Mit Wirkung vom 01.10.2025 entfällt in Bayern u. a. die gesetzliche Pflicht, bei der Errichtung von Ein- und Mehrfamilienhäusern Stellplätze in ausreichender Zahl und Größe herzustellen, weshalb der Gemeinderat der Gemeinde Ebersdorf b.Coburg zur Aufrechterhaltung dieser ursprünglich staatlichen Pflicht nun eine (kommunale) Stellplatzsatzung erlassen hat.
Für Neubauten mit Wohnungen sind ab 11. Oktober grundsätzlich zwei Stellplätze je Wohnung zu errichten.
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