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Sitzung des Stadtrates vom 14.03.2024 - Erlass der Satzung über die Nutzung des Volksfestplatzes
Stadt Parsberg - Öffentlichkeitsarbeit
18.03.2024, 15:54
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4.1 Erlass der Satzung über die Nutzung des Volksfestplatzes, der WC-Anlagen und dazugehöriger Räumlichkeiten

 

Sachverhalt:

Der Volksfestplatz wurde im Jahr 2023 mit Mitteln der EU erneuert und mit einem Toilettenbau ausgestattet.

Die Nutzung des Volksfestplatzes bedarf einer Regelung. Die Satzung enthält u. a. folgende Regelungen:

Der Volksfestplatz ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Parsberg, der von der Stadt Parsberg betrieben und unterhalten wird. Er dient der Stadt Parsberg als Versammlungs- und Veranstaltungsstätte.

Sofern der Volksfestplatz nicht durch die Stadt Parsberg für eigene Zwecke (insbesondere Volksfest und Jugendverkehrsschule) benötigt wird, kann er nach Maßgabe dieser Satzung den Nutzungsberechtigten für Veranstaltungen und weitere Nutzungen entsprechend § 3 zur Verfügung gestellt werden.

Als Betreiber des Volksfestplatzes ist die Stadt Parsberg für eine ordnungsgemäße Koordinierung der Vergabe zuständig.

Auf die Aufrechterhaltung des Volksfestplatzes als öffentliche Einrichtungen besteht kein Rechtsanspruch.

 

Der Volksfestplatz dient als Großparkplatz zur Entlastung der Innenstadt, als Wohnmobilstellplatz, als Verkehrsübungsplatz sowie dem kulturellen, gesellschaftlichen und gewerblichen Leben der Stadt Parsberg und wird auf Antrag für öffentliche sowie geschlossene Veranstaltungen zur Verfügung gestellt.

 

Speziell die nachfolgenden Arten von Nutzungen sind möglich, soweit der Volksfestplatz von ihren baulichen Gegebenheiten hierfür geeignet sind:

 

a)  gesellschaftliche Veranstaltungen (Volksfest, Jubiläumsveranstaltungen, Versammlungen, Vereinsveranstaltungen)

b)  bildungsbezogene Veranstaltungen

c)   wirtschaftliche Veranstaltung (Produktpräsentationen, sonstige Werbeveranstaltungen, Märkte, Bazar)

d)  gesellige Veranstaltungen (Feste, Partys, Jubiläen)

e)  kulturelle Veranstaltungen (Konzerte, Theater, Kabarett, Kino)

f)   künstlerische Veranstaltungen (Ausstellungen, Vernissage)

g)  sportbezogene Veranstaltungen

h)  gastronomische Veranstaltungen (gastronomische Bewirtschaftung, Biergarten, kulinarische Events)

i)   Wohnmobilstellplatz

j)   Verkehrsübungsplatz

k)  gewerbliche Nutzungen und Veranstaltungen

 

Nutzungsberechtigte sind neben der Stadt Parsberg, vertreten durch den ersten Bürgermeister, natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen.

 

Parteien, Personen oder Personenvereinigungen u. ä., die Gegner der freiheitlich-demokratischen Grundordnung oder verfassungsfeindlich eingestellt sind, haben keinen Anspruch auf Nutzungsüberlassung des Volksfestplatzes nach § 1. Ein Rechtsanspruch auf die Nutzung des Volksfestplatzes nach § 1 besteht nicht.

 

Für die Nutzung des Volksfestplatzes und der Räumlichkeiten werden pro Tag folgende Benutzungsgebühren erhoben: 

 

a)   Volksfestplatz (Freiflächen inkl. öffentliches WC)                              750 €

b)   Volksfestplatz mit gesamter WC-Anlage                                           800 €

c)   Volksfestplatz mit gesamter WC-Anlage und Lagerraum                   850 €

 

2)  Hiervon ausgenommen ist die Nutzung im Rahmen der Jugendverkehrsschule. Die Entgelte und die Nutzungsbedingungen als Wohnmobilstellplatz sind gesondert zu regeln.

 

Folgende Gebührenermäßigungen werden gewährt:

 

a)   Für das Volksfest ist eine eigene Nutzungsüberlassung festzulegen.

b)   Nutzer, die eine öffentliche Kulturveranstaltung durchführen erhalten eine Ermäßigung der Nutzungsgebühren um 70%. Das nicht erhobene Entgelt wird als Förderung über innere Verrechnungen im städtischen Haushalt dokumentiert.

c)   Örtliche Vereine und Institutionen erhalten für öffentliche eintägige bis fünftägige Nutzungen einmal jährlich eine Ermäßigung der Nutzungsgebühren um 100 %. Das nicht erhobene Entgelt wird als Förderung über innere Verrechnungen im städtischen Haushalt dokumentiert.

d)  Örtliche Vereine und Institutionen erhalten für geschlossene eintägige Veranstaltungen jährlich einmal eine Ermäßigung der Nutzungsgebühren um 100 %. Das nicht erhobene Entgelt wird als Förderung über innere Verrechnungen im städtischen Haushalt dokumentiert.

