Für das anstehende Wochenende vom heutigen 31.05.2024 bis einschließlich 03.06.2024 wurde eine amtliche Unwetterwarnung vor ergiebigem Dauerregen – auch für unsere Gemeinde Heroldsbach geltend – veröffentlicht.
Daher möchten wir Sie, sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger, kurzfristig bitten bzw. auffordern, die vor den Anwesen liegenden Straßeneinläufe zu prüfen und erforderlichenfalls von Unrat zu befreien.
Ergänzend möchten wir auf unsere Reinigungs- und Sicherungsverordnung wie folgt hinweisen:
Säuberung der Abflussrinnen und Kanaleinläufe
Besonders bei den momentanen Regenereignissen möchten wir alle Grundstückseigentümer darauf hinweisen, dass die Abflussrinnen und Kanaleinläufe bzw. Einlaufschächte zur Straßenentwässerung an ihrem jeweiligen Grundstück frei zu halten sind. Der Einlauf sowie der Eimer des Schmutzfängers sind bei Bedarf zu säubern. Bitte kontrollieren Sie dies regelmäßig.
Gemäß § 5 der Reinigungs- und Sicherungsverordnung der Gemeinde Heroldsbach vom 17.06.2021 sind die Eigentümer entlang der Ortsstraßen sowie der Kreisstraßen (FO 3 und 13) verpflichtet, bei Bedarf die Einlaufschächte der Straßenentwässerung sowie die darin befindlichen Schmutzfänger (Eimer) zu säubern.
Als Schutz vor starken Regengüssen ist es wichtig, dass alle Eigentümer auf freie Abläufe der Straßenentwässerung vor ihrem Grundstück achten. So kann Schäden durch schlecht ablaufendes Regenwasser vorgebeugt werden.
Falls der Schmutzfänger in den Einlaufkästen beschädigt oder nicht mehr vorhanden ist, geben Sie uns bitte Bescheid, wir tauschen diesen dann aus bzw. ersetzen ihn.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.