Verehrte Mitbürgerinnen, verehrte Mitbürger,
im Zuge einer Novellierung wurde in der Straßenverkehrsordnung der unbestimmte Begriff eines „hochfrequentierten Schulweges“ eingeführt.
Die SPD-Fraktion im Mistelbacher Gemeinderat stellte daraufhin in der Sitzung vom 13. März 2025 den Antrag, die Zone der Geschwindigkeitsbegrenzung der Ortsdurchfahrt auf 30 km/h bis zum Dorfplatz zu verlängern. Dieser wurde an das Landratsamt Bayreuth weitergeleitet.
Für die Prüfung des Antrages bittet uns das Landratsamt u.a. um folgende Informationen:
· Angaben über die Anzahl der Kinder, die mit dem Bus zur Schule fahren,
· das Alter dieser Kinder,
· die Zeiten, in der die Kinder diesen Schulweg benutzen und
· welche Schulen die Kinder besuchen.
Verehrte Eltern,
falls Ihre Kinder diesen Schulweg benutzen und am Dorfplatz die Ortsdurchfahrt überqueren, bitten wir Sie, diese Informationen der Verwaltungsgemeinschaft Mistelbach per E-Mail, telefonisch oder persönlich mitzuteilen.
Ansprechpartner: Herr Rauh, Telefon 09201 / 987 – 12 E-Mail: Ordnungsamt@vg-mistelbach.bayern.de
Matthias Mann
Erster Bürgermeister