Erster Bürgermeister Achim Höfling eröffnete am 17.03.2026 um 19:30 Uhr die 5. Sitzung des Gemeinderates, begrüßte alle Anwesenden, stellte die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Die Tagesordnung wurde einstimmig angenommen.
Anwesende Gemeinderäte und Ortssprecher:
Achim Höfling, Sabine Adelmann, Markus Bähr, Mathias Binner, Nico Harde, Peter Heun, Florian Hoßmann, Ludwig Keller, Holger König, Daniel Lambrecht, Thomas Obert, Thomas Reitz, Juliane Scheuner, Martina Utsch, Klaus Weidner, Marco Zankl, Georg Niklaus, Michael Sauer
Entschuldigte Personen:
Susanne Keller
Gemeinderat Thomas Obert wies darauf hin, dass in der Sitzungseinladung unter Tagesordnungspunkt 7 „Information und Beratung über den aktuellen Stand bezüglich der Schaffung von Baurecht in der Hofriedgasse in Eußenheim“ steht, in den Sitzungsunterlagen jedoch „Beratung und Beschluss über die Schaffung von Baurecht in der Hofriedgasse in Eußenheim“. Eine kurze Prüfung bestätigte die Diskrepanz, relevant ist die öffentlich bekannt gemachte Tagesordnung, in der kein Beschluss vorgesehen ist. Da nicht alle Gemeinderatsmitglieder anwesend sind, kann dieser auch nicht nachträglich in der Tagesordnung ergänzt werden. Daher kann in dieser Sitzung lediglich über das Vorhaben diskutiert werden. Der Beschluss wird dann in der nächsten Gemeinderatssitzung am 14.04.2026 ohne weitere Beratung gefasst.
1 Anerkennung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 24.02.2026
Dem Gemeinderat wurde die Niederschrift von der Gemeinderatssitzung vom 24.02.2026 zur Kenntnisnahme freigegeben. Der Gemeinderat ist mit der Niederschrift einverstanden.
2 Beratung und Beschluss über den Anbau eines Fahrzeugstellplatzes an ein vorh. Feuerwehrgerätehaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 304, "Neue Gartenstraße 1" in Bühler.
Die Gemeinde Eußenheim plant auf dem Grundstück Fl.Nr. 304 in Bühler („Neue Gartenstraße 1“) einen Anbau an das Feuerwehrgerätehaus. Der Gemeinderat muss förmlich beschließen, ob er der Meinung ist, dass sich das Vorhaben ins Ortsbild einfügt.
Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich von Bühler. Die Eigenart der Umgebung entspricht der eines dörflichen Wohngebietes. Der geplante Anbau eines Stellplatzes fügt sich nach Art und Maß in die Umgebung ein.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt für den Bauantrag der Gemeinde Eußenheim auf Anbau eines Fahrzeugstellplatzes an ein vorhandenes Feuerwehrgerätehaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 304 („Neue Gartenstraße 1“) in Bühler.
Einstimmig beschlossen Ja 16 Nein 0
3 Beratung und Beschluss über den Haushaltsplan 2026
Bereits in den Sitzungen am 24.02.2026 und 10.03.2026 beriet der Gemeinderat, welche Investitionen im Haushaltsplan eingeplant werden sollen und welche verschoben werden müssen.
