Im Jahr 2025 findet im Freistaat sowie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus statt. Es handelt sich um eine gesetzlich angeordnete Haushaltsbefragung, für die ein Prozent der Bevölkerung zu Themen wie Familie, Lebenspartnerschaft, Lebenssituation, Beruf und Ausbildung befragt wird. Es werden Haushalte nach dem Zufallsprinzip ausgewählt und von besonders geschulten und zuverlässigen Interviewer:innen zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage befragt. Die Befragungen werden in vielen Fällen als telefonisches Interview mit den Haushalten durgeführt.
Ziel des Mikrozensus ist es, für Politik, Wissenschaft, Medien und die Öffentlichkeit ein zuverlässiges Bild der Lebensverhältnisse aller Gruppen der Gesellschaft zu zeichnen. Um die gewonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung übertragen zu können, ist es wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalte an der Befragung teilnimmt. Aus diesem Grund besteht für die meisten Fragen des Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht.
Genauere Informationen finden Sie in den gemeindlichen Aushangkästen (Hauptorte).