Ziel und Zweck der Planung:
Die Gemeinde Paunzhausen beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes für den Bereich Sondergebiet „Solarpark Johanneck Erweiterung“ die Nutzung der erneuerbaren Energien im Gemeindegebiet weiter auszubauen.
Der Gemeinderat von Paunzhausen hat am 15.09.2022 aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB, in öffentlicher Sitzung die Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes für den Bereich Sondergebiet „Solarpark Johanneck Erweiterung“ beschlossen.
Der Gemeinderat von Paunzhausen hat darüber hinaus die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Das Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB fand im Zeitraum vom 27.01.2023 bis 28.02.2023 statt.
Nach Kenntnisnahme und Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bzw. der frühzeitigen Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen wurde der Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Sondergebiet "Solarpark Johanneck Erweiterung" in der Fassung vom 24.10.2024 gebilligt und für die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Geltungsbereich:
im Westen: durch die Autobahn A9 und Flurnummer 120, 121T und 124/T im Norden: Gemeinde und Gemarkungsgrenze
im Süden: durch die südlichen Grenzen der Grundstücke Fl. Nr. 124T und 126
im Osten: 181T, 171, 126 alle Gemarkung Johanneck Das Planungsgebiet befindet sich unmittelbar östlich der Autobahn A9 und umfasst die Grundstücke Fl. Nr. 121, 122, 124, 126, 171, 172, 173, 174, 175, 181T und 200 der Gemarkung Johanneck Der Geltungsbereich hat einen Umgriff von ca. 9,5 ha. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt (ohne Maßstab) - siehe PDF Anhang
Öffentliche Auslegung:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Sondergebiet "Solarpark Johanneck Erweiterung" und die Begründung liegen vom
08.07. bis einschließlich 11.08.2025
im Rathaus der Gemeinde Paunzhausen, Freisinger Str. 6, 85307 Paunzhausen, Zimmer Nr. 1, und in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Allershausen im Rathaus Allershausen, Johannes-Boos-Platz 6 85391 Allershausen, Zi.Nr. 26, 2. Stock (barrierefrei) zu den allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus. Stellungnahmen können in dieser Zeit in Textform oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungs- und Grünordnungsplanes Sondergebiet "Solarpark Johanneck Erweiterung" unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Sondergebiet "Solarpark Johanneck Erweiterung" nicht von Bedeutung ist.
Die Folgenden Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar. Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus:
Schutzgut | Art der Information |
---|---|
Mensch und seine Gesundheit | - Angaben zur Verkehrserschließung - Angaben zur Betretbarkeit, Elektromagnetisches Feld - Schutz vor Reflektionen, Blendgutachten Projekt Nr. TE-220606-1 des Büro Teichelmann - Ergebnisse wurden in die Planung eingearbeitet |
Landschaftsbild/-erleben | - Informationen zum Orts- und Landschaftsbild - Festsetzungen, Hinweise zur Grünordnungsplanung - Eingrünung - Bewertung voraussichtlicher Beeinträchtigungen durch das Vorhaben und mögliche Vermeidungsmaßnahmen |
Kultur- und Sachgüter | - Hinweis auf die Meldepflicht von Bodendenkmälern - Angabe zu sonstigen Sachgütern - Hinweise zur Autobahn – Abstand |
Fläche | - Angaben im Umweltbericht - Bebauungsplan |
Wechselwirkungen | - Behandlung im Umweltbericht - Abstand zur Autobahn, Anbauverbotszone - Fernstraßen-Bundesamt Schreiben S1/03-05-02-03#00010#448 - Einverständnis mit der Planung - Bewertung voraussichtlicher Beeinträchtigungen durch das Vorhaben und mögliche Vermeidungsmaßnahmen |
Arten und Lebensräume (Fauna, Flora) | - Festsetzungen, Hinweise zur Grünordnungsplanung - Aussagen zur Eingriffsregelung und Ausgleichsbedarf - Ersatzmaßnahmen für die Feldlerche - Bewertung voraussichtlicher Beeinträchtigungen durch das Vorhaben und mögliche Vermeidungsmaßnahmen |
Boden/ Fläche | - Informationen zu Abgrabungen und Aufschüttungen - Angaben zum Bodenschutz und zur Bodenversiegelung - Bewertung voraussichtlicher Beeinträchtigungen durch das Vorhaben und mögliche Vermeidungsmaßnahmen - Ausschluss von Verdichtung, Erosion und Bodenverunreinigungen - Festsetzung umfangreicher Vermeidungsmaßnahmen - Ausschluss bodenkundlicher Baubegleitung und Bodenschutzkonzept gemäß DIN 19639 - Festsetzung von Beschichtung für verzinkte Rammpfähle |
Wasser | - Angaben zu Wasserschutzgebieten, Gewässern, überschwemmungsgefährdeten Gebieten - Angaben zur Niederschlagswasserbeseitigung, Grundwasserschutz - Festsetzung von beschichteten Rammpfählen - Bewertung voraussichtlicher Beeinträchtigungen durch das Vorhaben und mögliche Vermeidungsmaßnahmen - Landratsamt, Beschichtete Rammpfähle |
Luft/ Klima | - Angaben zu den standörtlichen Gegebenheiten |
Ausführlichere Informationen hierzu finden sich im Umweltbericht.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.
