„Deutsche Staatsbürger sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen und sich durch diesen ausweisen können“ (Gesetz über Personalausweise, § 1 Ausweispflicht)
Ausweise für Säuglinge und Kleinkinder
Das Passamt weist darauf hin, dass auch für Säuglinge und Kleinkinder beim Grenzübergang ein Personalausweis oder Reisepass erforderlich ist.
Jeder Ausweis ist mit einem Lichtbild – unabhängig vom Alter des Kindes – auszustellen.
Bei der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässe sind folgende Unterlagen zwingend erforderlich
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme) bis 30.04.2025
- bisheriges amtliches Ausweisdokument (Pass, Personalausweis)
- bei Antragstellern unter 16 Jahren, bzw. unter 18 Jahren (bei Reisepässen) Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter oder Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten
Zudem muss bei der Beantragung von Ausweisen und Pässen die antragstellende Person (gilt auch für Kinder jeden Alters) persönlich anwesend sein.
Gebühren Pässe
Reisepass gültig 10 Jahre (ab 24. Lebensjahr) 70,00 EUR
Reisepass gültig 6 Jahre (bis 24. Lebensjahr) 37,50 EUR
vorläufiger Reisepass (gültig 1 Jahr) 26,00 EUR
Gebühren Personalausweise
Personalausweis gültig 10 Jahre (ab 24. Lebensjahr) 37,00 EUR
Personalausweis gültig 6 Jahre (bis 24. Lebensjahr) 22,80 EUR
vorläufiger Personalausweis (gültig 3 Monate) 10,00 EUR