1.2 Grundsatzentscheidung Toilette in der Stadtmitte
Sachverhalt:
Derzeit noch nicht geklärt ist, ob im Zuge der Maßnahme eine öffentliche Toilette errichtet werden soll.
Diskussionsverlauf:
Der Bürgermeister stellt die Notwendigkeit einer öffentlichen Toilette in der Stadtmitte vor. Es sollte keine große Anlage sondern eine UNI-SEX barrierefreie Toilette. Die vielen Negativbeispiele an Bahnhöfen und Tiefgaragen würden in der Stadtmitte, wie z. B. in Freystadt, laut Bürgermeister nicht zu erwarten sein. Sperrzeiten und die Erhebung von Nutzungsentgelten sind denkbar. Veranstaltungen mit vielen Besuchern würden zudem Zusatztoiletten erfordern. Er stellt weiter fest, dass die öffentliche Toilette im Rathaus gut angenommen ist und nicht unangemessen genutzt wird.
Im Rahmen der Diskussion wird die Notwendigkeit in Frage gestellt. Auf die Negativbeispiele Rewe und Bahnhof wird hingewiesen. Zudem wird die Nutzung von Toiletten der angrenzenden Gastronomie als ausreichend betrachtet. Es könnte auch wie z. B. in Neumarkt auf öffentliche Toiletten hingewiesen werden.
Im Rahmen der Diskussion wird dargestellt, dass die Möglichkeit für einen Toilettenbau genutzt werden soll, da im Zuge des Umbaus der Stadtmitte für viele Jahrzehnte die Chance nur jetzt besteht.
Andererseits wird ein öffentliches WC als dringendes „muss?“ bezeichnet. Außerdem wird eine Litfaß-Toilette angeregt. Herr Wirzmüller nimmt zur Größe dieser Toilettenart Stellung. Hiernach ist diese Art für die Stadtmitte nicht geeignet.
Beschluss:
In der Stadtmitte wird eine barrierefreie Unisex Toilette errichtet.