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Einbahnstraßenregelung Oberlandstraße
Bürgermeister der Stadt Lauscha
01.06.2026, 13:56

Die Stadtverwaltung Lauscha hat bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Sonneberg einen Antrag zur verkehrsrechtlichen Anordnung gemäß § 45 StVO zur dauerhaften Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung in der Oberlandstraße gestellt. Diesem Antrag wurde durch die Behörde zugestimmt, so dass die verkehrsrechtliche Anorndnung zum 01. Juni 2026 umgesetzt werden kann.

Die Einbahnstraßenregelung gilt im Bereich zwischen Abzweig Hoher Weg bis zur Einmündung Kirchstraße bergab. Das Parken von Fahrzeugen ist in Fahrtrichtung links am Straßenrand unter Nutzung des Randstreifens (Pflasterfläche) möglich. Ausgewiesene Parkverbotsbereiche sind zu beachten. Generell ist auf eine ungehinderte Durchfahrt für Rettungs- und Einsatzfahrzeuge zu achten.

Die ganzjährige Einbahnstraßenregelung in diesem Bereich führt zu einem geordneteren Verkehrsfluss, und somit zu einer deutlichen Minimierung von Gefahren. 

Ich bitte alle Anwohner und Mitbürger um Kenntnisnahme und Beachtung. 

 


Beschreibung

Bürgermeister der Stadt Lauscha: Herr Christian Müller-Deck