Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, Bäume, Sträucher und Hecken entlang der Straßen und Gehwege im Hinblick auf das freizuhaltende, sogenannte Lichtraumprofil (die Umgrenzungslinie des Raums über der Fahrbahn, der für eine gefahrlose Benutzung durch die entsprechenden Fahrzeuge freizuhalten ist) zu überprüfen und nötigenfalls zurückzuschneiden.
Bäume und Hecken verschönern die Wohnorte und geben Freundlichkeit, trotzdem können sie auch eine Behinderung und manchmal sogar eine Gefahr für Spaziergänger, Radfahrer und Autofahrer sein.
Jeder Grundstückeigentümer hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass Sträucher und Heckenpflanzen sowie Bäume an öffentlichen Wegen und Straßen auf die nachfolgenden aufgeführten Maße zurückgeschnitten werden, um folgende Lichträume frei zu halten:
· 4,50 m über der gesamten Fahrbahn und den Straßenbanketten
· 2,50 m über Rad- und Gehwegen.
Die seitliche Begrenzung des Lichtraumprofils nach beiden Seiten:
jeweils 1,25 m vom äußeren befestigten Fahrbahnrand und
jeweils 0,25 m vom äußeren befestigten Rad-/Gehweg.
In Kurven und an Kreuzungen müssen Hecken, Sträucher und andere Anpflanzungen dauerhaft kurz und überschaubar gehalten werden. Diese Anpflanzungen dürfen über der Fahrbahnoberkante nicht höher als 0,80 m sein.
Grundstückseigentümer werden hiermit aufgefordert, dieser Verpflichtung nachzukommen. Bei Unfällen oder Beschädigungen an Fahrzeugen kann der Besitzer von Bäumen und Anpflanzungen, die nicht auf das notwendige Maß zurückgeschnitten sind, schadensersatzpflichtig gemacht werden.
Damit die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs in den genannten Bereichen sichergestellt ist, fordert die Gemeinde auf, die Lichtraumprofile wie aufgeführt freizuhalten oder zu schneiden. Des Weiteren wird darum gebeten, Straßenlampen gegebenenfalls freizuschneiden, damit eine optimale Ausleuchtung des Straßen- und Gehraumes gewährleistet ist. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.