Sanierung der Stadtmitte; Festlegung der weiteren Vorgehensweise von der Engstelle Batzdorf bis zum Friedhof
Sachverhalt:
Der ursprünglich angedachte Sanierungsbereich „Stadtmitte“ ist bis zum Beginn des Friedhofes. Bis dahin wurden auch die Planerverträge abgeschlossen.
Um mit der Planung für diesen Abschnitt beginnen zu können, ist es erforderlich, hierfür die Freigabe zu erteilen.
Aus Sicht der Verwaltung wäre es allerdings zu überlegen, ob aufgrund der allseitig vorhandenen Situation überhaupt eine Neuplanung sinnvoll ist oder ob eine kleinere nichtförderfähige Maßnahme ausreichend erscheint.
Eine Sanierung des Abschnittes entsprechend der bisherigen Ausführungen bei der Stadtmitte und Dr. Boecale Straße würde überschlägig Kosten von rd. 3 Mio. € verursachen. Bei einem Fördersatz von rd. 50 % (60 % der förderfähigen Kosten) würde somit ein Eigenanteil von rd. 1,5 Mio. € verbleiben.
Die Erneuerung des Geländers im Bereich der Lupburger Straße würde Kosten von rd. 50.000 € und die Bordsteinabsenkungen bei den noch nicht barrierefreien Übergängen von rd. 10.000 € verursachen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Hinblick auf die derzeitig große Anzahl von Baumaßnahmen (v. a. Kläranlage und Regenwasserrückhaltung sowie Straßenunterhaltungsmaßnahmen in Zusammenhang mit dem Glasfaserausbau) sowie der bereits hohen Belastungen des Stadthaushalts wird vorgeschlagen, die Sanierung zunächst zurückzustellen.
Beschluss:
Die Freigabe der Planungsleistungen für den Abschnitt „Engstelle Batzdorf/Bink bis Friedhof“ erfolgt derzeit nicht.