Im Verwaltungshaushalt, wo alle laufenden Einnahmen und Ausgaben zu finden sind, wurden die Ansätze nach den Ergebnissen des Vorjahres angesetzt. Größere Änderungen im Vergleich zum Vorjahr haben sich hier ergeben:
§ Ausgaben: - Personalkosten + 77.000 €
- Kreisumlage + 338.500 €
§ Einnahmen: - Einkommensteuer + 79.500 €
- Schlüsselzuweisung + 26.100 €
- Verkauf CO2-Zertifikate + 330.000 €
- Erneuerbare Energien + 108.700 €
Im Vermögenshaushalt werden alle Investitionen eingeplant. Bereits begonnene bzw. beschlossene Projekte sind:
Ausgaben Einnahmen
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Bachgrundhalle Generalsanierung |
185.000 € |
136.500 € |
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Schulsportausstattung Bachgrundhalle (jährlich) |
5.000 € |
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Glasfaserausbau Privatgrundstücke (nur 2026) |
487.600 € |
438.000 € |
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Sanierung marode Aschbachbrücke Aschfeld |
100.000 € |
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Fahrradweg an Kläranlage |
30.000 € |
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Mähausleger |
58.000 € |
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Kamerabefahrung Kanalisation Eußenheim Rest |
37.000 € |
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Kamerabefahrung Kanalisation Obersfeld Rest |
45.000 € |
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Sirenen: neue Funkempfänger |
14.400 € |
11.600 € |
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Sirenen: neue Sirene am Bauhof Aschfeld |
15.400 € |
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Straßenbeleuchtung Hundsbach und Bühler |
25.000 € |
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Bushäuschen Münster |
16.000 € |
9.000 € |
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Austausch Telefonanlage Rathaus |
10.000 € |
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Austausch Telefonanlage Mittelschule |
10.000 € |
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digitales Infoterminal Rathaus |
23.200 € |
11.600 € |
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ILE-Projekt Radweg erleben |
10.500 € |
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Anbau FFW-Haus Bühler |
80.000 € |
63.600 € |
Diese Projekte sollen im Jahr 2026 außerdem noch umgesetzt werden:
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Mannschaftsbus Eußenheim |
30.000 € |
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Boden FFW Eußenheim |
10.000 € |
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Pflastern Friedhof Aschfeld |
18.000 € |
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pflegeloser Bereich Friedhof Eußenheim |
30.000 € |
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Bauhofneubau: Planung/Grundstück |
30.000 € |
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Salzstreuer auf Holder |
10.000 € |
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Servicefahrzeug für Wasserversorgung |
20.000 € |
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Drohne für Forst |
8.000 € |
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Forst Caddy |
20.000 € |
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Planung: Kanalsanierung & Fremdwasserableitung Obersfeld |
30.000 € |
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RÜB Hundsbach Steuerschrank |
23.700 € |
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SPS-Steuerung Kläranlage |
35.000 € |
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Ertüchtigung Kläranlage: IB-Leistungen |
120.000 € |
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Spielgeräte Spielplätze |
20.000 € |
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Blassenpfad Obersfeld Planung |
20.000 € |
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Straßenbeleuchtung Am Hintern Hof |
24.000 € |
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Hausmeister Grundschule/Liegenschaften (jährlich) |
9.000 € |
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Obersfeld Straße bei Kindergarten |
10.000 € |
Nach diesen Vorgaben wurde der Haushaltsplan 2026 erstellt. Er schließt in den Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt mit 9.803.000 € und im Vermögenshaushalt mit 1.945.600 € ab. Der Gesamthaushalt 2026 beträgt somit 11.748.600 €. Eine Kreditaufnahme ist für 2026 nicht vorgesehen.
Beschluss:
Das Gremium stimmt dem vorgestellten Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 2026 zu.
Einstimmig beschlossen Ja 16 Nein 0
4 Beratung und Beschluss über den Finanzplan für die Rechnungsjahre 2027 bis 2029
Bei den Haushaltsberatungen in den Gemeinderatssitzungen am 24.02.2026 und 10.03.2026 wurden auch die Finanzplanungsjahre 2027 bis 2029 beraten. Ein detaillierter Finanzplan für diesen Zeitraum liegt den Gemeinderäten vor. Im Zuge der Haushaltsberatungen wurden die wichtigsten Investitionen für die kommenden Jahre eingeplant:
§ Für den Bau des neuen Bauhofs werden je 750.000 € in den Jahren 2027 und 2028 eingeplant.
§ Für die Erschließung der sechs Bauplätze am Blassenpfad in Obersfeld sind für 2027 300.000 € eingeplant.
§ Ein Dorfzentrum für Obersfeld soll im Jahr 2027 geplant und in den Jahren 2028 und 2029 mit je 250.000 € ausgeführt werden.
§ Die Ertüchtigung der Kläranlage wird 2027 mit Ausgaben von 160.000 € fortgesetzt werden.
§ Für die Planung des Regenwasserkanals von der Dohle zur Wern werden 2027 20.000 € angesetzt.
