Regensburg (RL). Ältere Führerscheine verlieren nach und nach ihre Gültigkeit und müssen gegen einen neuen, fälschungssicheren EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Der Pflichtumtausch erfolgt gestaffelt, um eine Überlastung der Fahrerlaubnisbehörden und lange Wartezeiten für die Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden. Aktuell sind Inhaberinnen und Inhaber von Kartenführerscheinen aufgerufen, deren Führerschein in den Jahren 2002 bis 2004 ausgestellt wurde. Diese Führerscheine müssen grundsätzlich bis spätestens 19. Januar 2027 bei der zuständigen Führerscheinstelle umgetauscht werden. Eine Ausnahme gilt für Personen, die vor 1953 geboren wurden: Sie müssen ihren Führerschein unabhängig vom Ausstellungsjahr erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.
Wer einen Kartenführerschein besitzt, der in den Jahren 2002 bis 2004 ausgestellt wurde, sollte den Umtausch rechtzeitig vor Ablauf der Frist am 19. Januar 2027 bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes beantragen. Der Antrag kann entweder persönlich oder online gestellt werden.
Die Führerscheinstelle ist Montag bis Mittwoch von 7.30 bis 11.30 Uhr und von 13 bis 15 Uhr, Donnerstag von 7.30 bis 11.30 Uhr und von 13 bis 17 Uhr sowie Freitag von 7.30 bis 11.30 Uhr geöffnet. Zu den üblichen Öffnungszeiten ist grundsätzlich keine Terminvereinbarung erforderlich. Wer Wartezeiten vermeiden möchte, kann jedoch ebenfalls vorab online einen Termin unter https://landratsamt-regensburg.flexappoint.de/#/ buchen.
Der Antrag auf Umtausch kann auch bequem online über das Bürgerserviceportal unter https://www.buergerservice-portal.de/bayern/lkrregensburg/bsp_fw_umtausch_eu_kfs/#/
Umtausch ist verpflichtend
Nach Ablauf der Umtauschfrist verliert der alte Führerschein seine Gültigkeit. Wer mit dem alten Führerschein weiterfährt, riskiert ein Verwarngeld. Eine Gesundheits- oder sonstige Prüfung ist (in der Regel) mit dem Pflichtumtausch nicht verbunden – es handelt sich lediglich um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Die alten Fahrberechtigungen werden in die neuen Fahrerlaubnisklassen umgeschrieben. Der neu ausgestellte Führerschein wird auf 15 Jahre befristet. Wichtig ist die Unterscheidung, dass die Fahrerlaubnis selbst – also die Berechtigung zum Führen eines Fahrzeugs – weiterhin unbefristet gilt. Nur das Führerscheindokument muss nach den 15 Jahren wieder neu ausgestellt werden.
Welche Unterlagen sind notwendig?
Notwendige Unterlagen für den Umtausch sind der Reisepass oder Personalausweis, ein ausgefülltes Antragsformular, der alte Führerschein sowie ein aktuelles (nicht älter als ein Jahr) biometrisches Passfoto. Wurde der alte Führerschein nicht bei der aktuellen Wohnsitzbehörde ausgestellt, muss eine sogenannte Karteikartenabschrift bei der Behörde beantragt werden, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Der Umtausch kostet etwa 25 Euro, hinzu kommen die Kosten für das biometrische Foto.
Freiwilliger Umtausch ist jederzeit möglich
Führerscheininhaber (Scheckkartenführerscheine), die nach dem Stufenplan jetzt noch nicht umtauschen müssen, dies aber wollen, können dies jederzeit tun.
Kontakt: Verkehrswesen unter 0941 4009-390 oder 0941 4009-392
Weitere Informationen finden Sie unter
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/faq-fuehrerschein-umtausch.html
