Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
nachfolgend finden Sie eine Information und Klarstellung zum Windvorranggebiet W101 (Lembachsberg), um Desinformationen vorzubeugen. Das ausgewiesene Windvorranggebiet am Lembachsberg ist aus unserer Sicht ein wichtiger strategischer Schritt für unsere Gemeinden Bastheim, Oberelsbach und Schönau. Mit der Ausweisung eines Vorranggebiets übernehmen wir zunächst Verantwortung und Gestaltungshoheit.
Damit reagieren wir auch auf die staatlichen Rahmenbedingungen. Das Wind-an-Land-Gesetz gibt klare Flächenziele vor, und die Regionalplanung hat die Aufgabe, diejenigen Standorte zu benennen, die aus raumordnerischer Sicht fachlich am besten geeignet sind.
Dieses Gebiet wurde nicht zufällig ausgewählt. Es hat bereits umfangreiche Prüfungen durchlaufen – unter anderem hinsichtlich des Abstands zu Ortschaften, des Natur- und Landschaftsschutzes sowie weiterer raumordnerischer Kriterien. Damit wurde im Vorfeld geprüft, ob ein solcher Standort grundsätzlich geeignet sein kann. Das bedeutet jedoch ausdrücklich nicht, dass damit automatisch der Bau von Windkraftanlagen beschlossen ist.
Ein wesentlicher Punkt ist dabei die Lage des Gebiets im Kommunalwald. Da sich die Flächen im Eigentum der beteiligten Gemeinden befinden, behalten wir bei einem möglichen Ausbau die Steuerung bei. Der kommunale Besitz stellt sicher, dass wir nicht – wie es bei Flächen in Privateigentum der Fall ist – die Mitsprache verlieren, sondern als Eigentümer unmittelbar bestimmen können, unter welchen Bedingungen eine Nutzung erfolgt.
Gerade in Zeiten der Energiewende stehen Kommunen zunehmend vor der Herausforderung, ihren Beitrag zu leisten und gleichzeitig die Interessen der Bürgerinnen und Bürger, des Landschaftsschutzes sowie der wirtschaftlichen Entwicklung abzuwägen. Wenn wir uns grundsätzlich gegen solche Planungen verschließen, besteht die Gefahr, dass Entscheidungen auf übergeordneter Ebene getroffen werden und unsere Einflussmöglichkeiten deutlich geringer werden.
Durch die Ausweisung eines Vorranggebiets sichern wir uns vor allem die Möglichkeit, das Verfahren aktiv mitzugestalten. Damit behalten wir das Heft des Handelns in der Hand und können Einfluss darauf nehmen, ob, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen Windkraftanlagen entstehen könnten.
Diesen Weg wollen wir gemeinsam in enger Abstimmung gehen und die Entscheidung über die mögliche Umsetzung nach konkreter Grundlagenermittlung und deren Informationsvermittlung direkt in die Hände der Bürgerschaft legen.
Dabei ist es uns besonders wichtig zu betonen, dass wir die unterschiedlichen Meinungen und Sorgen in der Bevölkerung sehr ernst nehmen. Windkraft ist ein Thema, das viele Menschen emotional bewegt. Diese Bedenken verdienen eine sachliche und respektvolle Auseinandersetzung. Gerade deshalb halten wir es für richtig, Entscheidungen erst dann zu treffen, wenn belastbare Fakten vorliegen. Dazu gehören unter anderem Umfang, Sichtbarkeit, Schall- und Schattenwurf sowie wirtschaftliche Auswirkungen.
Aus diesem Grund soll es aus unserer Sicht auch einen, durch ein Ratsbegehren herbeigeführten Bürgerentscheid geben. Damit stellen wir sicher, dass die Bürgerinnen und Bürger am Ende in einer grundlegenden Frage für die Zukunft unserer Gemeinden direkt eingebunden werden.
Das Vorranggebiet schafft somit zunächst ausschließlich die rechtliche Grundlage für eine ergebnisoffene Prüfung. Es ermöglicht uns, Chancen und Risiken sorgfältig abzuwägen, Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürgerschaft und die Gemeinde zu prüfen und die weitere Entwicklung transparent zu gestalten.
Wir halten es für verantwortungsvoll, diesen Weg sachlich, offen und Schritt für Schritt gemeinsam mit der Bevölkerung zu gehen.
gez. Tobias Seufert (1. Bürgermeister Gemeinde Bastheim), Björn Denner (1. Bürgermeister Markt Oberelsbach), Sonja Rahm (1. Bürgermeisterin Gemeinde Schönau a. d. Brend)