§ Die Ableitung von Fremdwasser im Brunnwiesenweg in Obersfeld wird 2026 geplant, für die Ausführung 2027 werden 200.000 € eingestellt. Diese Summe ist nur ein Platzhalter, da es noch keine Kostenschätzung gibt.
§ Das Projekt „Wasserspielplatz“ wurde in die Jahre 2028 und 2029 verschoben.
§ Die Planung für den Umbau des Gasthaus Linde in Eußenheim soll 2029 beginnen.
Für das Jahr 2027 ist eine Darlehensaufnahme in Höhe von 400.000 € eingeplant. Dieses Darlehen soll im Jahr 2029 wieder in einer Summe zurückgezahlt werden.
Beschluss:
Das Gremium stimmt der vorgestellten Finanzplanung der Rechnungsjahre 2027 bis 2029 zu.
Einstimmig beschlossen Ja 16 Nein 0
5 Beratung und Beschluss über die Aufnahme eines Kassenkredits in Höhe von insgesamt 1.200.000 €
Zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben soll ein Kassenkredit (Überziehungskredit) für beide Girokonten der Gemeinde Eußenheim festgesetzt werden. Dieser Kassenkredit wird nur bei Bedarf in Anspruch genommen und ist sobald wie möglich wieder auszugleichen. Er soll in gleicher Höhe, wie in den letzten Jahren, in Höhe von je 600.000 € bei der Raiffeisenbank Main-Spessart eG als auch bei der Sparkasse Mainfranken, aufgenommen werden.
Beschluss:
Das Gremium stimmt dafür, einen Kassenkredit in Höhe von jeweils 600.000 € bei der Raiffeisenbank Main-Spessart eG und bei der Sparkasse Mainfranken aufzunehmen.
Einstimmig beschlossen Ja 16 Nein 0
6 Beratung und Beschluss über die Haushaltssatzung 2026
Alle vom Gemeinderat getroffenen Einzelbeschlüsse zum Haushaltsjahr 2026 werden in der Haushaltssatzung zusammengefasst. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2026 lautet:
Haushaltssatzung der Gemeinde Eußenheim
Landkreis Main-Spessart für das Haushaltsjahr 2026
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 9.803.000 EUR und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.945.600 EUR ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 950.000 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 480 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 175 v. H.
2. Gewerbesteuer 340 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.200.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 zu.
Einstimmig beschlossen Ja 16 Nein 0
7 Information und Beratung über den aktuellen Stand bezüglich der Schaffung von Baurecht in der Hofriedgasse in Eußenheim
Am 31.08.2021 diskutierte der Gemeinderat erstmalig über die Schaffung von Baurecht für Familie Kühl in der Hofriedgasse. Bereits zu diesem Zeitpunkt sorgte sich der Gemeinderat aufgrund der Nähe zum Bauernhof Wolf. Man beriet sich über Lärm- und Geruchsimmissionen und der etwaigen Einschränkung der Familie Wolf für die Weiterentwicklung des Bauernhofes. Auch das Landratsamt äußerte sich skeptisch.
Am 12.07.2022 folgte die zweite Diskussion im Gremium, da ein von der Familie Kühl beauftragtes Schall- und Geruchsgutachten vom Ingenieurbüro Wölfel vorlag. Aus dem Gutachten war ersichtlich, dass die bereits vorhandenen Wohngebäude in der Hofriedgasse stärker belastet sind, als der geplante Neubau. Somit würden die vorhandenen Häuser die Entwicklung der Familie Wolf mehr einschränken als der geplante Neubau der Familie Kühl. Daraufhin beschloss der Gemeinderat mit 9 : 5 Stimmen die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes, womit das Verfahren zur Schaffung von Baurecht gestartet wurde.