Stellungnahme | Art der Information |
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Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten | - Hinweis auf Immissionen aus der Landwirtschaft (Lärm, Staub, Geruch) - Hinweis auf Bodenfruchtbarkeit - Hinweis auf Bewirtschaftung angrenzender Nutzflächen - Hinweis auf Grenzabstände - Hinweis auf Rückbauverpflichtung - Hinweis auf Verunkrautung der Grünflächen und Ausgleichsflächen - Hinweis auf 30 m Abstand zum Waldrand - Hinweis auf Windbruchgefahr am Waldrand |
Bayerischer Bauernverband | - Hinweis auf Verbrauch landwirtschaftlicher Flächen - Hinweis auf Rückbauverpflichtung - Hinweis auf Bewirtschaftung angrenzender Nutzflächen - Hinweis auf Wald - Hinweis auf Verunkrautung durch Ausgleichsflächen - Hinweis auf Immissionen aus der Landwirtschaft (Lärm, Staub) |
Altlasten – Landratsamt Freising, SG 41 | - Keine Eintragung im Altlastenkataster - Hinweis auf Bodenfruchtbarkeit (Bonität) - Hinweis auf erhöhte Zinkeinträge durch feuerverzinkten Stahl – Festsetzung: Beschichtung mit Magnelis - Beachtung des schonenden und sparsamen Umgangs mit Boden - Ausschluss von Bodenverdichtungen oder Bodenverunreinigungen - Hinweis auf Rückbau und Pestizidverbot - Empfehlung einer bodenkundlichen Baubegleitung inkl. Bodenschutzkonzept gemäß DIN 19639 |
Immissionsschutz – Landratsamt Freising, SG 41 | - Empfehlung zur öffentlichen Auslegung des Blendgutachtens (Projekt TE-220606-1, Büro Teichelmann) - Blendgutachten wird öffentlich ausgelegt |
Naturschutz – Landratsamt Freising | - Hinweis auf Ausgleich und Eingriffsregelung - Hinweis auf Pflege - Hinweis auf Belange des Orts- und Landschaftsbildes - Hinweis, im Südostbereich keinen Feldweg anzulegen - Hinweis auf Maßnahmen für die Feldlerche |
Autobahn GmbH | - Hinweis auf 40 m-Anbauverbotszone an der BAB A9 - Hinweis auf Unterschreitung dieser Zone - Hinweis auf Beteiligung des Fernstraßen-Bundesamts im Baugenehmigungsverfahren - Hinweis auf mögliche vertragliche Rückbauverpflichtung bei künftigen Ausbauplänen - Hinweis auf Antrag für Ausnahmegenehmigung von der 40 m-Zone - Hinweis auf Leitungen und Werbeanlagen hinsichtlich Verkehrssicherheit - Hinweis auf Erstellung eines Blendgutachtens |
Fernstraßen-Bundesamt | - Schreiben S1/03-05-02-03#00010#448 - Einverständnis mit der Planung - Einhaltung der notwendigen Sicherheitsabstände - Ausnahmegenehmigung zur generellen 40 m-Anbauverbotszone |
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informations-pflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Ausnahmegenehmigung_Johanneck_Erweiterung_Zaun_04-03-24
Bebauungsplan_Erläuterungsbericht_24-10-24
Bebauungsplan_Johanneck_Erweiterung_24-10-24_
Bekanntmachung BBplan 3 Abs. 2 BauGB Stand 27.06.
Te220606J1 Photovoltaikanlage Johanneck Gutachten über Lichtimmission durch Sonnenreflexion
Te220606J1E1 Photovoltaikanlage Johanneck Erweiterung zum Gutachten (1) (1)
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