e)   Kirchliche und caritative Organisationen erhalten für geschlossene Veranstaltungen an den Werktagen, Montag bis einschließlich Donnerstag, eine Ermäßigung der Nutzungsgebühren um 100%. Das nicht erhobene Entgelt wird als Förderung über innere Verrechnungen im städtischen Haushalt dokumentiert.

f)   Die Stadt Parsberg erhält für alle von ihr durchgeführten oder beauftragten Nutzungen eine Ermäßigung der Nutzungsgebühren um 100 %. Dieses Entgelt wird jedoch im städtischen Haushalt über innere Verrechnungen dokumentiert.

g)  Bei mehrtägiger Nutzung (ab dem zweiten Tag) erhalten Nutzer einen Rabatt von 50% der Nutzungsgebühr gemäß §19. Bei mehrtägigen Nutzungen erhalten alle Nutzer außerhalb der tatsächlichen Veranstaltungstage eine Ermäßigung der an sich anzusetzenden Nutzungsgebühren gemäß §19 um 50%.

3) Alle übrigen Nutzungsarten und Veranstaltungen unterliegen der normalen Gebührenpflicht.

 

Beschluss:

Der als Anlage zum Beschluss beigefügten Satzung über die Nutzung des Volksfestplatzes wird zugestimmt.

 

 

4.2 Regelungen für den Volksfestplatz/Wohnmobilstellplatz

 

 

Sachverhalt:

Zur Regelung der Nutzung des Volksfestplatzes/Wohnmobilstellplatzes werden folgende Nutzungsbedingungen vorgeschlagen:

 

 

NUTZUNGSBEDINGUNGEN

 

Preise: Die Parkgebühr für Wohnmobile beträgt 8,- Euro pro 24 Stunden.

 

Parkticket: Parktickets können am Kassenautomaten (WC Gebäude) erworben werden.

Die Benutzer der Parkplätze sind verpflichtet, bei Stellplatzbelegung unverzüglich ein Parkticket zu erwerben. Das Parkticket ist sichtbar hinter der Windschutzscheibe abzulegen.

 

Bei Verstößen wird ein Bußgeld zuzgl. Verwaltungskosten erhoben.

 

Sanitäre Einrichtungen: Das Behinderten WC ist ganzjährig von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr geöffnet. Wir bitten um einen ordentlichen Umgang mit dem Raum und der Anlage!

 

Entsorgungsraum: Der Zugang zum Entsorgungsraum ist über den generierten Code auf dem Parkticket möglich.

 

Entsorgung: Die Entsorgung von Raum Grauwasser kann über dem Abwasser-schacht, der sich vor dem WC-Gebäude befindet, abgelassen werden (siehe Beschilderung). Die Entsorgung von Schwarzwasser kann im Entsorgungsraum erfolgen (Zugang über Ticket-Code).

Es ist verboten, Grau- und Abwasser auf dem Stellplatz oder in dessen Umgebung zu entsorgen.

Abfälle werden nicht entsorgt.

 

Parkdauer: Der maximale Aufenthalt beträgt 4 Tage / 3 Übernachtungen.

 

Öffnungszeiten: Der Wohnmobilstellplatz ist nahezu ganzjährig geöffnet. Bitte achten Sie auf die Sperrzeiten unter https://www.wohnmobile-parsberg.de

 

Nachtruhe: Die Nachtruhe ist von 22:00 bis 6:00 Uhr. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die Anwohner.

 

Höhenbeschränkung: Der Wohnmobilstellplatz ist für Wohnmobile kleiner 3,80m. Die Zufahrtshöhe ist durch eine fest installierte Begrenzung geregelt.

 

Parkflächen: Die Parkflächen für Wohnmobile sind in einem Plan markiert. Bitte achte Sie auch auf die Anzahl der Wohnmobile, die für eine Parkfläche vorgesehen sind. Ein Parkflächenplan ist auf dem Gelände abgebildet.

 

Kontrolle / Sicherheit: Die Einhaltung der Park- und Nutzungsbedingungen wird regelmäßig von den beauftragten der Stadtverwaltung kontrolliert.

Im Bereich der Parkplätze gilt die StVO, Markierungen und Beschilderungen sind zu befolgen. Den Anordnungen von Bediensteten der Verwaltung ist Folge zu leisten.

Die Benutzung der Stellplätze geschieht auf eigene Gefahr. Eine Verwahrungs- oder Obhutspflicht für die Verwaltung besteht weder für die Kraftfahrzeuge noch deren Inhalt.

Der Wohnmobilstellplatz ist nicht bewacht.

 

Haftung: Der Nutzer haftet für alle durch ihn selbst oder Begleitpersonen verursachten Schäden. Außerdem haftet er für jede Verunreinigung der Anlagen und Einrichtungen. Der Nutzer ist verpflichtet, eventuelle Schäden unaufgefordert sofort vor Verlassen der Stadtverwaltung zu melden.

 

 

Beschluss:

Den Regelungen für den Volksfestplatz/Wohnmobilstellplatz wird zugestimmt.


Beschreibung

Dies ist der Heimat-Info-Auftritt der Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Parsberg. Hier erhalten Sie Informationen, Termine, Neuerungen und vieles mehr, rundum die Stadt und Stadtverwaltung Parsberg.