In der Gemeinderatssitzung vom 26.11.2024 wurde über die Ergebnisse einer Besprechung im Landratsamt wenige Tage vorher informiert: Das Bauamt im Landratsamt könne das Vorhaben aus rechtlichen Gründen nicht genehmigen, die Landrätin möchte das Bauvorhaben jedoch nicht verhindern. Als Lösung schlägt das Landratsamt vor, die Bauleitplanung über eine sogenannte Genehmigungsfiktion zu ermöglichen, d.h. das Landratsamt würde den von der Gemeinde beschlossenen Bebauungsplan bewusst nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist bearbeiten, womit er als genehmigt gelten würde. Da die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanung dann bei der Gemeinde liegt, stand der Gemeinderat in der anschließenden Diskussion dem Vorhaben sehr kritisch gegenüber. Das wurde der Familie Kühl in einem Gespräch mit dem Bürgermeister auch mitgeteilt. Da die Kosten für die Erstellung der Unterlagen für die Bauleitplanung von den Bauwerbern getragen werden müssen, fragte der Bürgermeister in diesem Gespräch die Bauwerber auch, ob dennoch das Planungsbüro damit beauftragt werden solle.
In der heutigen Sitzung gab der Bürgermeister bekannt, dass zwei Mitglieder des Gemeinderates, die im Juli 2022 für die Schaffung von Baurecht gestimmt haben, nun einen Antrag auf die Rücknahme des Aufstellungsbeschlusses gestellt haben. Der Bürgermeister bat Markus Bähr und Thomas Reitz ihre Anträge zu begründen.
Markus Bähr erklärte, dass er bereits 2021 dem geplanten Bauvorhaben negativ gegenüberstand, da man einen gewissen Abstand zum bestehenden Betrieb nicht unterschreiten sollte. Nachdem das Gutachten vorlag, sah er es zwar immer noch sehr kritisch, stimmte jedoch mit gewissen Bauchschmerzen im Juli 2022 für den Einstieg in die Bauleitplanung. Nachdem bis 2024 nichts passiert sei und man im November über die Gespräche mit dem Landratsamt informiert wurde, in dem die Genehmigungsfiktion vorgeschlagen wurde, beschloss er, diese Vorgehensweise nicht zu unterstützen. Er meint die Schaffung von Baurecht müsse geradlinig von statten gehen. Es sei ihm aber wichtig, dass die Entscheidung noch mit dem bisherigen Gemeinderat getroffen wird, da dieser den Prozess gestartet hat und alle Details kennt. Deshalb habe er den Antrag zum jetzigen Zeitpunkt gestellt. Als Grund für seine Entscheidung nannte er den Fall in einer Nachbarkommune, in der ein Aussiedlerhof durch einen Neubau eingeengt wurde. Das ging viele Jahre gut, dann entwickelte sich ein Konflikt, der immer weiter eskalierte. Am Ende musste die Gemeinde für einen Millionenbetrag die Umsiedelung des Hofs bezahlen. Bei einem Betrieb, der viel Lärm macht, sei der Ärger immer vorprogrammiert. Der Abstandsgürtel um einen Aussiedlerhof sollte nicht durchbrochen werden.
Gemeinderat Thomas Reitz, der ebenfalls den Antrag auf die Rücknahme des Aufstellungsbeschlusses gestellt hatte, erklärte, dass er dem Vorhaben anfangs positiv gegenüberstand. Doch nachdem er das Vorhaben ebenfalls mit dem Streit in der Nachbarkommune verglichen hat, sieht er das nun anders. Man habe vor vielen Jahren den Betrieb der Familie Wolf bewusst an den Ortsrand gesetzt. Seinen Erfahrungen zufolge führt so ein Vorhaben zu Konflikten. Weiterhin ist er mit der Situation im Landratsamt, welches sich nicht festlegen möchte, nicht zufrieden. Hier wird bewusst die Verantwortung auf die Gemeinde Eußenheim abgegeben und das Landratsamt hält sich raus. Das Vorhaben schaffe zudem einen Präzedenzfall, der unserer Kommune in Zukunft schaden könnte.
