In der 43. Kalenderwoche (19.10. bis 23.10.2026) führt die Gemeinde Oberammergau wieder eine Häckselaktion durch. Ein mobiler Häcksler wird dabei Grundstücke, die zuvor bei der Gemeinde angemeldet wurden, anfahren und bereitgelegtes Astmaterial häckseln. Aufgrund der sehr großen Anzahl an Anmeldungen, kann pro Haushalt nur eine Abfuhrmenge von bis zu maximal 3 m³ angenommen werden. Um einen reibungslosen und erfolgreichen Ablauf der Aktion gewährleisten zu können, muss der Häcksler bis spätestens
im Bauamt (Kleines Theater) telefonisch unter 32-247 oder 32-244 oder per Email bauamt@gemeinde-oberammergau.de
bestellt werden. Nach diesem Termin können Anmeldungen grundsätzlich nicht mehr angenommen werden.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
• Bei Großmengen muss eine Zuzahlung erhoben werden. Grundlage für die Berechnung dieser Zuzahlung ist die Zeit, die für das Häckseln des bereitgelegten Materials benötigt wird. Die ersten 10 Minuten arbeitet der Häcksler kostenlos. Für darüber hinaus geleistete Arbeit sind 10,- € je angefangene 5 Minuten Arbeitszeit fällig.
• Wann der Häcksler in welcher Straße arbeitet, wird über das Garmisch-Partenkirchner Tagblatt, die Gemeindehomepage und die Gemeinde-App bekanntgegeben. Wir bitten in diesem Zusammenhang aber zu beachten, dass ein verbindlicher Termin nicht genannt werden kann. Es ist möglich, dass Grundstücke vom Häcksler einen Tag später oder auch früher als vorgesehen angefahren werden.
• Bitte lagern Sie das Häckselmaterial gut sichtbar am Straßenrand oder an der Grundstückseinfahrt und stellen Sie sicher, dass der Häcksler an das Material herangefahren werden kann (keine parkenden Autos, fester Untergrund). Für Schäden in Gärten durch Häcksler oder Zugfahrzeug übernimmt die Gemeinde keine Haftung!
• Äste können bis zu einem Durchmesser von 20 cm (!) verarbeitet werden. Die Länge spielt keine Rolle, man muss die Äste aber noch tragen können. Große Strauchteile und die Lagerung mit dem dicken Ende in eine Richtung erleichtern die Verarbeitung.
• Bitten achten Sie unbedingt darauf, dass das bereitgelegte Material keine Fremdkörper wie Nägel, Drähte, Metall, Steine etc. enthält. Diese Stoffe würden das Messerwerk des Häckslers beschädigen.
• Das Häckselgut ist zur Verwendung im eigenen Garten (für den Kompost, zum Mulchen, ...) gedacht, wird von der beauftragten Firma auf Wunsch aber auch abgefahren. Wer diesen Service nutzen möchte, sollte dies bei der Anmeldung angeben.
• Es darf nur Strauchschnitt bereitgelegt werden. Es werden keine Stauden oder Blumengewächse angenommen.
Achtung: Die Abgabe des Häckselgutes an der Müllumladestation ist nicht möglich!
