Um ein ordentliches Erscheinungsbild des Friedhofs Kallmünz zu gewährleisten, werden die Grabeigentümer nachdrücklich auf ihre Verpflichtung hingewiesen, in den Zwischenräumen im Umkreis von 30 cm ihres Grabes das Unkraut zu entfernen.
Für diese Aufgabe ist unsere Friedhofswärterin definitiv nicht zuständig.
Danke.
