Bei einem Eigentumswechsel durch Hausverkauf, Übereignung oder Erbfall, ist es unbedingt notwendig uns
• den Zählerstand der Zähleruhr zum Zeitpunkt der Eigentumsübertragung,
• das Datum der Ablesung und
• die Anschrift des neuen bzw. alten Eigentümers
zu melden, damit eine korrekte Abrechnung der Verbrauchsgebühren und eine Umschreibung auf den neuen Eigentümer vorgenommen werden kann. Eine automatische notarielle Meldung über einen Eigentumswechsel eines Objektes, mit den im Artikel genannten benötigten Informationen, erfolgt nicht. Wir sind auf die Meldungen der alten bzw. neuen Eigentümer angewiesen. Vielen Dank!