Gemeinderat Thomas Obert sieht das nicht so dramatisch. Er befürwortet das Bauvorhaben. Das Landratsamt habe Wohlwollen ausgedrückt und erklärt, dass eine Entscheidung über die Genehmigungsfiktion keine Ablehnung sei. Er erkundigte sich, ob das Bauvorhaben mit Hilfe des neuen „Bau-Turbos“ nicht ganz ohne Bauleitplanung durch den Gemeinderat genehmigt werden könne. Dies ist tatsächlich der Fall. Der Bürgermeister informierte die Bauwerber in einer Besprechung im Herbst 2025 ausführlich über diese Möglichkeit. Bislang ging aber kein entsprechender Antrag ein. Thomas Obert erinnert daran, dass man im Gemeinderat einen Beschluss gefasst habe. Es hat sich seither an der Situation nichts geändert. Außerdem spreche das Gutachten für sich, es schützt sowohl die Bauwerber, als auch den Bauernhof Wolf, damit sich alle entfalten können.
Der Bürgermeister antwortete, dass sich zwar an der Situation selbst nichts geändert hat, jedoch weitere Informationen bekannt geworden sind. Dazu zählt er den Landratsamtsvorschlag zur Gestattung über die Genehmigungsfiktion. Außerdem liegt inzwischen eine Baugenehmigung vom Landratsamt vor, in der am Bauernhof Wolf die Unterbringung von 600 Masthähnchen ermöglicht wird. Das vorliegende Geruchs- und Schallgutachten ging bei seiner Berechnung aber nur von 300 Masthähnchen aus.
Gemeinderat Ludwig Keller teilt die Argumente von Markus Bähr und Thomas Reitz nicht. Allerdings habe sich die Situation mit 600 Masthähnchen nun geändert, da eine höhere Belastung zu erwarten sei. Er wies darauf hin, dass die Belastung in der Hofriedgasse ebenfalls höher sein wird. Grundsätzlich habe er keine Bedenken, findet es aber bedenklich, dass das Landratsamt sich raushält. Er kritisiert zudem, dass über das Thema nochmal abgestimmt werden soll, da es bereits einen gültigen Beschluss gebe. Der Bürgermeister erklärte, dass er das Thema erneut auf die Tagesordnung gesetzt habe, weil es neue Informationen gab, aufgrund derer mindestens zwei Gemeinderäte ihre Meinung geändert haben, was bei einem ursprünglichen Abstimmungsergebnis von 9 : 5 äußert relevant sei. Außerdem würden mit dem nächsten Schritt – der Beauftragung eines Büros mit der Erstellung der Unterlagen – Kosten in fünfstelliger Höhe entstehen, die von den Bauwerbern getragen werden müssen. Da der Gemeinderat bis zum Ende des Verfahrens dieses immer noch ablehnen könne, hält er es für sinnvoll die Diskussion darüber besser jetzt zu führen.
Gemeinderat Daniel Lambrecht hat den Fall mit Verantwortlichen in zwei zuständigen Ämtern besprochen. Zum einen mit der Regierung von Unterfranken und zum anderen mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Beide hätten sich gegen das Bauvorhaben ausgesprochen. Er persönlich spreche sich aufgrund seiner Erfahrungen mit langanhaltenden Nachbarschaftsstreitigkeiten auch dagegen aus.
Gemeinderat Florian Hoßmann kritisiert, dass bereits so viel Zeit verstrichen sei und erkundigt sich, wann die Genehmigung für die 600 Masthähnchen erteilt wurde. Bürgermeister Achim Höfling erfuhr davon im Frühjahr 2025. Er habe auch vor über einem Jahr mehrfach mit der Familie Kühl Kontakt aufgenommen, um zu erfahren, ob er die Erstellung der Bauleitplanungsunterlagen, die von ihnen bezahlt werden muss, in die nächste Sitzung nehmen soll. Er wurde jedoch jeweils darum gebeten, damit noch zu warten. Florian Hoßmann fragte weiterhin, wie sich die im Immissionsgutachten errechneten Werte bei 600 statt 300 Masthähnchen ändern. Diese Frage kann jedoch ohne neues Gutachten nicht beantwortet werden.
Gemeinderat Marco Zankl sieht Probleme für den Bauernhof, wenn die Wohnbebauung immer näher rückt. Er findet es unmöglich, dass das Landratsamt den Antrag liegen lassen möchte, damit er als genehmigt gilt. Für Thomas Obert ändert sich nichts in Bezug auf den Lärm. Er erinnert wiederholt daran, dass sowohl das Landratsamt als auch die Landrätin den Bau nicht verhindern möchten.
