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Vollzug des Gaststättengesetzes; Verkürzte Genehmigungsfiktion für Gestattungen nach § 12 GastG - Anmeldung von Festen
Markt Oberscheinfeld
23.06.2025, 16:40

Vollzug des Gaststättengesetzes;
Verkürzte Genehmigungsfiktion für Gestattungen nach § 12 GastG

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Vereinsvorstände und Organisatoren von Festen in unserem Gemeindegebiet

So langsam setzen wir "Entbürokratisierungsversuche" um.


Die bisher geltenden gaststättenrechtlichen Regelungen sehen vor, dass die 
Gemeinden für jeden einzelnen vorübergehenden gewerblichen Ausschank 
von Alkohol auf Antrag eine Gestattung erteilen (§ 12 GastG). 
Damit ist ein erheblicher bürokratischer und finanzieller Aufwand für Kommunen und Antragsteller verbunden. Dieser sollte in der Praxis auf das absolut notwendige Maß reduziert werden. 
Hierzu hat die bayerische Staatsregierung am 13. Mai 2025 die Verordnung 
zur Änderung der Bayerischen Gaststättenverordnung und des Kostenverzeichnisses beschlossen, die am 1. Juni 2025 in Kraft tritt.

 

Wir setzen dies wie folgt um:

  • Alle Feste sind bei der Gemeinde schriftlich anzuzeigen, dabei ist ein Email ausreichend. (Mindestinhalt:  wer? wann? wo? mit Alkohol? wie viele Gäste werden erwartet? Besonderheiten (z.B. Feuerwerk ...))
  • Bei allen Festen, die sich im Laufe der Jahre wiederholen, ist keine Gaststättenerlaubnis mehr nötig.
  • Ihre Anmeldung wird dann per Email bestätigt und ggf. mit wichtigen Hinweisen (z.B. Änderungen bei Auflagen zu den Vorjahren) versehen.

Die Gemeinde entscheidet bei Neuanmeldungen von Festen, ob eine einmalige Erlaubnis als Bescheid erteilt wird.

Wir versuchen bei uns Arbeitszeit und bei den Veranstaltern Gebühren einzusparen.

In der Gemeinde liegt ein einfacher Leitfaden für Veranstalter zum Thema "Lebensmittelhygiene". Dieser reicht aus, um die betroffenen Helfer ausreichend zu informieren und sensibel zu machen. Bitte holen Sie sich den Leitfaden bei Bedarf ab.

 

Ein Anfang ist gemacht ...

Peter Sendner, 1. Bürgermeister


Beschreibung

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