Fa. WipflerPlan hat die Vorentwurfs-Planung für die Ingenieurbauwerke (Kanal+Wasser) für die Dorferneuerung Greiselbach vorgelegt.
Von der Fa. WipflerPlan nahmen Frau Leonie Wörlein und Herr Stefan Pfitzinger teil um die Planung in den wesentlichen Zügen sowie die Kostenschätzung vorzustellen.
Fa. WipflerPlan hat zwei zu untersuchende Varianten für die Kanalplanung verglichen:
1. → Sanierung des bestehenden Mischwasserkanals und anschließende Nutzung als Regenwasserkanal; Neubau eines Schmutzwasserkanals.
2. → Neubau eines Regenwasserkanals sowie eines Schmutzwasserkanals.
Die zu untersuchenden Maßnahmen wurden technisch und wirtschaftlich bewertet. Die Bewertung findet sich in den Sitzungsunterlagen.
Im Rahmen der Kostenüberstellung werden die jeweiligen Varianten der beiden Maßnahmen miteinander verglichen. Variante 1 weist zwar geringere Investitionskosten auf, jedoch fällt die Förderhöhe entsprechend niedriger aus. Variante 2 ist mit höheren Investitionskosten verbunden, profitiert jedoch von einer deutlich höheren Förderquote, wodurch sich der Eigenanteil der Gemeinde relativiert.
Darüber hinaus ist bei Variante 1 zu berücksichtigen, dass der Kanal in einer tieferen Lage geführt wird als bei Variante 2. Die letzten Haltungen weisen lediglich ein Gefälle von rund 2,5 ‰ auf, sodass mit vermehrten Ablagerungen zu rechnen ist. Dies würde einen erhöhten Spül- und Unterhaltungsaufwand nach sich ziehen und langfristig zu höheren Betriebs- und Unterhaltungskosten führen.
Variante 2 bietet demgegenüber mehrere technische und wirtschaftliche Vorteile. Durch den Neubau des Kanals wird eine deutlich höhere Lebensdauer erreicht als bei einer Kanalsanierung. Zudem sind bessere hydraulische Verhältnisse zu erwarten, wodurch das Risiko von Ablagerungen, Betriebsstörungen und Folgekosten nachhaltig reduziert wird.
Die Investitionskosten für die Variante 1 inkl. Wasserleitung (627.500 €) belaufen sich auf rund 2.602.530 Euro (brutto) inklusive Nebenkosten. Die detaillierte Kostenschätzung ist beigefügt.
Die Investitionskosten für die Variante 2 inkl. Wasserleitung (623.000 €) belaufen sich auf rund 3.364.130 Euro (brutto) inklusive Nebenkosten. Die detaillierte Kostenschätzung ist beigefügt.
Die Höhe der Förderung beträgt je nach erreichbarer Härtefallschwelle 40 oder 41% der anrechenbaren Kosten.
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Variante 1 |
Variante 2 |
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Sanierung Mischwasserkanal und Neubau Schmutzwasserkanal Neubau Wasserleitung |
Neubau Regen- und Schmutzwasserkanal Neubau Wasserleitung |
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Gesamtkosten brutto inkl. NK |
2.602.530,00 € |
3.364.130,00 € |
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Förderung bei Härtefallschwelle 1 |
584.400,00 € |
826.200,00 € |
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Gemeindeanteil |
2.018.130,00 € |
2.537.930,00 € |
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Förderung bei Härtefallschwelle 2 |
876.600,00 € |
1.239.300,00 € |
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Gemeindeanteil |
1.725.930,00 € |
2.124.830,00 € |
Idealerweise wird Härtefallschwelle 2 erreicht: Dann beträgt die Differenz des Gemeindeanteils von Variante 2 zur (nicht favorisierten) Variante 1 in Härtefallschwelle 1 weniger als 100.000 €.