Gemeinderat Peter Heun erkundigte sich, ob es noch andere Grundstücke in dem Bereich gibt, wo die Eigentümer möglicherweise ebenfalls Wohnhäuser errichten wollen. Dies ist bei allen anderen Grundstücken dort aktuell rechtlich ausgeschlossen, da sie in einem offiziell ausgewiesenen Kleingartenbereich liegen, wo Wohnbebauung ausdrücklich ausgeschlossen ist.
Für Achim Höfling ist es eine schwere Entscheidung: Zwei junge Familien aus Eußenheim möchten gerne im Heimatort bauen, was äußerst wünschenswert sei. Auf der anderen Seite ist es für einen aufstrebenden, landwirtschaftlichen Betrieb problematisch, wenn die Wohnhäuser immer näher rücken; gerade weil Freiluft- und Biohaltung immer wichtiger werden. Tendenziell befürworte er in diesem Interessenskonflikt eher die Wohnbebauung. Denn die Grundaussage des Immissionsgutachtens, dass die Häuser in der Hofriedgasse eher betroffen sind als der Neubau, gilt auch nach der Erlaubnis für die Haltung von 600 Masthähnchen weiterhin. Allerdings sei auch noch das Haftungsrisiko für die Gemeinde zu bedenken. Wenn das Landratsamt den Bebauungsplan nicht aktiv genehmigt, sondern nur über die Genehmigungsfiktion, dann liege die Haftung für mögliche Abwägungs- oder Rechtsfehler bei der Aufstellung voll bei der Gemeinde. Da es hier um Risiken geht, die potentiell in die Millionen gehen können, ist er letztlich eher dafür, die Bauleitplanung nicht fortzuführen.
Der Bürgermeister beendet damit den Austausch der Argumente. Er bedauert den Fehler in der Tagesordnung, durch den es nicht möglich ist, gleich in dieser Sitzung einen Beschluss zu fassen. Er schlug vor, die Entscheidung über Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses in der nächsten Sitzung ohne weitere Diskussion zu treffen.
8 Beratung und Beschluss über die Zukunft der Seniorenschifffahrt
Seit einigen Jahrzehnten veranstaltet die Gemeinde Eußenheim jeden Sommer eine Seniorenschifffahrt, an der auch zahlreiche Leute aus benachbarten Kommunen teilnehmen. Zuletzt stiegen die Preise jedoch deutlich. So führte 2023 ein Teilnehmerbeitrag von 35 Euro zu nahezu ausgeglichenen Ausgaben und Einnahmen, 2024 waren es 45 Euro, 2025 dann 55 Euro, wobei hier bereits ein Defizit von 900 Euro zu verzeichnen war, welches von der Gemeinde Eußenheim übernommen wurde. Für 2026 müssten wir 70 Euro verlangen, um bei der gleichen Personenanzahl ohne ein Defizit abzuschließen. Zudem gibt es heuer aufgrund von Personalmangel beim Schiffbetreiber keine Termine im Sommer, der frühestmögliche Termin für Seniorenschifffahrten wäre der 12. Oktober 2026.
Bürgermeister Achim Höfling stellt drei Handlungsoptionen vor:
1. Die Seniorenschifffahrt findet nicht mehr statt.
2. Der Preis für die Schifffahrt wird von 55 auf 70 Euro erhöht.
3. Der Preis bleibt bei 55 Euro und die Gemeinde trägt das Defizit von rund 2.300 Euro.
Gemeinderat Ludwig Keller würde den Preis auf 50 Euro festlegen. Der Rest soll von der Gemeinde übernommen werden. Er ist der Meinung, dass sich das unsere Senioren verdient haben. Weiterhin schlägt er vor, Kontakt mit der ILE aufzunehmen, evtl. könne man dort einen Zuschuss erhalten. Gemeinderat Thomas Obert schließt sich der Aussagen an. Ihn stört es allerdings, dass die Fahrt erst im Oktober stattfinden kann. Auf den Zeitpunkt der Schifffahrt hat die Gemeinde keinen Einfluss. Das Schifffahrtsunternehmen hat festgelegt, dass Seniorenschifffahrten allgemein nur noch ab Oktober angeboten werden. Auch Gemeinderat Peter Heun würde das Defizit über die Gemeinde tragen. 50 Euro findet auch er für angemessen. Ortssprecher Michael Sauer fragte, ob es noch mehr Anbieter für Schifffahrten im Umkreis gibt. Man könne sich auch für eine Schifffahrt bei Volkach erkundigen. Die Verwaltung wird das prüfen. Außerdem schlägt er vor, die Bürgermeister der benachbarten Kommunen, von denen Senioren an der Fahrt teilnehmen, anzusprechen ob sie für ihre Senioren die Differenz zahlen würden. Gemeinderat Thomas Reitz würde die Schifffahrt in diesem Jahr auf jeden Fall noch einmal durchführen.
