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Ab 1. Mai 2025 nur noch digitale Lichtbilder für Personalausweis und Reisepass erlaubt.
Gemeinde Langensendelbach
07.04.2025, 16:58
Bei der Beantragung von Personalausweisen, vorläufigen Personalausweisen, Reisepässen sowie vorläufigen Reisepässen ist ab 1. Mai 2025 eine Neuerung zu beachten.

Gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 3. Dezember 2020 dürfen ab diesem Zeitpunkt ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente genutzt werden. Die Verwendung papierbasierter bzw. ausgedruckter Passbilder ist ab Mai 2025, für diese Zwecke rechtlich nicht mehr zulässig. Erstellung von digitalen Lichtbildern durch zertifizierte Fotografen oder zertifizierte Dienstleister Die digitalen Lichtbilder müssen durch zertifizierte Fotografen oder andere zertifizierte Dienstleister über ein Cloud-basiertes System an die Gemeinde Langensendelbach übermittelt werden oder demnächst in der Gemeinde Langensendelbach angefertigt werden. In Forchheim hat sich das Fotostudio Brinke, in Erlangen Profoto Funk und der bilderfürst Erlangen GmbH sowie die Drogeriemarktkette DM entsprechend zertifizieren lassen. Diese können ab dem 1. Mail 2025 digitale Lichtbilder erstellen und in die gesicherte Cloud hochladen. Der Bürger erhält im Anschluss den Ausdruck eines Data-Matrix-Codes (ähnlich wie ein QR-Code), mit Hilfe dessen die Behörde das Lichtbild in der Cloud findet und herunterladen kann. Mit diesem Vorgehen kann das Lichtbild digital und medienbruchfrei - also ohne Qualitätsverlust durch Ausdrucken auf Fotopapier und Einscannen in der Behörde - verarbeitet werden. Die Kosten für diesen Service können bei den teilnehmenden Fotografen bzw. Dienstleister variieren. Lichtbilder, welche durch zertifizierte Drittanbieter, wie zum Beispiel Fotografen und Drogeriemärkte elektronisch übermittelt werden, können für mehrere Dokumentenanträge innerhalb eines Zeitraums von bis zu sechs Monaten genutzt werden, ohne dass vor Ort zusätzliche Kosten entstehen. Erstellung von digitalen Lichtbildern in der Gemeinde Langensendelbach Um den Prozess zukünftig noch effizienter zu gestalten, wird es auch in der Gemeinde Langensendelbach die Möglichkeit geben, das notwendige digitale Lichtbild selbstständig am sogenannten PointID (Aufnahmesystem) zu erstellen. Das Aufnahmesystem der Bundesdruckerei für die Gemeinde Langensendelbach befindet sich derzeit im Vorlauf, die Auslieferung ist allerdings noch nicht genau datiert und kann sich bis in den Juli hinziehen. Sobald die Gemeinde Langensendelbach diesen Service anbieten kann, werden wir Sie informieren. Wird für ein Ausweisdokument (Reisepass, Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel) das Lichtbild in der Behörde angefertigt, kostet das ab dem 1. Mai 2025 bundeseinheitlich 6,00 € zusätzlich zur Grundgebühr des jeweiligen Ausweisdokuments.  Die Lichtbilder sind ausschließlich für die Ausweisproduktion bestimmt. Wenn Sie für weitere Zwecke oder für zuhause weitere Lichtbilder benötigen, können Sie sich wie gewohnt an einen Fotografen wenden. Vor dem Stichtag 1. Mai 205 ist die Antragstellung vorerst weiterhin nur mit biometrischen Lichtbildern in Papierform möglich. Bitte beachten Sie, dass ausgedruckte Lichtbilder ab dem 01. Mai 2025 nicht mehr angenommen werden. Mitgebrachte Lichtbilder in Papierform oder selbst angefertigte Dateien auf Speichermedien können nicht verwendet werden. Informationen über das neue Verfahren zur Erstellung digitaler Lichtbilder stehen auf dem Personalausweisportal (www.personalausweisportal.de) zur Verfügung. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat die Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften auf der Internetseite www.bmi.bund.de veröffentlicht.

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