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Erlass einer Einbeziehungssatzung im Süden von Pillkofen
Gemeinde Fraunberg - Amtliche Bekanntmachungen
26.05.2025, 18:55

hier: Beteiligung der Bürger (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch -BauGB-)
Der Gemeinderat der Gemeinde Fraunberg hat in seiner Sitzung vom 27.05.2025 den Entwurf der Einbeziehungssatzung Pillkofen in der Planfassung des Architekten Pezold, Wartenberg, vom 19.05.2025 und die dazugehörige Begründung gebilligt und beschlossen die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen; 3 Abs. 2 Baugesetzbuch – BauGB.

Der Entwurf der Einbeziehungssatzung im Süden von Pillkofen in der Planfassung vom 19.05.2025 und die dazugehörige Begründung liegen nunmehr in der Zeit

vom 16.06.2025 bis einschließlich 18.07.2025

während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus Fraunberg, Rathausplatz 1,
1. Stock, Zi.-Nr. 2.1, 85447 Fraunberg, zu jedermanns Einsicht aus. Während dieser Frist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Gemeinde Fraunberg
Fraunberg, den 28.05.2025
Hans Wiesmaier
1. Bürgermeister



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Beschreibung

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