Der Bürgermeister sieht an den Reaktionen des Gremiums eine klare Tendenz zur Durchführung der Seniorenschifffahrt ohne Preiserhöhung. Nachdem wiederholt 50 Euro als Fahrtpreis angesprochen wurde, wird über diesen Betrag abgestimmt.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt für die Durchführung der Seniorenschifffahrt im Jahr 2026 für einen Teilnehmerbeitrag von 50 € pro Person.
Mehrheitlich beschlossen Ja 15 Nein 1
9 Informationen aus der Verwaltung
Weg oberhalb des Kindergartens Obersfeld
An einer Vorortbesprechung am 06.03.2026 mit dem Bauhof, dem Bürgermeister und den Obersfelder Gemeinderäten wurde der Weg am Kindergarten in Obersfeld begutachtet. Die Teilnehmer einigten sich darauf in diesem Jahr lediglich die Schlaglöcher notdürftig zu verfüllen. Im nächsten Jahr soll der Weg dann im Zuge der Erschließung der sechs Bauplätze instandgesetzt werden. Der Bürgermeister zeigte Bilder des Weges und die geplante Wegführung nach der Erschließung der Bauplätze.
Zufahrt Pension Heuler
Die Eigentümerinnen der Pension Heuler beantragten die Ertüchtigung des geschotterten Weges, der vom Spielplatz zur Pension Heuler führt. An diesem seien durch die starke Beanspruchung der Gäste der Pension erneut große Schlaglöcher entstanden. Bei einem Vororttermin mit dem Bauhof am 11.03.2026 wurde der Weg begutachtet. Der Weg wurde im Frühjahr letzten Jahres von der Fa. Röder instandgesetzt und ist seit Herbst schon wieder ausgefahren. Er liegt im Hochwassergebiet HQ100 der Wern und darf deshalb nicht aufgespritzt werden. Ein weiteres Problem besteht darin, dass der Weg teilweise über Privatgrund läuft. Das jährliche Herrichten des Weges wäre mit hohen Kosten verbunden. Da die offizielle Zufahrt zur Pension über den Gebr.-Walther-Weg führt, wurde entschieden, zukünftig den Stichweg vom Gebertsthal zum Heuler-Parkplatz, der zudem zu einer Wasserentnahmestelle der Feuerwehr führt, zu unterhalten. Dafür wird der Schotterweg zukünftig nicht mehr verbessert. Um die Gäste über den Gebr.-Walther-Weg zu führen wird das Hinweisschild, das über den Schotterweg zum Parkplatz der Parkplatz führt, entfernt.
Ortseingang Eußenheim: Geschwindigkeitsmessung
Auf Nachfrage zweier Bürger beantragte Gemeinderat Florian Hoßmann in der letzten Sitzung eine Geschwindigkeitsmessung am Ortseingang von Eußenheim. Da das Geschwindigkeitsmessgerät der Gemeinde kaputt ist und erst ein neues gekauft werden muss, präsentierte Bürgermeister Achim Höfling Messergebnisse aus dem Jahr 2022. Damals hielten 85 % der aus Aschfeld kommenden Fahrzeuge die erlaubte Höchstgeschwindigkeit ein, 15 % fuhren mit erhöhter Geschwindigkeit (51 - 60 km/h) und 1 % mit über 60 km/h. Von Eußenheim kommend ortsauswärts in Richtung Aschfeld fuhren nur 52 % mit der erlaubten Geschwindigkeit, 41 % mit erhöhter Geschwindigkeit (51 - 60 km/h) und 7 % mit über 60 km/h.
