
Serviceaktion am 20. Oktober 2026 für den Führerschein-Pflichtumtausch
Aufgrund der positiven Resonanz auf die Serviceaktion Ende Juli gibt es nun am 20.10.2026 einen zweiten Vor-Ort-Termin der Führerscheinstelle des Landratsamtes.
Wer seinen alten Papier- oder Kartenführerschein im Rahmen des gesetzlichen Pflichtumtauschs erneuern muss, kann dies am 20. Oktober noch einfacher erledigen. Die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen bietet eine besondere Serviceaktion an und kommt zwischen 13:15 Uhr und 16:00 Uhr direkt ins Ehekirchener Rathaus.
Bürgerinnen und Bürger, die ihren Führerschein umtauschen müssen und den Weg zur Führerscheinstelle in Neuburg oder zur Dienststelle in Schrobenhausen nur schwer wahrnehmen können, erhalten so die Möglichkeit, den Antrag wohnortnah zu stellen.
Nach vorheriger Terminvereinbarung über das Bürgerbüro stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Führerscheinstelle direkt vor Ort als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Anträge werden gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern vervollständigt, die erforderlichen Unterlagen entgegengenommen und alle weiteren Schritte besprochen. Auf Wunsch kann der neue Führerschein anschließend bequem per Direktversand nach Hause geschickt werden.
Bitte bringen Sie zum Termin folgende Unterlagen mit:
- jeweils das Original und eine Kopie von Vorder- und Rückseite des aktuellen Führerscheins (Papier oder Karte)
- jeweils das Original und eine Kopie Ihres gültigen Ausweis-Dokumentes (Personalausweis/Reisepass)
- den ausgefüllten Antrag für den Führerschein-Umtausch (diesen können Sie vorab von der Homepage des Landratsamtes downloaden bzw. im Bürgerbüro der Gemeinde abholen)
Weiter benötigen Sie
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (in Papier)
- ggf. eine „Karteikartenabschrift“ der Behörde, die den (Papier-)Führerschein ursprünglich ausgestellt hat
Noch eine wichtige Information am Rande: wer vor 1953 geboren wurde, muss seinen Führerschein – unabhängig vom Ausstellungstag oder Geburtsdatum – erst bis spätestens 19.01.2033 umgetauscht haben.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter der Telefonnummer 08435/9408-11 oder -12.
Da die Umtauschwelle jahrgangsweise rollt, stehen für Inhaber älterer Scheckkartenführerscheine in den kommenden Jahren wichtige Stichtage an:
• Ausstellungsjahr 2002–2004: Umtausch bis zum 19.01.2027
• Ausstellungsjahr 2005–2007: Umtausch bis zum 19.01.2028
• Ausstellungsjahr 2008: Umtausch bis zum 19.01.2029
• Ausstellungsjahr 2009: Umtausch bis zum 19.01.2030
• Ausstellungsjahr 2010: Umtausch bis zum 19.01.2031
• Ausstellungsjahr 2011: Umtausch bis zum 19.01.2032
• Ausstellungsjahr 2012 bis 18.01.2013: Umtausch bis zum 19.01.2033
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen unabhängig vom Ausstellungsjahr den Führerschein bis 19.01.2033 umtauschen.
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