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📢Erinnerung: Handlungsbedarf für Webseitenbetreiber: Anpassungen durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ⚖️
Unser Mühlhausen - regionale Informationen
03.09.2024, 14:57

Seit 14. Mai 2024 ist das Telemediengesetz (TMG) außer Kraft getreten und wurde durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt. Zudem wurde das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) umbenannt und heißt nun Telekommunikations-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG).

 

🔍 Was bedeutet das für Website-Betreiber? Ihr solltet jetzt unbedingt Euer Impressum und Eure Datenschutzerklärung auf Aktualität prüfen! Falls in Euren Texten noch Verweise auf das TMG oder TTDSG enthalten sind, besteht Handlungsbedarf. Denn Verweise auf nicht mehr existierende Gesetze könnten zu Abmahnungen führen.

 

💡 Was konkret zu tun ist:

1️⃣ Impressum aktualisieren: Der Verweis auf § 5 TMG muss in § 5 DDG geändert werden. Inhaltlich bleibt die Impressumspflicht gleich, aber der Begriff „Telemediendienste“ wird durch „digitale Dienste“ ersetzt.

 

2️⃣ Datenschutzerklärung anpassen: Falls Ihr in Eurer Datenschutzerklärung oder Eurem Cookiebanner auf § 25 TTDSG verweist, muss dies jetzt auf § 25 TDDDG geändert werden.

 

3️⃣ Sprachliche Anpassungen: Der Begriff „Telemedien“ sollte durch „digitale Dienste“ ersetzt werden.

 

⚠️ Achtung: Diese Änderungen sind notwendig, um rechtliche Risiken, wie Abmahnungen, zu vermeiden!


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Beschreibung

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