Verkehrsregelung am Dorfplatz Eußenheim
Im Zuge einer Besprechung am Dorfplatz mit dem Straßenbauamt und der Polizei Karlstadt wurde die Möglichkeit einer Ampel und eines Zebrastreifens besprochen. Das Staatliche Bauamt als zuständige Behörde hat festgestellt, dass zwischen 7 und 8 Uhr weniger als 400 Fahrzeuge die B27 befahren und weniger als 50 Schüler die Straße überqueren, die meisten davon innerhalb eines Zeitraums von rund 20 Minuten. Diese Zahlen reichen laut Straßenbauamt nicht aus, um das durchgängige Aufstellen einer Ampel oder das Einrichten eines Zebrastreifens zu rechtfertigen. Um dennoch zusätzliche Sicherheit für den Schülerverkehr zu schaffen, wird auf Höhe des Dorfplatzes werktags von 7 - 14 Uhr eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h eingerichtet sowie eine Überquerungsstelle eingezeichnet. Außerdem wird eine deutlichere Schülerlotsen-Beschilderung aufgestellt. Der Vertreter des Staatlichen Bauamts lobte den reibungslosen Einsatz der Schülerlotsen in Eußenheim.
Kommunalwahl 08.03.2026
Die Wahlbeteiligung in der Gemeinde Eußenheim lag bei der Kommunalwahl bei 81,5 %. Das war die dritthöchste Beteiligung im Landkreis Man-Spessart. Der Anteil der Briefwähler lag bei 85,6 %.
In Eußenheim waren 99 Urnenwähler im Wahllokal, in Aschfeld 98 und in Hundsbach 99. Aus Münster wurde niemand in den Gemeinderat gewählt, weshalb dort gemäß § 60a GO ein Ortssprecher gewählt werden kann.
ehemaliges Gasthaus Linde
Da im ehemaligen Gasthaus Linde die Hauswand der Nord/Ostseite sehr feucht war, wurde die Firma Hammer mit der Reparatur beauftragt. Sie hat verrutschte Ziegel gerichtet, defekte Ziegel abgeklebt sowie die Kehle und Dachrinne von Moos befreit.
Statkraft
Die Kommunalbeteiligung nach § 6 EEG für acht der elf Windräder bei Aschfeld in Höhe von 20.500 Euro für die Zeit von September 2023 bis November 2024 ist bei der Gemeinde eingegangen.
Landratsamt Grüngut-Container an Deponie
Das Landratsamt Main-Spessart stellt seit dem 17.03.2026 einen Grüngut-Container auf der Deponie für Rasen-, Heckenschnitt, Moos und krautiges Material zur Verfügung. Für 100 Liter Grüngut werden 2,50 Euro berechnet. Nicht angenommen werden Ast- und Strauchschnitt. Diese können weiterhin bei der zweimal jährlich stattfindenden Sammlung abgegeben werden.
Gemeinderätin Juliane Scheuner monierte, dass auf der Kirchentreppe in Aschfeld so viel Laub liegt. Gemeinderat Mathias Binner informierte, dass das Dach an der Kapelle in Aschfed stark bemoost sei.
Weiterhin erkundigte er sich über den Sachstand an der Deponie mit der Fa. Sachs. Herr Sachs ruft regelmäßig beim Bürgermeister an und hält diesen über die Fortschritte bei der Genehmigung für einen Brecher auf dem Laufenden.
Ortssprecher Michael Sauer informierte, dass an der MSP 6 bei Dattensoll am Flurweg hohe Eiche in Richtung Bühler wieder Schlaglöcher entstanden sind. Außerdem ist am Ortsausgang von Hundsbach in Richtung Erlasee Asphalt weggebrochen. Er erkundigte sich, ob die Schäden bereits aufgenommen sind, da diese von der Firma die für die Windräder zuständig ist, verursacht wurden. Ja, die Schäden sind aufgenommen.
Mit Dank für die gute Mitarbeit schloss Erster Bürgermeister Achim Höfling um 21:05 Uhr die 5. Sitzung des Gemeinderates.
