Auf Grund vermehrt aufgetretener Rückfragen bezüglich der kürzlich versandten Grundsteuerbescheide, möchten wir Sie nochmals zum Verfahren hinsichtlich der Grundsteuerreform 2025 informieren (siehe Anhang).
Die Seitens der Gemeinde erstellten Grundsteuerbescheide basieren auf den vom Finanzamt erstellten Grundsteuermessbescheiden.
Der im Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt festgesetzte Messbetrag dient wiederum als Basis für die Erstellung der gemeindlichen Grundsteuerbescheide.
Berechnung der Grundsteuer:
Messbetrag (vom Finanzamt) X Hebesatz (der Gemeinde) = Grundsteuerbetrag (jährlich)
Hebesatz Grundsteuer A: 310,00 von Hundert
Hebesatz Grundsteuer B: 310,00 von Hundert
Die gemeindlichen Hebesätze für Grundsteuer A und B bleiben, diese werden nicht verändert.
Sollten Bedenken zur entsprechenden Grundsteuerhöhe bestehen, bitten wir Sie sich an das zuständige Finanzamt Ebersberg (Telefonnummer: 08092/267-0) zu wenden.