Eine Förderung für die angedachten Maßnahmen kann erst ab 01.01.2027 wieder beim Wasserwirtschaftsamt Ansbach beantragt werden.
Im Rahmen der Gesamtmaßnahme besteht eine Abhängigkeit zur Straßenplanung, die vom Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken derzeit nur mit 25% gefördert werden kann. Dies bedingt sich aus der guten Finanzlage der Gemeinde Wilburgstetten vor einigen Jahren. Es wird immer ein Durchschnittswert aus drei Jahren gebildet. Zuletzt hatte die Gemeinde Wilburgstetten den Grenzwert der Finanzkraft überschritten. Hier gilt es abzuwarten bis sich wieder eine günstigere Förderung einstellt. Insofern ist der gesamte Baubeginn von einer hinreichenden Förderperspektive abhängig. Ein genaues Jahr kann deshalb noch nicht benannt werden.
Unter Berücksichtigung der Investitionskosten, der Förderhöhe, der zu erwartenden Lebensdauer sowie der langfristigen Betriebs- und Unterhaltungskosten bietet Variante 2 insgesamt den besseren Kosten-Nutzen-Faktor.
Aus fachlicher und wirtschaftlicher Sicht wird daher durch Fa. WipflerPlan empfohlen, Variante 2 weiterzuverfolgen und der weiteren Planung zugrunde zu legen.
Das weitere Vorgehen sieht wie folgt aus:
· Abstimmung mit dem Straßenplanungsbüro
· Anliegerversammlung am 23.04.2026
· Ortsbegehung mit den jeweiligen Anwohnern im Mai/Juni 2026
· Bauentwurf erstellen
· Ausschreibung, Vergabe und Baubeginn vorbereiten
· Zuwendungsantrag gemäß RZWas 2025 ab 01.01.2027 einreichen
In der Diskussion kamen verschiedene Aspekte zur Frage:
· Hätte man das Oberflächenwasser vorher in einen der querenden Gräben ableiten können um Kosten zu sparen? Dies ist untersucht worden. Allerdings wird eine Rückhaltung benötigt. Diese steht als bereits vorhandene und kostensparende Variante mit dem Teich der ehem. Kläranlage zur Verfügung.
· Bei Variante 1 werden nicht alle zu erhaltenden Kanalabschnitte mit Inliner saniert. Somit würden drei unterschiedliche Zustände bestehen. Die Sanierung mit Inliner hält 20 Jahre.
· Eine neue PP-Kanalleitung hält demgegenüber 50 Jahre.
· Der höhere Aufwand bei Variante 2 ergibt sich aus den größeren Massen. Im Vergleich zu Variante 1 (tieferer Schmutzwasserkanal) ist die Baudurchführung bei Variante 2 aber einfacher bzw. weniger komplex bezogen auf Bauen im Bestand.
· Bei tieferen Schmutzwasserkanal besteht im Anschlussbereich bei der Einmündung zur Straße Im Kirchlesranken nur ein sehr flaches Gefälle. Dies kann einen erhöhten Betriebsaufwand zur Folge haben.
· Die Aushubpreise differieren zwischen den beiden Varianten, da bei Variante 1 tiefer gegraben werden muss.
· Bgm Sommer erwähnte noch die Überlegung, die Biberproblematik im Bereich Hasselbach und Langäckergraben durch eine Schüttung dauerhaft zu beheben und die Entfernung von Biberdämmen aus dem Hasselbach an dieser neuralgischen Stelle zu erleichtern. Mit dem WWA und der UNB sei das Vorhaben bereits vorbesprochen.
Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Variante 2 (Neubau je eines Kanals für Schmutz- und für Regenwasser) für die weitere Planung der Fa. WipflerPlan im Rahmen der Vorbereitung der Dorferneuerung Greiselbach zu.
Der Vorentwurfsplanung der kompletten Erneuerung der Wasserleitung wird ebenfalls zugestimmt.
