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Erweiterung der Geschwindigkeitsbegrenzung in der Ortsdurchfahrt
Gemeinde Mistelbach
13.05.2025, 08:14

Verehrte Mitbürgerinnen, verehrte Mitbürger,

im Zuge einer Novellierung wurde in der Straßenverkehrsordnung der unbestimmte Begriff eines „hochfrequentierten Schulweges“ eingeführt.

Die SPD-Fraktion im Mistelbacher Gemeinderat stellte daraufhin in der Sitzung vom 13. März 2025 den Antrag, die Zone der Geschwindigkeitsbegrenzung der Ortsdurchfahrt auf 30 km/h bis zum Dorfplatz zu verlängern. Dieser wurde an das Landratsamt Bayreuth weitergeleitet.

Für die Prüfung des Antrages bittet uns das Landratsamt u.a. um folgende Informationen:

·         Angaben über die Anzahl der Kinder, die mit dem Bus zur Schule fahren,

·         das Alter dieser Kinder,

·         die Zeiten, in der die Kinder diesen Schulweg benutzen und

·         welche Schulen die Kinder besuchen.

Verehrte Eltern,

falls Ihre Kinder diesen Schulweg benutzen und am Dorfplatz die Ortsdurchfahrt überqueren, bitten wir Sie, diese Informationen der Verwaltungsgemeinschaft Mistelbach per E-Mail, telefonisch oder persönlich mitzuteilen.

Ansprechpartner: Herr Rauh, Telefon 09201 / 987 – 12  E-Mail: Ordnungsamt@vg-mistelbach.bayern.de

Matthias Mann

Erster Bürgermeister


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