept erstellen zu lassen. Für eine Kommune unserer Größe kostet es ca. 100.000 Euro, wovon 75 % staatlich gefördert werden. In so einem Konzept werden Abflusskarten erstellt, damit die Gemeinde, Anwohner, Feuerwehren und Andere Maßnahmen ergreifen und sich vorbereiten können. Die Gemeinde Eußenheim hat sich für die Förderung vorsorglich bereits angemeldet. Im Mai erfahren wir, ob wir in das Förderprogramm aufgenommen wurden. Bei Aufnahme muss bis September 2024 der Zuwendungsantrag gestellt werden. Nach Beauftragung eines Fachbüros kann 2025 das Konzept erstellt werden.

In der Sitzung wurden auch mögliche Maßnahmen für die Starkregenvorsorge ohne fachliches Konzept genannt, wie z.B. Regenrückhaltebecken oberhalb von Ortschaften, bei Straßensanierungen Rückhalte schaffen, Querwege in Wäldern erhöhen oder auch Häuser durch mobile Zuflusssperren schützen. Die Schaffung von Senken oder den Bau von Fangzäunen in Gräben und Querrinnen in Feldwegen können ebenfalls Vorsorgemaßnahmen sein.

Gemeinderat Thomas Obert plädiert für die Erstellung eines fachlich fundierten Konzeptes. Erster Bürgermeister Achim Höfling stimmt dem zu. Nach den Vorkommnissen 2018 in Obersfeld und 2020 in Aschfeld sei es wichtig besser gerüstet zu sein. Durch ein fachlich erstelltes Konzept könne man zielsicher kritische Stellen angehen und vermeidet hohe Ausgaben an Punkten, wo Maßnahmen nicht so viel bringen.

 

8. Beratung und Beschluss über die Festsetzung und öffentliche Bekanntgabe der Grundsteuer A und B für das Rechnungsjahr 2024

Die Hebesätze der Gemeinde Eußenheim für die Grundsteuer betragen seit vielen Jahren 490 % (Grundsteuer A) bzw. 380 % (Grundsteuer B), und auch in diesem Jahr ist keine Änderung nötig. Die Steuerpflichtigen sind jährlich von der Festsetzung zu unterrichten. Sofern sich die Hebesätze nicht verändern, genügt hierzu eine öffentliche Bekanntmachung und es muss nicht für jeden Steuerpflichtigen ein einzelner Bescheid erstellt werden.

Da die Grundsteuerreform am 01.01.2025 in Kraft tritt, ändern sich zu diesem Zeitpunkt die Grundsteuermessbeträge und die Hebesätze müssen neu festgesetzt werden. Sobald die Gemeinde alle Messbetrags-Bescheide vom Finanzamt erhalten hat, können neue Hebesätze festgelegt werden. Diese Entscheidung kann der Gemeinderat im Herbst 2024 treffen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Grundsteuerhebesätze für das Jahr 2024 unverändert zu lassen und die Steuerpflichtigen per öffentlicher Bekanntmachung darüber zu informieren.

Einstimmig beschlossen                        Ja 14  Nein 0 

 

9. Beratung und Beschluss über einen Zuschuss an den SV Obersfeld für die geplante Sanierung des Dachs und der Sanitärräume des Sportheims "Am Waldsportplatz"

Der Sportverein Obersfeld plant in den kommenden Monaten, bis zum Jubiläumsfest im Juli 2024, die vorhandenen Sanitärräume, Dusche, WCs und die Schiedsrichterkabine sowie das komplette Dach des Sportheimes zu sanieren bzw. zu erneuern. Durch die Umbaumaßnahmen entstehen nach derzeitiger Schätzung Kosten in Höhe von 45.000 €. Die Vorstandschaft des Sportvereins Obersfeld bittet die Gemeinde um einen Zuschuss. Üblicherweise beteiligt sich die Gemeinde mit 10 % an Baumaßnahmen der Vereine.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dafür dem Sportverein Obersfeld 1949 e.V. einen Zuschuss in Höhe von 4.500 € für die Sanierung des Sportheims „Am Waldsportplatz“ zu gewähren. Abrechnung und Auszahlung erfolgen nach Vorlage des Verwendungsnachweises.

Einstimmig beschlossen                        Ja 14  Nein 0 

 

10. Informationen aus der Verwaltung

a) Gemeindenachrichten im Markt

Im nicht-öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 16.01.2024 wurde beschlossen, dass die Mitteilungen der Gemeinde Eußenheim nicht mehr im „Markt“ veröffentlicht werden, da sich der Preis seit 2021 jährlich um rund 20 % erhöhte. Als Alternative stellte Erster Bürgermeister Achim Höfling eine 4-seitige Beilage vor, die im Abstand von jeweils drei Wochen im Gemeindegebiet ausgeteilt werden kann. Die Kosten für den Druck belaufen sich auf 4.500 Euro jährlich. Die Kosten für die Verteilung standen bis zur Sitzung noch nicht fest.

b) Stromleitungen DC41 & DC42

Für die geplanten Gleichstromleitungen hat TransnetBW als der in unserer Region zuständige Übertragungsnetzbetreiber einen ersten Vorschlag für den Leitungsverlauf von NordWestLink und SuedWestLink entwickelt. Zweck dieser Leitungen ist es, große Mengen an Strom fast verlustfrei vom Norden Deutschlands in den Süden zu leiten. Der Leitungsverlauf wurde der Gemeinde in einem persönlichen Gespräch am 06.02.2024 vorgestellt, da Eußenheim mit einer Variante betroffen ist. Diese Variante führt von Gambach kommend westlich an Eußenheim vorbei, würde die B27 in der Nähe des Saupurzels unterqueren und in der Nähe des Schönartser Anglersees Richtung Karlstadt abknicken.

