Der Gemeinderat der Gemeinde Bernhardswald hat in seiner Sitzung vom 13.05.2026 eine neue Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts beschlossen.
Die Satzung wurde am 03.07.2026 niedergelegt und liegt in der Verwaltung der Gemeinde Bernhardswald, Rathausplatz 4, Zimmer 1, zur Einsicht während der allgemeinen Dienststunden aus.
Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.05.2026 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 30.07.2020 außer Kraft.
Die Bekanntmachung finden Sie hier:
