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Informationen zur Kommunalwahl am 08. März 2026
Gemeinde Redwitz a.d.Rodach
09.02.2026, 11:39
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👉 Was wird bei der Kommunalwahl gewählt? 

Am Sonntag, den 08.03.2026 findet die Kommunalwahl statt, es werden der Erste Bürgermeister und die Mitglieder des Gemeinderats der Gemeinde Redwitz a.d.Rodach gewählt sowie die Mitglieder des Kreistags des Landkreis Lichtenfels.

Die zugelassenen Wahlvorschläge für die jeweilige Wahl können Sie auf unseren Internetseiten unter dem Menupunkt: „Bürgerservice & Politik“>„Politik“>„Wahlen“ einsehen. Link: https://www.redwitz.de/buergerservice-politik/gemeinderat/wahlen

 

👉 Sie möchten Briefwahlunterlagen beantragen? 📝📨

Nach Erhalt Ihrer Wahlbenachrichtigung können Sie auf unserer Internetseite Ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Bitte beachten Sie bei der Beantragung der Briefwahl, dass Sie auf der Beantragung ausdrücklich ankreuzen müssen, wenn die Briefwahl auch für eine mögliche Stichwahl gelten soll. Beantragte Briefwahlunterlagen werden frühestens ab dem 16.02.2026 verschickt. 

 

👉 Sie wollen gerne vorab Ihre Stimmabgabe bei der Gemeinderatswahl und der Kreistagswahl ausprobieren? 

Über folgende Internetseite stehen Ihnen digitale Probestimmzettel für die Gemeinderatswahl und die Kreistagswahl zur Verfügung, auf denen Sie Ihre geplante Stimmvergabe testen können. 

📌 Bitte beachten Sie, dass dies nur zu Probezwecken erfolgt und keine tatsächliche Stimmvergabe darstellt. Die tatsächliche Stimmvergabe erfolgt nur am 08.03.2026 in Ihrem Wahllokal oder per Briefwahlunterlagen. 📌

Gemeinderatswahl: www.redwitz.de/stimmzettel 

Kreistagswahl: https://static.lkr-lif.de/Wahl2026/probestimmzettel.html

 

👉 Sie wollen sich näher über den Ablauf der Kommunalwahlen, Wahlrecht & mehr informieren? 

Ausführliche Informationen bieten die Internetseiten des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration: https://www.stmi.bayern.de/wahlen-und-abstimmungen/kommunalwahlen/ 

 

👉 Hinweis: Die Bekanntmachungen der Gemeinde und des Wahlleiters für die Kommunalwahl 2026 erfolgen durch öffentlichen Anschlag am Rathaus (§98 Nr. 1 GLKrWO). Zusätzlich dazu erfolgen die Veröffentlichungen auf unserer Homepage als auch im Mitteilungsblatt. Für die fristgerechte Veröffentlichung entscheidend ist der öffentliche Anschlag am Rathaus.


Beschreibung

Herzlich Willkommen auf der offiziellen Seite unserer Gemeinde Redwitz a.d.Rodach. Hier finden Sie alle aktuellen Informationen rund um das Rathaus, behördliche Themen und das Gemeindeleben. Viel Spaß beim Erkunden der App!