Der genaue Verlauf des 250 Meter breiten Vorschlagskorridors kann unter www.stromnetzdc.com (Link zum WebGIS auf der Startseite) eingesehen werden. Ob dieser Strang realisiert wird, oder die Alternative, die östlich von Gambach und Karlburg verläuft, hängt von der schwierigen Frage der Main-Querung ab. Am Montag, den 19.02.2024 findet von 15.00 bis 20.00 Uhr eine Bürgerinformation in Form einer Info-Messe im Hotel Mainpromenade in Karlstadt statt.

c) Kommunale Wärmeplanung

Am 1. Januar 2024 ist das Gesetz für Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) in Kraft getreten. Damit wurden die gesetzlichen Grundlagen für eine verbindliche und systematische Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung geschaffen. Die Gemeinde hat bereits 2023 einen Antrag auf Förderung gestellt, welche jedoch aktuell ausgelaufen ist. Ob das auch für die bereits eingereichten Förderanträge gilt, ist noch unklar. 

d) Friedhöfe

Am 13. Januar 2024 trafen sich mehrere Mitglieder des Gemeinderats auf den Friedhöfen in Bühler und Eußenheim um zu besprechen wo und wie dort pflegefreie Grabstellen eingerichtet werden können.

Friedhof Bühler: Geplant ist ein pflegeloser Bereich unter den Bäumen an der östlichen Mauer. Für die Urnen werden voraussichtlich Urnenröhren im Abstand von ein bis zwei Metern verlegt. Über ihnen im Gras sind kleine Platten mit den Namen der Verstorbenen vorgesehen.

Friedhof Eußenheim: Im neuen Friedhof soll ein parkähnlicher Bereich mit zwei bis drei Bäumen angelegt werden. Ein geschwungener Weg, der zwischen den Bäumen zum Kreuz hinführt, soll das Erscheinungsbild abrunden. Unter den Bäumen sollen pflegelose Urnengräber mit bodentiefen Gedenksteinen angelegt werden. Am Rand des neuen Friedhofs könnte ein weiterer pflegeloser Bereich für Sargbestattungen entstehen. Da dies eine größere Umgestaltung des neuen Friedhofs bedeutet, wurde für Donnerstag, den 22.02.2023, ein Vororttermin mit einer Landschaftsarchitektin vereinbart. 

e) Friedhofsmauer Eußenheim

Am Eingang zum neuen Friedhof in Eußenheim wurde die Friedhofsmauer durch ein Fahrzeug sehr stark beschädigt. Es wurde Anzeige bei der Polizei erstattet. Erster Bürgermeister Achim Höfling beriet sich mit den Gemeinderäten, ob ein Aufbau der Mauer an der gleichen Stelle sinnvoll ist, da eine Verbreiterung für Bestatter und den Bauhof für sinnvoll gehalten wird. Vorerst wird das schmiedeeiserne Tor sowie das kleine Dach darüber abgebaut, damit der Eingang wieder freigegeben werden kann. 

f) Fahrradwege-AG

Fahrradwege werden immer beliebter. Erster Bürgermeister Achim Höfling würde gern gemeinsam mit interessierten Mitgliedern des Gemeinderats erörtern, wo die Fahrradwege zu den benachbarten Orten (Karlstadt, Hammelburg, Arnstein…) ausreichend vorhanden, ordentlich ausgebaut und gut beschildert sind. Wo dies nicht der Fall ist, könnte man dies ändern. Die Gemeinderäte Peter Heun, Daniel Lambrecht, Markus Bähr und Florian Hoßmann erklärten sich zur Mitarbeit bereit.

g) Sanierung Bachgrundhalle

Gemeinderätin Sabine Adelmann informierte das Gremium über die Neuigkeiten zur Sanierung der Bachgrundhalle. Über die Kosten gab es keine neuen Informationen, da verschiedene Entscheidungen von Statiker und der Prüfstatiker ausstehen. Anschließend muss möglichweise an manchen Stellen die Stahlkonstruktion ergänzt werden. Danach folgen Stahlbauarbeiten, das Anbringen von Verkleidungen und Prallschutzwänden, Abhängen der Decken, und die Sanierung des Fußbodens. Mit dem Abschluss der Arbeiten wird innerhalb der nächsten sechs Monate gerechnet.

Eine gute Neuigkeit ist die Teilnutzungsaufnahme der Umkleide und des Gymnastikraumes. Diese wurden sowohl vom Statiker als auch vom Brandschutz freigegeben.

Gemeinderat Thomas Reitz erkundigte sich, ob die Möglichkeit besteht, schon Schulsport in der Bachgrundhalle abzuhalten, falls die Halle in Eußenheim gleichzeitig saniert wird. Diese Überlegung entfällt, da die Halle in Eußenheim erst 2025 saniert wird.

 

11. Verschiedenes

Zu diesem Tagesordnungspunkt gab es keine Anmerkungen.

Mit Dank für die gute Mitarbeit schloss Erster Bürgermeister Achim Höfling um 21:15 Uhr den öffentlichen Sitzungsteil der 2. Sitzung des Gemeinderates im Jahr 2024. 


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