Der Gemeinderat Falkenberg hat am 19.11.2025 den Satzungsbeschluss für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Solarpark Obersteinbach“ mitsamt Begründung und Umweltbericht gefasst. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan nun in Kraft.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt ca. 2 km nordöstlich von Falkenberg bei Obersteinbach und umfasst ca. 5,9 ha auf der Flurnummer 959, Gemarkung Falkenberg, und einer Teilfläche der Flurnummer 1444, Gemarkung Zell. Mit dem Bebauungsplan wird der Bau einer Freiflächenphotovoltaikanlage ermöglicht.
Jedermann kann den Flächennutzungsplan sowie den Bebauungsplan mit Begründung/Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung im Rathaus Falkenberg, Sommerstr. 15, 84326 Falkenberg, Zimmer A5 (Bauamt), während der allgemeinen Dienstzeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Außerdem sind die Unterlagen hier online einsehbar: https://www.vg-falkenberg.de/index.php?id=5125,90
